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Hallo
Ich habe eine Frage in Mietangelegenheit.
Und zwar war/ist meine Mutter Vermieterin. Ich habe eine Kündigung Ende April die folgendermassen aussieht...
Bisher habe ich jedoch noch nichts passendes gefunden. Der Grund, weshalb ich ausziehen muss, ist dass mein Bruder einziehen kann.
Ist eine Kündigung ohne Kündigungsgrund rechtsgültig?
Unterschrieben habe ich bisher nichts und die Kopie an die Sozialen Dienste ist auch nicht erfolgt.
Gestern hat meine Mutter/Vermieterin in meiner Abwesenheit ohne Voranmeldung mein Haus betreten (Miete für diesen Monat wurde bezahlt).
Ist dies Hausfriedensbruch?
Ich hoffe auf hilfreiche Infos.
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Hallo
Ich habe eine Frage in Mietangelegenheit.
Und zwar war/ist meine Mutter Vermieterin. Ich habe eine Kündigung Ende April die folgendermassen aussieht...
Bisher habe ich jedoch noch nichts passendes gefunden. Der Grund, weshalb ich ausziehen muss, ist dass mein Bruder einziehen kann.
Ist eine Kündigung ohne Kündigungsgrund rechtsgültig?
Unterschrieben habe ich bisher nichts und die Kopie an die Sozialen Dienste ist auch nicht erfolgt.
Gestern hat meine Mutter/Vermieterin in meiner Abwesenheit ohne Voranmeldung mein Haus betreten (Miete für diesen Monat wurde bezahlt).
Ist dies Hausfriedensbruch?
Ich hoffe auf hilfreiche Infos.

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Kommentare
Mi, 14/08/2019 - 17:49
Robert Schweng
Igbo M'baku Die Kündigung ist nichtig, da Sie nicht auf dem amtlichen Formular erfolgt ist (Art. 266l Abs. 2 OR i.V.m. Art. 266 o OR). Sie entfaltet somit keinerlei Rechtswirkungen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch für nahe Verwandte möglich (Art. 271a Abs. 3 lit. a OR).
Petra Caflisch Du kannst eine unentgeltliche Rechtspflege beantragen, falls Du keine finanziellen Mittel hast.
Auch eine unentgeltliche Rechtsvertretung solltest Du anfordern, falls Dir die wirtschaftliche Lage keinen Rechtsanwalt gönnt - diese Fachperson hilft Dir Dich mit der aktuellen Situation zurecht zufinden.
Frag die Stationsleitung der stationären Stelle um einen Sozialarbeiter, der erledigt das für Dich, da Du zur Zeit nicht fähig bist.
... falls Du Hilfe brauchst sende mir eine PN. Ich helfe Dir.
Igbo M'baku Das Mietschlichtungsverfahren ist vorliegend eh kostenlos. Sie braucht wenn dann nur eine unentgeltliche Rechtsvertretung und keine unentgeltliche Prozessführung (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).