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Hallo
Ich hab eine Frage und hoffe hier eine Lösung zu finden.
Ich hab via Ricardo vor 8 Wochen ein Occasion Geschwisterwagen gekauft und persönlich abgeholt und bar sofort gezahlt.
Der Wagen war etwas schmutzig aber sonst optisch ok.
Nach ca. 4 Wochen nach dem Kauf als wir den Kinderwagen erstmals benutzten mussten wir feststellen das die Vorderräder vibrieren ( Höhenschlag)
Verkäufer händigte mir auch noch zusätzlich Kaufbeleg aus und garantierte mündlich das alles tip top sei. Kinderwagen will ich so nicht weiter benutzen .
Durch die verstrichene Zeit hab ich noch Möglichkeit das Produkt loszuwerden und mein Geld zurück zu bekommen?
Danke fürs Feedback
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Hallo
Ich hab eine Frage und hoffe hier eine Lösung zu finden.
Ich hab via Ricardo vor 8 Wochen ein Occasion Geschwisterwagen gekauft und persönlich abgeholt und bar sofort gezahlt.
Der Wagen war etwas schmutzig aber sonst optisch ok.
Nach ca. 4 Wochen nach dem Kauf als wir den Kinderwagen erstmals benutzten mussten wir feststellen das die Vorderräder vibrieren ( Höhenschlag)
Verkäufer händigte mir auch noch zusätzlich Kaufbeleg aus und garantierte mündlich das alles tip top sei. Kinderwagen will ich so nicht weiter benutzen .
Durch die verstrichene Zeit hab ich noch Möglichkeit das Produkt loszuwerden und mein Geld zurück zu bekommen?
Danke fürs Feedback
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Roman Richle
Ich würde das Gespräch mit dem Verkäufer suchen, aber wenn er nicht will, wird wohl nichts zu machen sein; Die vibrierenden Räder wären bei einem kurzen Test beim Kauf feststellbar gewesen, sind also keine versteckten Mängel.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Roman Richle
Evtl. kann man die Räder ersetzen ?
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Maria Wonart
Ist wohl die günstigste Lösung
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Dalia Lea Sunshine
bei privatverkauf gibts nie garantie oder rücknahme.... und am anfang war das vibrieren ja noch nicht, also war es so sicher auch keine absicht.. pech gehabt, kann man da nur noch sagen..
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Sandra Seiler
Da wird nix mehr machbar sein. Hätte man vor dem Kauf prüfen müssen ?
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Gabriel Jenny
vor 8 wochen gekauft, vor 4 wochen festgestellt... und jetzt frag mal den verkäufer... aber 8 wochen zeit verstreichen lassen ist halt scho biz viel :-(
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Hatice Özcan
"Gekauft wie gsehen" heissts doch? Ich als Verkäufer würde es nicht zurück nehmen!
du hattest die gelegenheit gehabt, ihn zu testen, oder war er eingepackt?
Ansonsten in einem babygeschäft nachfragen, obs ersatzräder gibt für das model.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Nicole Arm
gekauft so wie gesehen
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Nicole Arm
Ein Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht besteht bei den “gewöhnlichen” Kaufverträgen nicht. http://www.gerichte-zh.ch/themen/kauf.html