Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Handy Abo. Ein Bekannter will jetzt ins Ausland zügeln und soll bzw. muss das Abo bis Ende der Vertragsdauer, inkl. irgendwelcher Gebühren, zahlen. das sind ca. 700 Sfr. Kann man da irgendwas machen, rechtlich gesehen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Handy Abo. Ein Bekannter will jetzt ins Ausland zügeln und soll bzw. muss das Abo bis Ende der Vertragsdauer, inkl. irgendwelcher Gebühren, zahlen. das sind ca. 700 Sfr. Kann man da irgendwas machen, rechtlich gesehen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:45
Marcel Marty
Nein... Der Vertrag wurde auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Dass Ihr Bekannter jetzt ins Ausland ziehen will resp. muss, dafür kann der Handyanbieter doch nichts dafür. 😉 Eventuell kann jemand den laufenden Vertrag übernehmen, das müsste jedoch mit dem Handyanbieter geklärt werden ob möglich oder nicht.
Di, 15/08/2017 - 15:45
Monika Lott-Unterthiner
Wir sind ausgewandert. Auf der Swisscom mussten wir die Abmeldebestätigung der Gemeinde abgeben und konnten dann selbst bestimmen auf welches Datum die Nummer ausgeschaltet wird. Mit der Abmeldebestätigung wurde der Vertrag per sofort aufgelöst.
Di, 15/08/2017 - 15:45
Monika Lott-Unterthiner
Daniela das ging wirklich problemlos. Aber ein Freund von uns war bei sunrise und auch die haben auf die Abo-Laufzeit bestanden
Di, 15/08/2017 - 15:45
Daniela Pilz
es ist eben ... wenn man vorher immer wüsste wie es im leben so läuft, würde man solche "sachen" niemals unterschreiben
Di, 15/08/2017 - 15:45
Monika Lott-Unterthiner
Unverhofft kommt oft????
Di, 15/08/2017 - 15:45
Marcel Marty
Steht auch klar in deren AGB's übrigens (Punkt 9):
Kündigung: Sofern nicht anders angegeben, können Verträge mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende der Mindestvertragsdauer oder jeder Verlängerung derselben gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich oder telefonisch dem Kundendienst von Salt gegenüber zu erfolgen. Wenn Sie mehrere Dienste von Salt beziehen, ist genau anzugeben, welche Dienste gekündigt werden. Sollten Sie einen Dienst und/oder den Vertrag kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf Gebührenrückerstattung.
https://www.salt.ch/media/filer_public/c7/08/c7087050-ca50-44ec-bf63-192...
Di, 15/08/2017 - 15:45
Daniela Pilz
Der Herr von salt meinte das noch ca. 100 sfr Gebühren anfallen, wenn er das Abo jetzt schon kündigt
Di, 15/08/2017 - 15:45
Gabriel Jenny
Daniela Pilz stimmt aber leider nur zum Teil. Je nach länge des Abo, das heisst je länger der Zeitraum bis zum Vertragsende desto grösser die Gebühren... Bei mir waren es 1 Jahr vor Vertragsende 800 Franken !
Di, 15/08/2017 - 15:45
Robert Schweng
Daniela Pilz da kann man mit 100.- ja noch froh sein! 😉
https://www.beobachter.ch/konsumentenschutz/salt-800-franken-rechnung-fu...
Di, 15/08/2017 - 15:45
Alina Epp
Kommt glaub ich auf den Anbieter an.
Swisscom reicht eine Abmeldebestätigung.
Di, 15/08/2017 - 15:45
Robert Schweng
Oder besser gesagt, den AGB's des Anbieters. 😉
Di, 15/08/2017 - 15:45
Alina Epp
Ja 😊 kann es nur von Swisscom Bestätigen da ich bis 2015 Angestellte war 😊