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Hallo
Ich hab mal eine Frage... wir hatten Ameisen im Haus und ich musste den Schädlingsbekämpfer kommen lassen... leider bin ich an einen unfähigen geraten, Resultat: es wurde schlimmer und auf Nachfrage wurde ich von ihm am Telefon dumm angemacht. Ich hab dann nach 6 Wochen einen anderen Schädlingsbekämpfer geholt, welcher mir das Problem in einem Tag gelöst hat... Jetzt hab ich von dem ersten eine fast 400.- Rechnung für eine schlampige Arbeit und da die Rechnung nicht detailiert ist kann ich nicht nachprüfen ob das alles stimmt... gibt es eine möglichkeit diese Rechnung nicht zu bezahlen oder nur ein Teil davon? Wie sieht das rechtlich aus?
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Ich hab mal eine Frage... wir hatten Ameisen im Haus und ich musste den Schädlingsbekämpfer kommen lassen... leider bin ich an einen unfähigen geraten, Resultat: es wurde schlimmer und auf Nachfrage wurde ich von ihm am Telefon dumm angemacht. Ich hab dann nach 6 Wochen einen anderen Schädlingsbekämpfer geholt, welcher mir das Problem in einem Tag gelöst hat... Jetzt hab ich von dem ersten eine fast 400.- Rechnung für eine schlampige Arbeit und da die Rechnung nicht detailiert ist kann ich nicht nachprüfen ob das alles stimmt... gibt es eine möglichkeit diese Rechnung nicht zu bezahlen oder nur ein Teil davon? Wie sieht das rechtlich aus?
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Kommentare
Do, 13/06/2019 - 13:03
Robert Schweng
Rolf Stüssi .
Grundsätzlich was wurde preislich vereinbart oder Kosten vorangeschlagen?
Du hättest den ersten Schädlingsbekämpfer schriftlich per Einschreiben anmahnen (bzw. rügen) müssen, dass die Arbeit nicht korrekt ausgeführt wurde und er dies innert einer Frist 1-2 Wochen nachholen soll und du allenfalls einen anderen Schädlingsbekämpfer auf seine Rechnung organisieren wirst.
Hier ist es so, dass du die Rechnung bezahlen musst. Du kannst natürlich versuchen mit dem ersten Schädlingsbekämpfer zu verhandeln. Mein Vorschlag, schreibe ihm anständig einen Brief indem du ihm mitteilst, dass du mit der Ausführung des Auftrages nicht zufieden warst und einen zweiten Schädlingsbekämpfer kommen lassen musstest und dir zusätzlich Kosten entstanden bist und bereit bist den Betrag X z.B: Fr. 200 zu bezahlen per Saldo aller Ansprüche.