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Hallo
Ich habe eine frage dass meine kollegin betrifft:
Sie bezieht 100% IV plus EL
Diese Jahr bei der Revision der EL wurde Ihr gefragt eine bestätigung einholen der INAS ZH ob sie Immobilien in Italien besitzt. Ihre Eltern besitzen eine wohnung und was sie nicht wusste sie ist teilinhaberin aber ohne Nutzungsrechte. Die Papiere hat sie dann abgegeben bei der EL, und anhand von dass kam eine verfügung die stand sie müsse 14'000.- Chf zurück ersatten weil das nich gemolden wurde.
Sie hat sich nie informiert bei den eltern ob sie erbin ist oder wird!
Nun hat sie in Italien ihren anteil zurück gegeben zu den Eltern per Notariat alles schriftlich, plus ein Einsprache brief eigereicht zur EL.
1 woche später bekommt sie den Einspracheentscheid wurde abgelehnt, grund, sie denken sie wusste bescheid von dem haus und hat nie was erwähnt zuzuglüglich auch nie versteuert.
Wie muss sie jetzt vorgehen? Sie hat 30 tage zeit sich zu beschweren.
Danke für eure hilfe
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Hallo
Ich habe eine frage dass meine kollegin betrifft:
Sie bezieht 100% IV plus EL
Diese Jahr bei der Revision der EL wurde Ihr gefragt eine bestätigung einholen der INAS ZH ob sie Immobilien in Italien besitzt. Ihre Eltern besitzen eine wohnung und was sie nicht wusste sie ist teilinhaberin aber ohne Nutzungsrechte. Die Papiere hat sie dann abgegeben bei der EL, und anhand von dass kam eine verfügung die stand sie müsse 14'000.- Chf zurück ersatten weil das nich gemolden wurde.
Sie hat sich nie informiert bei den eltern ob sie erbin ist oder wird!
Nun hat sie in Italien ihren anteil zurück gegeben zu den Eltern per Notariat alles schriftlich, plus ein Einsprache brief eigereicht zur EL.
1 woche später bekommt sie den Einspracheentscheid wurde abgelehnt, grund, sie denken sie wusste bescheid von dem haus und hat nie was erwähnt zuzuglüglich auch nie versteuert.
Wie muss sie jetzt vorgehen? Sie hat 30 tage zeit sich zu beschweren.
Danke für eure hilfe
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Tamara Messerli
sie soll an die Schlichtungsstelle gehen bei Ihrer Gemeinde. Dort bekommt sie Rechtlich alle Infos und Hilfe die Sie für sowas braucht. Auch kann Sie versuchen dass die Eltern einen Brief schreiben an die EL und darin erklären dass die Tochter nichts davon gewusst habe und die Begründung warum. Ansonsten wie oben Erwähnt, an die Schlichtungsstelle dess zustendigen Kantons wenden.
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Blanca Arni
Tamara das wird jetzt schwirig werde. denn zuerst erbed ja die nächste,das wäred d nachkomme. und niemer glaubt,dass die ned wüssed was d eltere hei. da müesst scho en anwalt d kohle usem füür hole
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Tamara Messerli
ich ha au nid gwüsst dass ich vo mim Grossvater erb, wills lut de Familie immr gheisse het er heigi khei Gäld.. Wie gseit bide Schlichtigsstell chasi au en Awalt konzultiere..
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Blanca Arni
Tamara Messerli Tamara bisch du begünstigt worde,oder hät en nachkomme vom grossvater s erb us gschlage?
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Tamara Messerli
ich bi begünstigt worde..
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Bennett Karin
Das einen Anwalt machen lassen
Fr, 02/06/2017 - 13:53
Manuel Schranz
Keine Anwälte hier, Robert Schweng 😉