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Hallo ich habe eine Frage und zwar wie ist das wenn man eine Rechnung bekommt von 2800.— und den Rechnungssteller fragt ob man das abzählen kann er sagt ja ich muss jeden Monat CHF 500 bezahlen ich kann das aber nicht ich sagte ihm das und er meinte ich müsse jetzt bis Ende März alles bezahlen wie ist das wenn ich jetzt jeden Monat 100 - 200 abzahle kann er dann mich betreiben oder geht das nicht ich habe nichts schriftliche wegen der Abzahlung wäre um eine Antwort froh, weil ich kann das nicht Ende diesen Monats bezahlen
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Hallo ich habe eine Frage und zwar wie ist das wenn man eine Rechnung bekommt von 2800.— und den Rechnungssteller fragt ob man das abzählen kann er sagt ja ich muss jeden Monat CHF 500 bezahlen ich kann das aber nicht ich sagte ihm das und er meinte ich müsse jetzt bis Ende März alles bezahlen wie ist das wenn ich jetzt jeden Monat 100 - 200 abzahle kann er dann mich betreiben oder geht das nicht ich habe nichts schriftliche wegen der Abzahlung wäre um eine Antwort froh, weil ich kann das nicht Ende diesen Monats bezahlen
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Kommentare
So, 11/03/2018 - 19:36
Miriam Salman
geht es hier rein um die frage ob er dich betreiben kann? dann wäre antwort JA.
So, 11/03/2018 - 21:07
Ruth Grau
Aber wenn ich ihm jeden Monat etwas schicke doch nicht
So, 11/03/2018 - 21:16
Fabian A. Gaglione
Ruth Grau Betrieben werden kann erstmal jedermann..Das braucht nicht mal Belege für eine Forderung
So, 11/03/2018 - 22:19
Michel Held
Geht es um eine ungebührliche oder eine gebührliche forderung?
So, 11/03/2018 - 19:40
Sandra Schnelli-Kehrli
ja er kann dich betreiben ist leider so
So, 11/03/2018 - 19:53
Marcus Dintheer
wie kommt man zu 2800.- rechnung wenn man im vorraus weiss das man nicht zahlen kann?egal.......entweder nimmst du sein angebot von 500.- an,rufst ihn nochmals an,(hast du ihm gesagt das es nur in 200.- schritten geht)??
So, 11/03/2018 - 20:08
Moni Niemeyer
Ich denke, das kann schneller passieren als man denkt... vielleicht ein Auto welches repariert werden musste, weil man es braucht um zur Arbeit zu kommen...
So, 11/03/2018 - 20:20
Marcus Dintheer
dann bekommt man zuerst eine offerte vom garagisten die man ablehnen oder annehmen kann.je nach schadensfall gibt es noch eine versicherung die entweder alles übernimmt bis auf den selbstbehalt(je nach abschluss der versicherung,verschieden hoch angesetzt)oder sie bezahlt im voraus die garage und fordert dann das geld beim versicherungsnehmer wieder ein....(aber mit der versicherung kann man immer reden...aber reden muss man).....
So, 11/03/2018 - 21:09
Ruth Grau
Ja er ist Anwalt und ich bräuchte einen aber er wusste was ich verdiene und er hätte ja das Mandat auch nicht annehmen dürfen
So, 11/03/2018 - 21:16
Andreas Thanner
Ruth du hast einen Anwalt beauftragt der für dich arbeitet. Ein Anwalt ist verpflichtet VOR Mandatsannahme seine Preise offen zu legen und du hast auch sicherlich schriftlich bestätigt, dass du damit einverstanden bist.
2800 für einen Anwalt sind sehr wahrscheinlich nicht einmal 10 Stunden Arbeit. Dies ist je nach Fall LOCKER möglich!
Es ist nicht Aufgabe des Anwalts abzuschätzen ob du in der Lage bist sein Honorar zu bezahlen.
So, 11/03/2018 - 21:18
Ruth Grau
Andreas Thanner er hat mir gar nichts gesagt was er verlangt und er hat auch nicht viel gemacht mandatserögfnung seine Mitarbeiterin hat 2 Telefonate gemacht mehr nicht
So, 11/03/2018 - 21:23
Ruth Grau
Robert Schweng aber ich habe mal gehört dass wenn man jeden Monat etwas bezahlt dann kann er mich nicht betreiben
So, 11/03/2018 - 21:24
Robert Schweng
Ruth Grau dann sollten Sie evtl besser nicht mehr auf diesen Ratgeber hören. 😉
So, 11/03/2018 - 21:25
Ruth Grau
Andreas Thanner ich musste auch nichts bestätigen
So, 11/03/2018 - 21:27
Andreas Thanner
Ruth verlangen Sie vom Anwalt Ihren Mandatsvertrag. Ein Vertrag kann aber auch dann zu stande kommen, wenn Sie Ihm einfach einen Auftrag erteilen.
Es ist unmöglich, dass eine „Mandatseröffnung und 2 Telefonate von Mitarbeiterinnen“ 2800 kosten sollen. Unmöglich!
Denken Sie daran: das Aktenstudium, also wenn sich ein Anwalt in den Fall einlesen muss und Recherche betreibt, gehört dies zu seiner Arbeitszeit und wied mit dem Satz verrechnet.
Egal von wem Sie gehört haben, dass bei einer Teilzahlung eine Betreibung nicht eingeleitet wird: diese Aussage ist absolut falsch.
Die Einforderung von Forderungen unterscheider nicht von zahlungswilligen und zahlungsunfähigen Menschen.
So, 11/03/2018 - 22:08
Miriam Salman
hm, Ruth Grau, ich erkläre es dir an einfachen beispiel: du schuldest mir 10000.- Fr., nur weil du mir 5.- / monat bezahlen willst/tust, heisst nicht, dass ich dich nicht betreiben kann. Du kannst detailierte Timesheet von Anwalt verlangen, und dann wirds du sehen, dass jeder Fax, Telefonat, Kopie, Aktenstudium, ect.. berechnet wird und zeitaufwändig ist. mit 2800.- Fr schätze ich es auf 8 arbeitstunden. Man weiss ja, was Anwälte kosten, in durchschnitt 300-380 Fr /Stunde.
So, 11/03/2018 - 22:10
Marcel Marty
Ruth Grau "ich habe mal gehört dass wenn man jeden Monat etwas bezahlt dann kann er mich nicht betreiben" - dann haben Sie falsch gehört, und zwar richtig falsch. Eine Betreibung ist eine gerichtliche Eintreibung einer Schuld. Der Gläubiger muss dazu auf keinerlei Teilzahlungen eingehen. Wenn er das macht, dann ist es reiner Goodwill.
So, 11/03/2018 - 19:54
Andreas Thanner
Es gibt kein Recht auf Teilzahlung oder Ratenaufschub. Wenn der Gläubiger will, dass du das Geld auf einmal bezahlen musst dann bleibt dir nichts anderes übrig.
Er kann dich auch betreiben.
So, 11/03/2018 - 19:56
Franziska Buff
Er kann Dich betreiben.Ihm ist egal ob Du es bezahlen kannst oder nicht.Er kann nicht Warten,bis Du Deine Raten bezahlen kannst.Er braucht sein Geld.
Ich Rede als Unternehmerin und Geschäftsinhaberin aus Erfahrung.
Wir wollen einfach unser Geld
So, 11/03/2018 - 20:01
Marcus Dintheer
oder man reded mit den leuten...aber das ein teilzahlungsangebot nur goodwill ist sollte allen klar sein....
So, 11/03/2018 - 22:00
Andreas Thanner
Amras Amandil je nachdem ob man gerne Betreibungen im Auszug haben will oder nicht, ja.
Und vielleicht findet es ein Arbeitgeber nicht lustig, wenn jemand eine Lohnpfändung erhält? In meinem Beruf hätte dies die sofortige Freistellung und Kündigung zur Folge.
Auch bezahlt man dann Verzugzinsen was bei einer persönlich ausgehandelten Ratenzahlung eventuell wegbleibt.
So, 11/03/2018 - 20:00
Renate Steiger
Jo er kann dich betreiben .
So, 11/03/2018 - 20:04
Ciara Gomez
Keine Freunde oder Bekannte die Dir da mit der Rate oder Abzahlung aushelfen könnten....? 🤔🤔🤔
So, 11/03/2018 - 21:15
Ruth Grau
Ciara Gomez nein ich habe niemanden der mir hilft
So, 11/03/2018 - 22:04
Andreas Thanner
Ruth ich glaube Sie verstehen nicht, dass NICHT Sie sagen wann und wie das Geld fliesst sondern der Gläubiger. Und diesen braucht die persönliche Situation weder beachten noch zu interessieren.
Sie haben rechtlich KEINE handhabe dagegen vorzugehen. Am Ende sagt der Staat wieviel Sie pro Monat bezahlen.
So, 11/03/2018 - 20:59
Diego Martins
Selber Schuld wenn der Rechnungsteller eine Dienstleistung für 2800 abgibt bevor er das Geld sieht.
Ja er kann dich ab sofort betreiben und falls du nicht bezahlst und über Existenzminimum verdienst, wird dein Einkommen gepfändet.
So, 11/03/2018 - 21:45
Walter Büchi
nach art. 69 or muss eine teilzahlung nicht angenommen werden!