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Hallo, ich hätte eine Anonyme Frage, ein Ehepaar hat bei mir einen Hasenkäfig kaufen wollen, es wurde alles telefonisch und per Mail abgemacht, Preis etc und dass sie ihn heute holen kommen. Fotos wurden ausgetauscht sowie Masse etc.
Nun war heute der Exmann hier und sagte, dass er ihn doch nicht nehme, da es ihm nicht passe. Ist das rechtens?
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Hallo, ich hätte eine Anonyme Frage, ein Ehepaar hat bei mir einen Hasenkäfig kaufen wollen, es wurde alles telefonisch und per Mail abgemacht, Preis etc und dass sie ihn heute holen kommen. Fotos wurden ausgetauscht sowie Masse etc.
Nun war heute der Exmann hier und sagte, dass er ihn doch nicht nehme, da es ihm nicht passe. Ist das rechtens?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:51
Stefan Stutz
Gemäss Art. 1 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) kommt ein Vertrag gültig zustande, wenn sich die Parteien über alle wesentlichen Vertragspunkte (Kaufpreis, Kaufgegenstand) übereinstimmend geäussert haben. Im Grundsatz sind Verträge einzuhalten. Es gibt – mit ein paar wenigen Ausnahmen – kein gesetzlich geregeltes Rücktrittsrecht.
Ausnahmen -- Haustürkäufe/Leasing/Kredite
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Sabine Bänziger
Na ja........bei Tiersachen bin ich halt auch skeptisch, weil es manchmal auf dem Bild anders aussieht wie in der Realität von wegen praktischer Ausführung, Hygiene etc. Manchmal ist dann der Preis auch nicht realistisch oder entspricht ganz einfach doch nicht den Vorstellungen. Generell würde ich persönlich immer bei solchen Verkäufen damit rechnen, dass Jemand vom Kauf zurücktritt. Aber deswegen ärgern würde ich mich nicht und es lohnt sich nicht mal hier zu schreiben...........neu inserieren auf eine der vielen tollen Tierseiten und schnell ist er wieder weg!
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Ramona Rossano
Au wens nöd rechtens wär.. was wotsch? Sie uf de betrag betriebe? De chäfi dtaht glich bi dir ume und geld häsch au nöd....?