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Hallo ich habe eine Frage^^
bei einer viertelsrente der IV (42%)
ist es dann in der Schweiz anerkannt die restlichen prozente eine Heimarbeit nachzugehen oder MUSS man ausserhalb dess Eigenheim einer Arbeit nachgehen, obwohl man bei der Anmeldung zur Beruflichenmassnahmen angegeben hat dass man das Haus nicht gut verlassen kann und somit auf Heimarbeit angewiesen ist?
Wäre dankbar um Hilfe 😊
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Hallo ich habe eine Frage^^
bei einer viertelsrente der IV (42%)
ist es dann in der Schweiz anerkannt die restlichen prozente eine Heimarbeit nachzugehen oder MUSS man ausserhalb dess Eigenheim einer Arbeit nachgehen, obwohl man bei der Anmeldung zur Beruflichenmassnahmen angegeben hat dass man das Haus nicht gut verlassen kann und somit auf Heimarbeit angewiesen ist?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Anaid Widmer
Pers. Erfahrung: Wie du dein Geld verdienst ist der IV Schnuppe, du solltest nur keine Tätigkeit tun die du aufgrund deiner Einstufung nicht kannst. aber ob zu hause, draußen oder sonst wo, ist dir freigestellt.
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Tamara Messerli
o.K also kann ich beim Schreiben reinschreiben dass ich einer Heimarbeit nachgehen will ^^ hilft mir sehr, dankeschön
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Rahel Schönmann
Heimarbeit gibt es kaum noch
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Moni Bachmann
ja leider,wäre nämlich für mich auch hilfreich wenn es was geben würde das ich von zuhause aus tun könnte
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Tamara Messerli
leider, aber es müsste doch etwas geben für leute die nicht oft das Haus verlassen können.. Ob es jetz Sortierarbeit ist oder Kugelschreiber zusammenbauen xD irgendwass gibt es immer.. mir geht es nur ums rechtliche, ob dies anerkannt wird von der IV oder ob die dann trotzdem einen aufzwingen ausserhalb einer Arbeit nachzugehen...
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Anaid Widmer
Erfahrung: wenn du eine Arbeit für im Haus findest, könne sie dir keine andere aufzwingen solange du genug damit verdienst. und
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Tamara Messerli
o.K wie viel müsste ich da verdienen bei einer Rente von 42% ?
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Anaid Widmer
so das es zum Lebensunterhalt reicht
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Andrea Haltiner-Ruef
Es gibt noch die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu beantragen
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Tamara Messerli
hat er, doch da die IV ihn nur mit der Viertelsrente eingestuft hat muss er so oder so einem Erwerb nachgehen
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Emil Zeller
Frag doch die IV direkt und lass es Dir schriftlich geben. Die IV beantwortet Dir diese Frage sicher.