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Hallo, ich hab eine frage bezüglich betreibung.
Ich hab jemanden geld ausgliehen, jedoch keine unterschrift als beweis.
Ich warte schon seit oktober 2018 auf das geld und im märz hab ich eine betreibung eingereicht. Jetzt hat die person die betreibung nicht akzeptiert und ich sollte zum friedensrichter.
Ausser den kontoauszug und whatsapp chat hab ich leider keine beweise mehr. Den friedensrichter kostet gleichviel wie die schulden die ich erhalten soll.
Kann mir jemand ein tipp geben oder helfen?
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Hallo, ich hab eine frage bezüglich betreibung.
Ich hab jemanden geld ausgliehen, jedoch keine unterschrift als beweis.
Ich warte schon seit oktober 2018 auf das geld und im märz hab ich eine betreibung eingereicht. Jetzt hat die person die betreibung nicht akzeptiert und ich sollte zum friedensrichter.
Ausser den kontoauszug und whatsapp chat hab ich leider keine beweise mehr. Den friedensrichter kostet gleichviel wie die schulden die ich erhalten soll.
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Kommentare
Mi, 19/06/2019 - 13:22
Robert Schweng
Ines Dümke WhatsApp Nachrichten gelten auch als Beweis. Die Kosten hängen von der geforderten Summe ab und sind kantonal geregelt. Die Schlichtungsbehörde kann vom Kläger einen Kostenvorschuss verlangen. Wenn es zu einem Vergleich kommt, teilen sich die Parteien die Gebühren meist fifty-fifty. Bei einem Urteil oder einem Urteilsvorschlag werden die Kosten je nach Ergebnis verteilt: Wenn die Klägerin in allen Punkten recht hat, muss der Beklagte alles zahlen. Scheitert die Einigung und geht die Klägerin vor Gericht, entscheidet dieses über die Verteilung.
Der Gläubiger als Gesuchsteller kann bei der Schlichtungsbehörde ein Schlichtungsgesuch einreichen. Dazu kann ein Formular verwendet werden, das auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden kann. Das Schlichtungsgesuch muss in 2 Exemplaren per Post eingereicht werden. Allfällige Beweismittel wie Rechnungen, Korrespondenz etc. sind dem Schlichtungsgesuch als Kopien beizulegen.
Igbo M'baku Ines Dümke Falls keine Einigung erfolgt, unbedingt ein Urteil verlangen, da hier die Summe unter Fr. 2000.00 liegen wird. Eine KB wird teurer bzw. dauert zu lange.
Miriam Salman Selina Bol ich war letztens beim Schlichtungsbehörde in BE, es wurde Vorschuss von 300.- Fr verlangt, was ich bezahlte und erhielt prompt einen Termin. Als Beweismittel hatte ich Chatverlauf von FB, das wurde anstandslos angenommen. Der Friedensrichter hat auch sofort entschieden, die Schuldnerin musste mir den geschuldeten Betrag + 300.- Fr + Betreibungskosten bezahlen. Was sie innert 30 Tagen auch tat ✔️