Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo
Ich hab da ne frage.
Wenn ich sozgeld beziehe und noch betreibungen habe.
Muss ich es ja beiden stellen melden wennbich erbe. Welche behörde bekommt zuerst ihr geld?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo
Ich hab da ne frage.
Wenn ich sozgeld beziehe und noch betreibungen habe.
Muss ich es ja beiden stellen melden wennbich erbe. Welche behörde bekommt zuerst ihr geld?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 9
Archiv
- Dezember 2015 (21)
- Januar 2016 (21)
- Februar 2016 (23)
- März 2016 (39)
- April 2016 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 3 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Patrick L. Surber
Das Sozialamt begleicht ja die wichtigsten Forderungen (z.B. Miete) für Dich und dem Betreibungsamt schuldest Du wohl kein Geld, sondern den Gläubigern. Sind die erwähnten Betreibungen wirklich alle noch pendent oder haben die Gläubiger nach einer erfolgloser Pfändung Verlustscheine erhalten?
Jedenfalls musst Du es sicher dem Sozialamt melden, dass Du zu neuem Vermögen gekommen bist. Dieses kann dann die ausgerichteten Leistungen ganz oder teilweise zurückfordern.
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Fabien Aerni
Dies ist geschehen.
Un die frage wenn ichs dem betreibungsamt auch melde wer erhält zuerst gelder die gläubige oder das sozialamt?
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Fabien Aerni
Kurz gefragt welche schulden haben priorität?
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Patrick L. Surber
Es kommt auf die Art der Schulden darauf an. Unterhaltszahlungen sind z.B. privilegiert.