Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo, ich habe eine Frage bezgl. Mietzinsdepot, beziehungsweise dessen Auszahlung.
Wir sind vor knapp drei Monaten ausgezogen (haben selber Nachmieter gefunden), und die Wohnung abgegeben.
Bei der Abnahme gab es ein paar kleinere Mängel (Wände, Zahnputzgläser etc.)
Nun ist das bereits drei Monate her und wir warten noch immer auf die Auszahlung der Kaution. Grund der Verwaltung ist, dass der Küchenhersteller in der Nachlassstundung ist (es fehlen zwei "Einlegematten für zwei Schubladen, welche jedoch in jedem Baumarkt erhältlich wären, halt jedoch keine Originale).
Im Internet finde ich widersprüchliche Angaben, was unsere Rechte sein sollen. Wer kann mir die Rechtslage erläutern, oder eine Quelle nennen, auf welche ich mich stützen kann?
Und falls wir wieder abblitzen würden, sollte ich mich an den Mieterverband wenden oder eher an unsere Rechtsschutzversicherung?
Besten Dank für Eure Hilfe.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo, ich habe eine Frage bezgl. Mietzinsdepot, beziehungsweise dessen Auszahlung.
Wir sind vor knapp drei Monaten ausgezogen (haben selber Nachmieter gefunden), und die Wohnung abgegeben.
Bei der Abnahme gab es ein paar kleinere Mängel (Wände, Zahnputzgläser etc.)
Nun ist das bereits drei Monate her und wir warten noch immer auf die Auszahlung der Kaution. Grund der Verwaltung ist, dass der Küchenhersteller in der Nachlassstundung ist (es fehlen zwei "Einlegematten für zwei Schubladen, welche jedoch in jedem Baumarkt erhältlich wären, halt jedoch keine Originale).
Im Internet finde ich widersprüchliche Angaben, was unsere Rechte sein sollen. Wer kann mir die Rechtslage erläutern, oder eine Quelle nennen, auf welche ich mich stützen kann?
Und falls wir wieder abblitzen würden, sollte ich mich an den Mieterverband wenden oder eher an unsere Rechtsschutzversicherung?
Besten Dank für Eure Hilfe.
Ansichten:
Archiv
- April 2019 (112)
- Mai 2019 (84)
- Juni 2019 (88)
- Juli 2019 (63)
- August 2019 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 11 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Do, 12/10/2017 - 14:39
Marco Reichmuth
Bei mir ging es ca. 7 Moment bis die Verwaltung von allen Handwerker die Rechnung hatte und somit abrechnen konnte. So viel mir ist düren sie es bis zu einem Jahr behandelt bis man rechtlich vorgehen kann....
Do, 12/10/2017 - 15:43
Fabian A. Gaglione
7 moment ! ?
Do, 12/10/2017 - 16:22
Rami Shaddix
Bei der Rechtsschutzversicherung kümmern die sich um dich 😊 melde dich da mal.
Fr, 13/10/2017 - 07:02
Lyn Ledermann Forster
Genau, wie Marco sagt. Wir haben auch fast ein Jahr gewartet. ?
Fr, 13/10/2017 - 11:44
Walter Büchi
-das mietrecht schreibt vor, dass die freigabe zu erfolgen hat, sobald die kaution ihre funktion erfüllt hat. das ist normalerweise der fall, wenn der mieter sämtliche mietzinse und nebenkosten bezahlt hat und auch keine mieterschäden mehr zu beheben sind.
-hat der vermieter auch ein jahr nach mietende seine ansprüche auf die kaution nicht über den rechtsweg geltend gemacht, kann die mieterschaft das konto ohne seine zustimmung auflösen lassen.
https://www.beobachter.ch/wohnen/umzug/mietrecht-so-zugelt-die-kaution-m...
Fr, 13/10/2017 - 12:11
Andrea Anderes
Vielen Dank!