Hallo ?

Ich frog nit für mi....

Folgendi Situation:

Montag zusage für neuen Job bekommen.
Mittwoch Kündigung ans jetztige Geschäft geschickt.
Heute SS Test Positiv!

Wie gehts weiter?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wàhrnd Probezeit gilt kein Kündigungsschutz.

Irgendwie beim neuen AG die SS verheimlichen, wird wohl schwer sein und nicht vertrauensbildend.
Mit offenen Karten spielen kann gut gehen, oder auch nicht!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Um Ihre Frage möglichst korrekt zu beantworten:
Sie wird bald ein Kind bekommen! 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Aline Steinacher

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Toll. Das hilft ihre etz au nit witer??

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Naja, dann sollten evtl. die Frage auch etwas genauer stellen. 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Aline Steinacher

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich glaub jede weiss was ich drmit mein?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Schon klar. Viel Glück! 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Chantal Schwab-Fournier

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Robert Schweng robert robert manchmal antwortest du schon wie ein arsch ??? aber ich finds lustig ???

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Chantal Schwab-Fournier sorry aber die meine Antwort ist auch nicht viel ungenauer als die Frage! 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Chantal Schwab-Fournier

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

na eben Robert Schweng. du hast absolut recht mit deiner antwort

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Chantal Schwab-Fournier

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

aber du weisst genau was die eigentliche frage gewesen wär und das macht deine antwort arschig ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Christine Zarpellon

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Kündigung zurückziehen?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ob da der AG drauf eingeht ist fraglich.... In etwa 7-8 Monaten gleich eine Auszeit...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Cornelia Mäder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

wenn das Verhältnis gut war, würde ich mit dem Arbeitgeber darüber sprechen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Christina Ammann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also ich würde auch raten offen und ehrlich zu sein, wie Birgit Rechtsteiner sagt, mit offenen Karten spielen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Rene Loosli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hat sie den Arbeitsvertrag schon unterschrieben ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Aline Steinacher

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wann beginnt die Arbeit am neuen Ort? Wie lange dauert die Probezeit? In den ersten 3 Monaten ist keine SS sicher!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Aline Steinacher

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ab 1.2

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniela Veiga-Fernandez

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich hatte diese Situation, war ehrlich und bekam dann die Stelle nicht.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Tamara Patrizia

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Unabhängig davon was rechtlich erlaubt ist und was nicht: Ich wäre ehrlich. Sollte sie deswegen dann die Stelle doch nicht bekommen, ist es in meinen Augen eh nicht der richtige Job sofern sie sowieso Familienplanung hat ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

das nützt dann aber auch nichts, denn wenn sie auf den Verdienst angewiesen wäre/ist und den Job wegen Offenheit nicht bekommt. Wenn das Gesetz sagt dass man eine SS nicht angeben muss, dann bewegt man sich im legalen, rechtlichen Bereich wenn man es für sich behält. DAS ist das Recht der Arbeitnehmerin. ..... Bin ich wirklich verpflichtet immer und in jeder Situation für den Anderen zu schauen anstatt für mich?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Tamara Patrizia

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Regula wo ist das denn für den anderen? Ich würde meine Ehrlichkeit in der Situation definitiv als Gewinn für MICH empfinden! In einem Betrieb zu arbeiten wo eine SS nicht erwünscht wäre, wäre eine Zumutung. Ausserdem, auch wenn sie nix sagt und die Stelle kriegt : Wenn ein Arbeitgeber jemanden aus dem Team haben will, kann er das auf viele verschiedene Weisen machen - notfalls halt rausekeln.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Tamara Patrizia das ist ein anderes Thema

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Tamara Patrizia

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Finde ich nicht, denn wenn es nicht erwünscht ist in dem Betrieb, wird sie sowieso nicht lange Freude an der Stelle haben.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Hatice Özcan

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wenn eine schwangerschaft in einem betrieb nicht erwünscht ist, Dann muss/sollte/darf der AG auch keine Frauen einstellen, die in einem gebär fähigen alter ist/sind!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Tamara Patrizia

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hatice naja nur weil jemand gebärfähig ist bzw wirkt, heisst es nicht das sie das tatsächlich möchte oder überhaupt körperlich kann. Gibt ja genügend Frauen die keine Kinder kriegen können und das sieht man ihnen ja nicht an

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ab 1.2 und mit 3 Monaten lässt sich eine SS eh nicht verbergen. Weshalb noch nicht untersnchrieben wee Kündigung schon gemacht? Das ist fahrlässig...
Was arbeitet sie denn?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sie hat gekündigt WEIL sie eine neue Stelle hat oder?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja. Aber derneue Vertrag ist noch nicht unterschrieben... Das heisst, die Stelle ist nicht zu 100% sicher...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Birgit Rechsteiner fahrlässig würde ich nicht schreiben, eher nicht gut überlegt. Aber sie ist nicht verpflichtet dem neuen AG die SS unter die Nase zu reiben.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Da Go

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nur wird ihr das nicht viel nützen, wenn sie das nicht sagt. Wenn die Stelle erst ab 1.2. ist und Probezeit 3 Monate, wird man die Schwangerschaft mit ziemlicher Sicherheit sehen bis dann und dann riskiert sie, spätestens Ende der Probezeit auf der Strasse zu stehen...:-(.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Genau das sag ich ja....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

die übliche Probezeit dauert 1 Monat. Aline wie ist das bei deiner Kollegin geregelt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Bianca Deveci

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Warum sollte eine SS eh nicht verborgen werden können? Ich habe zweimal erst im fünten Monat ausgesehen, als hätte ich etwas zu viel gegessen...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Da Go

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

kann man aber nicht im Voraus wissen. Bei den einen sieht man bereits Anfang 4. Monat etwas, bei den anderen erst viel später.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bianca Deveci ... und ich sah am 3. Tag Schwanger aus...

Es geht auch noch ein wenig darum, was für ein Job es ist. In gewissen Branchen gelten für Schwangere spezielle Regeln - z.B. in der Pflege mit Heben etc. - wenn man die SS verbergen will, dann gelten die dann natürlich auch nicht...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniela Arifi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Der Artikel ist sicher interessant dazu. Es ist wohl abzuwägen: wie wichtig ist ihr die Stelle und das Einkommen. Die Situstiin via RAV müsste man auch noch abklären.
Grundsätzlich darf man bei der Frage nach Schwangerschaft lügen. Ungut, ja, aber manchmal nötig...

https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/kundigungsschutz-das-sind-...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Dankeschön!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ehrichkeit währt am längsten, wenn Sie nicht qualifiziert und kompetent wäre hätte Sie den Job nicht bekommen somit wollen Sie sie haben. Wenn Sie nun wartet bis zum 3 monat um sicher zu sein wies weitergeht und dies zu beichten kann dass eine noch schlimmere Situation verursachen wo dann die Mutter gestresst ist und dies sich auch wieder negativ aufs kind auswirken kann

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniela Arifi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Naja, ein Arbeitgeber steht sich in so einer Lage in der Regel auch am nächsten... ich war selber auch mal ehrlich, hab die Stelle dann nicht erhalten. Der Arbeitgeber wollte mir die Stelle eigentlich geben..., sobald ich es gesagt hatte war Sense!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mmhh ja aber es hat sich bestimmt eine andere Möglichkeit eröffnet dadurch nicht?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniela Arifi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Patrik Lehmann ja, ist laaange her ?. Aber ich war dadurch nicht in Not und bin Optimist, meist kommt es so, wie es kommen muss. Das Glück haben nicht alle.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mein Tipp! Ein klärendes Gespräch wird die Lösung sein und eine gute dazu für alle beteiligten

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

An der neuen Stelle werden dann der Chef und die neuen Kolleginnen und Kollegen sowieso als erstes mal zurückrechnen, ob sie es gewusst haben könnte, oder nicht. 😊 (Rätselraten)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Genau

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Somit wird Sie selber am meisten zu beissen haben wenn das Gewissen ruft und das ist doch nicht nötig denn ein Baby soll ja Freude bringen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ich finde es nicht gut, wenn man auf diese Weise einer FS ein 'schlechtes Gewissen' einreden (einschreiben 😉 ) möchte. Sie muss kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie von ihrem Recht gebrauch machen würde.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Da Go

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

"Muss" sie nicht, aber wahrscheinlich hat sie das dann sowieso denke ich. Und ist ganz sicher keine angenehme Situation, wenn man eine neue Stelle unter solchen Bedingungen antritt, quasi also im Wissen, dass man den neuen Arbeitgeber bewusst hintergeht. Mir wäre so ganz sicherlich nicht wohl.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Hatice Özcan

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Auch wenn sie es zum Zeitpunkt des vertragbeginns gewusst haben könnte, heisst das noch lange nicht, das sie es gewusst hat. Nicht jede Schwangere weiss ab der 4.ssw , das sie schwanger ist

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hatice Özcan aber die Fragestellerin weiss es ja 😊

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Hatice Özcan

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Egal

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist doch egal. Ob die FS hier Offenheit zeigt oder nicht- Es ist ihr Recht. Wenn ich finanziell angewiesen wäre würde ich mich mit der Offenheit zurückhalten. Es ist nicht relevant ob der Chef und die Mitarbeiter rechnen können oder nicht, die FS würde bei einem Verschweigen (keine Lüge) nichts unrechtes tun.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein das stimmt aber verschweigen KANN das Verhältnis negativ beeinflussen muss aber nicht sein

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

das ist ein anderes Kapitel.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mich versuchte man auch zur vorzeitigen Kündigung zu zwingen- es hat mich viel Kraft gekostet, aber ich bestand damals auf mein Recht. (ist allerdings schon 25 Jahre her 😉 )

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniela Arifi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich hatte nun eine Kollegin im Büro die hat die Schwangerschaft verschwiegen und die Stelle angetreten. Es war kein Freudentanz als sie es sagte, aber in ihrer Situation absolut verständlich! Sie hat super gearbeitet, Mutterschutz gehabt, dann wieder gestartet. Das Risiko ist einfach da, ob neu oder nicht.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandra Schnelli-Kehrli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

auf eine zusage ohne papier hätte ich nicht mal gekündigt. ist nicht böse gemeint. fernab ob schwanger oder nicht

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wissen Sie Recht und Gesetz hat mit Ehrlichkeit zu tun.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja, Aber es ist mein Recht nicht alles zu sagen- und das Gesetz schützt das! Es gibt Situationen wo man besser etwas nicht sagt als wenn man es auf den 'Tisch legt' Aber dieses Abwägen muss letztendlich die FS, resp. ihre Kollegin machen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Fabian A. Gaglione

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Zu viel Offenheit und Gefahr laufen sich selber zu schaden ist nicht gleichgestellt mit Ehrlichkeit sondern eher Naiv.
Und Gesetz ist oft nicht das gleiche wie Recht ( zu bekommen).
Insofern, das Beste Gewissen hat diejenige Person die für sich selber richtig entscheidet.
Es geht schliesslich um einen Arbeitsvertrag und schlussendlich um Geld und nicht um jemand der emotional sehr nahe stehen muss IMO

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Patrik Lehmann sag mal bist Du ein Virus, der Kommentare in Rechtsgruppen befällt?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein ich wollte nur helfen sorry

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Dein Aspekt sehe ich absolut auch Patrik, aber auch mein Aspekt bewegt sich im Recht des Gesetzes

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Entschuldige ich wusste nicht das man etwas verschweigen darf

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Gesetzlich

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Patrik Lehmann darf man 😉 im Arbeitsrecht enthalten.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Regula Christen na super,das sollten wir uns auf den Titel schreiben? :-(

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Danke

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Robert Schweng musst lesen Robert 😊 ist ein reisserischer Titel

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Regula Christen ich hab auch das Recht die Aussage zu verweigern! 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniela Arifi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Falls die Stelle nicht zustande kommt, unbedingt sofort beim RAV melden.

http://www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Broschuere/716_200_d_2012_web.pdf

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also ich kann nur als Mann sprechen:
Aber ich würde grundsätzlich keinem SS Test glauben, den ich nicht selbst gemacht hätte! 😉
Arzttermin abmachen Ende Januar SS bestätigen lassen, bis dahin ist alles sowie unklar und der Arbeitsvertrag hoffentlich unterschrieben!
Alles Gute für die Kollegin.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrik Lehmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bingo

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Martina Bucher

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Man will/muss ja wissen, woran man ist. Falls man z.B. eine medikamentöse Abtreibung in Erwägung zieht, ist es ratsam, nicht zu lange mit einer Bestätigung zu warten, weil diese nur bis zur 7. Woche erfolgen kann.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Simone Meier-Brand

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich ging beide Male erst in der 9. SSW zum Arzt. Theoretisch reicht aber auch die 12. Woche für den Ersttrimestertest.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandra Tarolli-Luechinger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Meines Wissens verlängert sich die Kündigungsfrist beim bisherigen Arbeitgeber bis zum angeschlossen Mutterschutz, da die SS vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist.. Kenne zwei Fälle in denen es so war.. da wurde die Kündigung allerdings seitens des Arbeitgeber ausgesprochen. Würde das mal mit einem Juristen/RAV klären..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sie hat selbst gekündigt, das heisst, dass da kein Schutz besteht. Die Kündigung ist also gültig und es wäre nur Goodwill, wenn der AG die Rücknahme der Kündigung akzeptieren würde.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Dra Gana

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Herzlichen glückwunsch und alles gute dieser welt wünsch ich euch❤️

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Aline Steinacher

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Danke für eure Antworten. Das Kind ist gewollt, und der Vater weiss bescheid. Erstmal das.
Es hat nach langem Probieren endlich eingeschlagen, niemand hätte jetzt damit gerechnet.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Aline Steinacher Sie müssen sich nicht rechtfertigen, nur weil jemand mal einen Witz macht.
Überflüssige Kommentare werden später auf AWRi sowieso ausglebendet.
Wir wünschen Euch alles Gute für die Zukunft! 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Na, dann wird ja auch die finanzielle Situation auf ein Kind ausgerichtet sein und der Job nicht soooo nötig.
Anständigerweise würde ich wie folgt vorgehen:

- genau wissen, wie der Wunsch für arbeit nach der Geburt ist (Teilzeit, gar nicht etc)
- sich bei der Arbeit beweisen!
- Nach gewisser Zeit AG informieren und Wunsch inkl. Lösungsansatz für ihn vorbringen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden