Hallo ich habe eine Frage für eine Freundin.
Es geht um folgendes:
Sie ist Jamaikanerin mit Schweizer Pass. Nun möchte Sie nach Jamaika auswandern und sich die Pensionskasse auszahlen lassen. Ihr wurde dann vom Sozialamt mitgeteilt, dass Sie Ihren Schweizer Pass abgeben muss, wenn Sie sich die Pensionskasse auszahlen lässt! Ist das tatsächlich so?

Danke im voraus

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Kommentare

Gisèla Brun

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Das Sozialamt wird zuerst die Schulden bei der Pensionskassen einfordern und Sie bekommt den Rest wenn es was gibt bekommt Sie.

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Robert Schweng

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Muss Sie den Schweizer Pass dann abgeben?

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Sandra Marty

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Frag am besten beim Amt für Migration nach... die können dir bestimmt Auskunft geben.

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Jacek Kwasny

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Sehr sonderbar. Was haben die Pensionskassengelder mit der Nationalität zu tun?

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Robert Schweng

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Jacek Kwasny ja, mir kommt das eben auch sehr komisch vor, das man Ihr sagt Sie müsse den Schweizer Pass abgeben wenn Sie auswandert.

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Lisa Wenzel

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Alls Schweizer darf Sie auswandern wohin Sie will, ohne den Schweizer Pass abgeben zu müssen!

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Sandra Marty

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Vielleicht liegt auch ein Missverständniss vor...

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Jacek Kwasny

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@ Gisèla Brun: ist mir da etwas entgangen? Wo steht, dass sie Sozialhilfe bezieht?

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Jacek Kwasny

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Bin kein Jurist, und ein wenig erstaunt, dass bisher keiner von ihnen geantwortet hat. Soviel ich weiss, kann das CH-Bürgerrecht nicht aberkannt werden. Es sei denn, man habe bei der Einbürgerung falsche Angaben gemacht und sich das Bürgerrecht erschlichen. Oder auch eine Scheinehe eingegangen. Aber nur den Pass abgeben, weil man auswandert und auf das besteht, was einem zusteht, finde ich sehr strange.

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Chris Tiana

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ich kann bestätigen, dass dem nicht so ist! Ich bin auch ausgewandert (bin Schweizerin), aber bei jeder 1. August-Feier trifft man viele eingebürgerte Schweizer/innen.

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Gisèla Brun

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Chris Tiana ich arbeite fürs Sozialamt. Da weiss ich bescheid und die wollen das Geld zurück bevor du Auswandern kannst und Pensionskasse auszahlen kann.

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Chris Tiana

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ja, das stimmt. Geld zurück - ja, Pass abgeben - nein. Auch alle Steuern müssen bezahlt werden, und wer mal einen Steuererlass hatte, muss auch diesen nachbezahlen.

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Gisèla Brun

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Abas Kanani das Sozialamt zieht keine Pässe ein für das haben Sie kein recht und doppelt Bürger darf man sein !! Wenn Sie den SchweizerPass abgibt kann Sie nie wider zurückkommen ?

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Karin Schneider

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Sobald man wieder zu Vermögen kommt, muss dem Staat die Sozialhilfe zurückbezahlt werden.

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