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Hallo
Ich habe eine Frage meine beste Freundin ist seit einem ja krankgeschrieben 100 % da meine Freundin einen Arbeitsvertrag von 75 % hat in der Pflege konnte sie nicht mehr arbeiten wurde zweimal operiert die Versicherung hat sie zu einem Gespräch eingeladen und sagte ihr das sie noch zu Hause hobbymäßig arbeitet sie bekäme kein Geld mehr über weil sie krankgeschrieben ist 100 % und somit die Versicherung betrügen würde
Jetzt meine Frage darf die Versicherung den Gehalt streichen ja oder nein ich bedanke mich recht herzlich bei euch
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Hallo
Ich habe eine Frage meine beste Freundin ist seit einem ja krankgeschrieben 100 % da meine Freundin einen Arbeitsvertrag von 75 % hat in der Pflege konnte sie nicht mehr arbeiten wurde zweimal operiert die Versicherung hat sie zu einem Gespräch eingeladen und sagte ihr das sie noch zu Hause hobbymäßig arbeitet sie bekäme kein Geld mehr über weil sie krankgeschrieben ist 100 % und somit die Versicherung betrügen würde
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Kommentare
Mo, 27/05/2019 - 12:41
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner sorry. so ganz ohne Satzzeichen ist mir deine Frage nicht ganz verständlich.
Aber ja, die Versicherung darf natürlich das Gehalt streichen, wenn es sich um Versicherungsbetrug handelt. Dann kann aber noch einiges mehr auf die Person zukommen (Rückerstattung des bereits ausbezahlten Betrages, Anzeige wegen Betrug etc.)
Martin Kaiser Was meint die Versicherung mit "hobbymässig" arbeiten? Schreibt diese was gearbeitet wird?
Lushi Gabriel Zuhause nägel gemacht und zertifikate gemacht 3 stück
Birgit Rechsteiner Naja, zu Hause Nägel machen, aber bei der Pflege krank sein - das ist natürlich weder fair noch ist das in Ordnung.
Somit ist ganz klar mit Kürzungen zu rechnen. Auch der "Alte" Arbeitgeber könnte da allenfalls noch eine Kündigung machen, weil ja eben krank und doch arbeiten....??