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Hallo, ich habe eine dringende Frage. Vielleicht kann mir jemand das beantworten, auch aus Selbsterfahrung? Ich habe eine Reise gebucht und nun steht mir eine Operation bevor. Noch ist erst die Anzahlung gemacht, ich muss aber den Rest eigentlich heute oder morgen begleichen. Bei der ERV (Europ.Reiseversich.) habe ich mich schon vorweg erkundigt und mir erschient, sie sind eher streng wegen der Annulation. Der Arzt meinte, sie würde mir wohl eher nicht entgegenkommen. Er muss ja die ärztliche Bescheinigung ausfüllen, was er ja auch machen würde. Es ist so, dass ich 2011 eine Rückenoperation hatte und es mir seitdem auch gut ging. Nun traten aber wieder Probleme auf, wieder MRI, wieder Arzt, ich muss nun eine weiter OP in Angriff nehmen. nun hat es in dieser Bescheinigung einen Punkt, der lautet: "Wurden diese Beschwerden bereits zuvor einmal/mehrfach behandelt? Falls ja, in welchem behandlungszeitraum?"
Der Arzt muss ja nun dies von 2011 dort vermerken. Meine Frage, kann die ERV mir von den Vorfall von 2011 einen Strick drehen, wenn ich die Reise wirklich annullieren muss, dass sie mir keine Kosten zurückerstatten? Dürfen sie so lange zurückgreifen? Ich hoffe, es kann mir jemand eine Antwort geben. Danke
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Hallo, ich habe eine dringende Frage. Vielleicht kann mir jemand das beantworten, auch aus Selbsterfahrung? Ich habe eine Reise gebucht und nun steht mir eine Operation bevor. Noch ist erst die Anzahlung gemacht, ich muss aber den Rest eigentlich heute oder morgen begleichen. Bei der ERV (Europ.Reiseversich.) habe ich mich schon vorweg erkundigt und mir erschient, sie sind eher streng wegen der Annulation. Der Arzt meinte, sie würde mir wohl eher nicht entgegenkommen. Er muss ja die ärztliche Bescheinigung ausfüllen, was er ja auch machen würde. Es ist so, dass ich 2011 eine Rückenoperation hatte und es mir seitdem auch gut ging. Nun traten aber wieder Probleme auf, wieder MRI, wieder Arzt, ich muss nun eine weiter OP in Angriff nehmen. nun hat es in dieser Bescheinigung einen Punkt, der lautet: "Wurden diese Beschwerden bereits zuvor einmal/mehrfach behandelt? Falls ja, in welchem behandlungszeitraum?"
Der Arzt muss ja nun dies von 2011 dort vermerken. Meine Frage, kann die ERV mir von den Vorfall von 2011 einen Strick drehen, wenn ich die Reise wirklich annullieren muss, dass sie mir keine Kosten zurückerstatten? Dürfen sie so lange zurückgreifen? Ich hoffe, es kann mir jemand eine Antwort geben. Danke
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Carolin Metzler
Mal so spontan: es kommt darauf an, was in den Versicherungsbedingungen steht; also ob dort als ausschlussgrund genannt wird, wenn diese frage mit "ja" beantwortet wird
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
Sandra Marty, ich habe mit der Postcard die Anzahlung gemacht
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sandra Marty
Wenn du noch den Vertrag hast, wo du unterzeichnet hast, sollten die verschiedenen Dienstleistungen aufgeführt sein. Falls nicht, einfach schnell anrufen und erkundigen ob deine Postcard (gibt ja verschiedene) auch eine Reiseversicherung beinhaltet.
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Carolin Metzler
Sabine, ich denke, dass ist schlussendlich eine auslegungssache, ob die krankheit oder der vorfall vor buchung "abgeheilt" war... Ich möchte mich da nicht mit einer defintiven antwort aus dem Fenster lehnen
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
alos , postcard hat keine reiseversicherung.... :-(
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
Carolin Metzler, steht halt schon so drin.....aber können die 5 Jahre zurückgreifen? Vor allem weil es mir ja gut ging. Ich werde dummerweise am gleichen Ort operiert, das ist schon so, aber es ist neu aufgetreten, hat sich eben leider wieder verschlechtert....wenn man das so anschaut, dürfte man ja nie was buchen, wenn man mal eine OP hatte mit der Angst, es könnte wieder etwas auftreten....
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
reiseversicherung sagt, sie zahlen schon, auch wenn vor 5 jahren etwas war. wenn es nun aber akut ist. aber es muss vom Arzt begründet sein, dass die OP nicht verschoben werden kann, dass die reise nicht angetreten werden kann.....nun, der Arzt hat ja gesagt, dass ich reisen kann.....also....wird ich wohl mit shmerzen reisen.....
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
und als ich gebucht habe, ging es mir ja sehr gut...
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
nochmals vielen dank für eure antworten. das reisebüro hat mir nun auch die Auskunft gegeben, wieviel die stornogebühren sind und die sind ja der Wahnsinn....und das, weil wir ein "sparangebot" gebucht haben. ja, eine reiseversicherung haben wir natürlich abgeschlossen, aber es lehrt mich, dass ich von jetzt an vor solchen "sparangeboten" abstand nehmen werde... Danke nochmals !
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sandra Marty
Hallo Sabine, hast du evtl. Mit der Kreditkarte die Anzahlung gemacht?
Falls ja, die Kreditkarte hat meistens eine der Reiseversicherung. Wenn man mit der Kreditkarte zahlt, ist man automatisch (siehe bei den Bestimmungen deiner Kreditkarte nach) versichert.
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
Sandra Marty, ich habe mit der Postcard die Anzahlung gemacht
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sandra Marty
Wenn du noch den Vertrag hast, wo du unterzeichnet hast, sollten die verschiedenen Dienstleistungen aufgeführt sein. Falls nicht, einfach schnell anrufen und erkundigen ob deine Postcard (gibt ja verschiedene) auch eine Reiseversicherung beinhaltet.
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Carolin Metzler
Sabine, ich denke, dass ist schlussendlich eine auslegungssache, ob die krankheit oder der vorfall vor buchung "abgeheilt" war... Ich möchte mich da nicht mit einer defintiven antwort aus dem Fenster lehnen
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
dann ruf ich grad bei postfinance an und dann halt nochmal bei der ERV . und wenn sie sich sperren.....tret ich die reise an...dann halt mit schmerzen und Schmerzmittel in die ferien, aber ich setz nicht 1000 chf in den sand.....sind ja auch noch die von einer Freundin.......
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
alos , postcard hat keine reiseversicherung.... :-(
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
reiseversicherung sagt, sie zahlen schon, auch wenn vor 5 jahren etwas war. wenn es nun aber akut ist. aber es muss vom Arzt begründet sein, dass die OP nicht verschoben werden kann, dass die reise nicht angetreten werden kann.....nun, der Arzt hat ja gesagt, dass ich reisen kann.....also....wird ich wohl mit shmerzen reisen.....
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sabine Aurich
nochmals vielen dank für eure antworten. das reisebüro hat mir nun auch die Auskunft gegeben, wieviel die stornogebühren sind und die sind ja der Wahnsinn....und das, weil wir ein "sparangebot" gebucht haben. ja, eine reiseversicherung haben wir natürlich abgeschlossen, aber es lehrt mich, dass ich von jetzt an vor solchen "sparangeboten" abstand nehmen werde... Danke nochmals !