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Hallo Ich habe eine Frage für eine Bekannte von mir,Sie hat scheinbar ein sehr schlechtes Arbeitszeugnis bekommen kann ich es anonym zum lesen zusenden?Lg Rossana
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Hallo Ich habe eine Frage für eine Bekannte von mir,Sie hat scheinbar ein sehr schlechtes Arbeitszeugnis bekommen kann ich es anonym zum lesen zusenden?Lg Rossana
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Kommentare
So, 05/11/2017 - 22:15
Robert Schweng
Guten Abend. Wenn sie es für ihre Bekannte posten und die Namen schwärzen, ist es eigentlich anonym?
Oder wenn Sie nur die relevanten Zeilen posten, könnte man sagen ob gut oder schlecht.
So, 05/11/2017 - 22:17
Rossana Tinnirello
Ich poste es für die Bekannte,die persönlichen Daten sind nicht sichtbar
So, 05/11/2017 - 22:22
Rossana Tinnirello
Das wäre das "gute" Arbeitszeugnis
So, 05/11/2017 - 22:31
Isabel Isa
Anfechten. Am Besten soll sie ein Zeugnis vorschreiben und zeigen, was sie sich vorstellt - meistens unterschreiben es dann die Chefs. Das Zeugnis ist wirklich sehr komisch aber nicht mega schlecht.
So, 05/11/2017 - 22:44
Allma Kiki
Sehe hier nichts negatives ... auserd dass ein Wort in der Gegenwart ist aber in der Vergangenheit sein sollte und zu unseren Guten Zufiedenheit ist nicht ganz korrekt ... entweder zu unserer zufredenheit oder zu unserer vollen zufriedenheit. Fazit: es ist ein ok Zeugnis und der neue Arbeitgeber kann sich ein Bild dazu machen.
So, 05/11/2017 - 22:46
Isabel Isa
Allma "Zu unserer guten Zufriedenheit" gibts leider wirklich. Auch wenns komplett falsch klingt:
"Erfüllte seine/ihre Aufgaben zu unserer guten Zufriedenheit"
Entsprach den Anforderungen meistens. Kann je nach Umständen empfohlen werden
So, 05/11/2017 - 22:53
Allma Kiki
Aber nicht in der Schweiz oder hat das Zeugnis eine Deutsche geschrieben? Mit Guten Zufriedenheit?
Mo, 06/11/2017 - 00:46
Regula Christen
guten Zufriedenheit ist sowiso falsch
Mo, 06/11/2017 - 00:46
Regula Christen
gute Zufriedenheit gibt es nicht
Mo, 06/11/2017 - 00:49
Regula Christen
http://www.personalradar.ch/arbeitsrecht-kategorien/das-mienenspiel-der-...
So, 05/11/2017 - 22:53
Jelena Milanovic
Ich habe 4 Jahre lang im HR gearbeitet und viele Zeugnisse gelesen und selber X geschrieben. Das Zeugnis ist nicht schlecht und mit einer Schulnote von ca. 4.5 zu vergleichen. Sie könnte das Zeugnis anfachten, müsste aber beweisen können (durch schrifliche Mitarabeitergespräche, -beurteilungen, etc.), dass ihre Arbeitsleistung/-qualität besser zu beurteilen sei, als im Zeugnis beschrieben. ?
So, 05/11/2017 - 23:03
Robert Schweng
Guten Abend.
Ich sehe es auch so , dass dieses AZ nicht wirklich schlecht ist.
In einem sehr alten Thread von 2015 wurde sehr viel rechtliches über Abänderungen erklärt.
Ich denke aber nicht dass es in Ihrem Fall nötig sein wird.
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/40217444...
Mo, 06/11/2017 - 03:01
Monique Schmidli-Rieder
Da anscheinend bereits zwischenzeugnise bestehen wäre wichtig zu wissen was da drin steht. Ein schlusszeugniss muss sich an das letzte zwischenzeugnis anlehnen. Wenn ich als personalchefin das so lese, oder sagen wir es so, in schulnote ausgedrückt max. 3,5- 4,0