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Kommentare
Sa, 02/12/2017 - 13:37
Birgit Rechsteiner
Wàhrnd Probezeit gilt kein Kündigungsschutz.
Irgendwie beim neuen AG die SS verheimlichen, wird wohl schwer sein und nicht vertrauensbildend.
Mit offenen Karten spielen kann gut gehen, oder auch nicht!
Sa, 02/12/2017 - 13:53
Robert Schweng
Um Ihre Frage möglichst korrekt zu beantworten:
Sie wird bald ein Kind bekommen! 😉
Sa, 02/12/2017 - 13:54
Aline Steinacher
Toll. Das hilft ihre etz au nit witer??
Sa, 02/12/2017 - 13:56
Robert Schweng
Naja, dann sollten evtl. die Frage auch etwas genauer stellen. 😉
Sa, 02/12/2017 - 13:58
Aline Steinacher
Ich glaub jede weiss was ich drmit mein?
Sa, 02/12/2017 - 14:00
Robert Schweng
Schon klar. Viel Glück! 😉
Sa, 02/12/2017 - 20:49
Chantal Schwab-Fournier
Robert Schweng robert robert manchmal antwortest du schon wie ein arsch ??? aber ich finds lustig ???
Sa, 02/12/2017 - 20:50
Robert Schweng
Chantal Schwab-Fournier sorry aber die meine Antwort ist auch nicht viel ungenauer als die Frage! 😉
Sa, 02/12/2017 - 20:52
Chantal Schwab-Fournier
na eben Robert Schweng. du hast absolut recht mit deiner antwort
Sa, 02/12/2017 - 20:53
Chantal Schwab-Fournier
aber du weisst genau was die eigentliche frage gewesen wär und das macht deine antwort arschig ?
Sa, 02/12/2017 - 13:56
Christine Zarpellon
Kündigung zurückziehen?
Sa, 02/12/2017 - 14:01
Birgit Rechsteiner
Ob da der AG drauf eingeht ist fraglich.... In etwa 7-8 Monaten gleich eine Auszeit...
Sa, 02/12/2017 - 14:31
Cornelia Mäder
wenn das Verhältnis gut war, würde ich mit dem Arbeitgeber darüber sprechen.
Sa, 02/12/2017 - 14:14
Christina Ammann
Also ich würde auch raten offen und ehrlich zu sein, wie Birgit Rechtsteiner sagt, mit offenen Karten spielen
Sa, 02/12/2017 - 14:20
Rene Loosli
Hat sie den Arbeitsvertrag schon unterschrieben ?
Sa, 02/12/2017 - 14:29
Aline Steinacher
Nein.
Sa, 02/12/2017 - 14:23
Regula Christen
Wann beginnt die Arbeit am neuen Ort? Wie lange dauert die Probezeit? In den ersten 3 Monaten ist keine SS sicher!
Sa, 02/12/2017 - 14:29
Aline Steinacher
Ab 1.2
Sa, 02/12/2017 - 14:45
Daniela Veiga-Fernandez
Ich hatte diese Situation, war ehrlich und bekam dann die Stelle nicht.
Sa, 02/12/2017 - 15:00
Tamara Patrizia
Unabhängig davon was rechtlich erlaubt ist und was nicht: Ich wäre ehrlich. Sollte sie deswegen dann die Stelle doch nicht bekommen, ist es in meinen Augen eh nicht der richtige Job sofern sie sowieso Familienplanung hat ?
Sa, 02/12/2017 - 15:18
Regula Christen
das nützt dann aber auch nichts, denn wenn sie auf den Verdienst angewiesen wäre/ist und den Job wegen Offenheit nicht bekommt. Wenn das Gesetz sagt dass man eine SS nicht angeben muss, dann bewegt man sich im legalen, rechtlichen Bereich wenn man es für sich behält. DAS ist das Recht der Arbeitnehmerin. ..... Bin ich wirklich verpflichtet immer und in jeder Situation für den Anderen zu schauen anstatt für mich?
Sa, 02/12/2017 - 15:22
Tamara Patrizia
Regula wo ist das denn für den anderen? Ich würde meine Ehrlichkeit in der Situation definitiv als Gewinn für MICH empfinden! In einem Betrieb zu arbeiten wo eine SS nicht erwünscht wäre, wäre eine Zumutung. Ausserdem, auch wenn sie nix sagt und die Stelle kriegt : Wenn ein Arbeitgeber jemanden aus dem Team haben will, kann er das auf viele verschiedene Weisen machen - notfalls halt rausekeln.
Sa, 02/12/2017 - 15:23
Regula Christen
Tamara Patrizia das ist ein anderes Thema
Sa, 02/12/2017 - 15:24
Tamara Patrizia
Finde ich nicht, denn wenn es nicht erwünscht ist in dem Betrieb, wird sie sowieso nicht lange Freude an der Stelle haben.
Sa, 02/12/2017 - 15:44
Hatice Özcan
Wenn eine schwangerschaft in einem betrieb nicht erwünscht ist, Dann muss/sollte/darf der AG auch keine Frauen einstellen, die in einem gebär fähigen alter ist/sind!
Sa, 02/12/2017 - 19:30
Tamara Patrizia
Hatice naja nur weil jemand gebärfähig ist bzw wirkt, heisst es nicht das sie das tatsächlich möchte oder überhaupt körperlich kann. Gibt ja genügend Frauen die keine Kinder kriegen können und das sieht man ihnen ja nicht an
Sa, 02/12/2017 - 15:09
Birgit Rechsteiner
Ab 1.2 und mit 3 Monaten lässt sich eine SS eh nicht verbergen. Weshalb noch nicht untersnchrieben wee Kündigung schon gemacht? Das ist fahrlässig...
Was arbeitet sie denn?
Sa, 02/12/2017 - 15:12
Regula Christen
Sie hat gekündigt WEIL sie eine neue Stelle hat oder?
Sa, 02/12/2017 - 15:17
Birgit Rechsteiner
Ja. Aber derneue Vertrag ist noch nicht unterschrieben... Das heisst, die Stelle ist nicht zu 100% sicher...
Sa, 02/12/2017 - 15:19
Regula Christen
Birgit Rechsteiner fahrlässig würde ich nicht schreiben, eher nicht gut überlegt. Aber sie ist nicht verpflichtet dem neuen AG die SS unter die Nase zu reiben.
Sa, 02/12/2017 - 15:46
Da Go
Nur wird ihr das nicht viel nützen, wenn sie das nicht sagt. Wenn die Stelle erst ab 1.2. ist und Probezeit 3 Monate, wird man die Schwangerschaft mit ziemlicher Sicherheit sehen bis dann und dann riskiert sie, spätestens Ende der Probezeit auf der Strasse zu stehen...:-(.
Sa, 02/12/2017 - 15:49
Birgit Rechsteiner
Genau das sag ich ja....
Sa, 02/12/2017 - 15:51
Regula Christen
die übliche Probezeit dauert 1 Monat. Aline wie ist das bei deiner Kollegin geregelt
Sa, 02/12/2017 - 16:04
Bianca Deveci
Warum sollte eine SS eh nicht verborgen werden können? Ich habe zweimal erst im fünten Monat ausgesehen, als hätte ich etwas zu viel gegessen...
Sa, 02/12/2017 - 16:13
Da Go
kann man aber nicht im Voraus wissen. Bei den einen sieht man bereits Anfang 4. Monat etwas, bei den anderen erst viel später.
Sa, 02/12/2017 - 16:45
Birgit Rechsteiner
Bianca Deveci ... und ich sah am 3. Tag Schwanger aus...
Es geht auch noch ein wenig darum, was für ein Job es ist. In gewissen Branchen gelten für Schwangere spezielle Regeln - z.B. in der Pflege mit Heben etc. - wenn man die SS verbergen will, dann gelten die dann natürlich auch nicht...
Sa, 02/12/2017 - 15:20
Daniela Arifi
Der Artikel ist sicher interessant dazu. Es ist wohl abzuwägen: wie wichtig ist ihr die Stelle und das Einkommen. Die Situstiin via RAV müsste man auch noch abklären.
Grundsätzlich darf man bei der Frage nach Schwangerschaft lügen. Ungut, ja, aber manchmal nötig...
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/kundigungsschutz-das-sind-...
Sa, 02/12/2017 - 15:22
Robert Schweng
Dankeschön!
Sa, 02/12/2017 - 15:22
Patrik Lehmann
Ehrichkeit währt am längsten, wenn Sie nicht qualifiziert und kompetent wäre hätte Sie den Job nicht bekommen somit wollen Sie sie haben. Wenn Sie nun wartet bis zum 3 monat um sicher zu sein wies weitergeht und dies zu beichten kann dass eine noch schlimmere Situation verursachen wo dann die Mutter gestresst ist und dies sich auch wieder negativ aufs kind auswirken kann
Sa, 02/12/2017 - 15:30
Daniela Arifi
Naja, ein Arbeitgeber steht sich in so einer Lage in der Regel auch am nächsten... ich war selber auch mal ehrlich, hab die Stelle dann nicht erhalten. Der Arbeitgeber wollte mir die Stelle eigentlich geben..., sobald ich es gesagt hatte war Sense!
Sa, 02/12/2017 - 15:39
Patrik Lehmann
Mmhh ja aber es hat sich bestimmt eine andere Möglichkeit eröffnet dadurch nicht?
Sa, 02/12/2017 - 15:43
Daniela Arifi
Patrik Lehmann ja, ist laaange her ?. Aber ich war dadurch nicht in Not und bin Optimist, meist kommt es so, wie es kommen muss. Das Glück haben nicht alle.
Sa, 02/12/2017 - 15:23
Patrik Lehmann
Mein Tipp! Ein klärendes Gespräch wird die Lösung sein und eine gute dazu für alle beteiligten
Sa, 02/12/2017 - 15:24
Robert Schweng
An der neuen Stelle werden dann der Chef und die neuen Kolleginnen und Kollegen sowieso als erstes mal zurückrechnen, ob sie es gewusst haben könnte, oder nicht. 😊 (Rätselraten)
Sa, 02/12/2017 - 15:26
Patrik Lehmann
Genau
Sa, 02/12/2017 - 15:28
Patrik Lehmann
Somit wird Sie selber am meisten zu beissen haben wenn das Gewissen ruft und das ist doch nicht nötig denn ein Baby soll ja Freude bringen
Sa, 02/12/2017 - 15:30
Regula Christen
ich finde es nicht gut, wenn man auf diese Weise einer FS ein 'schlechtes Gewissen' einreden (einschreiben 😉 ) möchte. Sie muss kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie von ihrem Recht gebrauch machen würde.
Sa, 02/12/2017 - 15:49
Da Go
"Muss" sie nicht, aber wahrscheinlich hat sie das dann sowieso denke ich. Und ist ganz sicher keine angenehme Situation, wenn man eine neue Stelle unter solchen Bedingungen antritt, quasi also im Wissen, dass man den neuen Arbeitgeber bewusst hintergeht. Mir wäre so ganz sicherlich nicht wohl.
Sa, 02/12/2017 - 16:40
Hatice Özcan
Auch wenn sie es zum Zeitpunkt des vertragbeginns gewusst haben könnte, heisst das noch lange nicht, das sie es gewusst hat. Nicht jede Schwangere weiss ab der 4.ssw , das sie schwanger ist
Sa, 02/12/2017 - 16:48
Robert Schweng
Hatice Özcan aber die Fragestellerin weiss es ja 😊
Sa, 02/12/2017 - 16:50
Hatice Özcan
Egal
Sa, 02/12/2017 - 15:28
Regula Christen
Das ist doch egal. Ob die FS hier Offenheit zeigt oder nicht- Es ist ihr Recht. Wenn ich finanziell angewiesen wäre würde ich mich mit der Offenheit zurückhalten. Es ist nicht relevant ob der Chef und die Mitarbeiter rechnen können oder nicht, die FS würde bei einem Verschweigen (keine Lüge) nichts unrechtes tun.
Sa, 02/12/2017 - 15:30
Patrik Lehmann
Nein das stimmt aber verschweigen KANN das Verhältnis negativ beeinflussen muss aber nicht sein
Sa, 02/12/2017 - 15:31
Regula Christen
das ist ein anderes Kapitel.
Sa, 02/12/2017 - 15:34
Regula Christen
Mich versuchte man auch zur vorzeitigen Kündigung zu zwingen- es hat mich viel Kraft gekostet, aber ich bestand damals auf mein Recht. (ist allerdings schon 25 Jahre her 😉 )
Sa, 02/12/2017 - 15:35
Daniela Arifi
Ich hatte nun eine Kollegin im Büro die hat die Schwangerschaft verschwiegen und die Stelle angetreten. Es war kein Freudentanz als sie es sagte, aber in ihrer Situation absolut verständlich! Sie hat super gearbeitet, Mutterschutz gehabt, dann wieder gestartet. Das Risiko ist einfach da, ob neu oder nicht.
Sa, 02/12/2017 - 15:32
Sandra Schnelli-Kehrli
auf eine zusage ohne papier hätte ich nicht mal gekündigt. ist nicht böse gemeint. fernab ob schwanger oder nicht
Sa, 02/12/2017 - 15:33
Patrik Lehmann
Wissen Sie Recht und Gesetz hat mit Ehrlichkeit zu tun.
Sa, 02/12/2017 - 15:36
Regula Christen
Ja, Aber es ist mein Recht nicht alles zu sagen- und das Gesetz schützt das! Es gibt Situationen wo man besser etwas nicht sagt als wenn man es auf den 'Tisch legt' Aber dieses Abwägen muss letztendlich die FS, resp. ihre Kollegin machen.
Sa, 02/12/2017 - 16:04
Fabian A. Gaglione
Zu viel Offenheit und Gefahr laufen sich selber zu schaden ist nicht gleichgestellt mit Ehrlichkeit sondern eher Naiv.
Und Gesetz ist oft nicht das gleiche wie Recht ( zu bekommen).
Insofern, das Beste Gewissen hat diejenige Person die für sich selber richtig entscheidet.
Es geht schliesslich um einen Arbeitsvertrag und schlussendlich um Geld und nicht um jemand der emotional sehr nahe stehen muss IMO
Sa, 02/12/2017 - 15:35
Robert Schweng
Patrik Lehmann sag mal bist Du ein Virus, der Kommentare in Rechtsgruppen befällt?
Sa, 02/12/2017 - 15:35
Patrik Lehmann
Nein ich wollte nur helfen sorry
Sa, 02/12/2017 - 15:37
Regula Christen
Dein Aspekt sehe ich absolut auch Patrik, aber auch mein Aspekt bewegt sich im Recht des Gesetzes
Sa, 02/12/2017 - 15:40
Patrik Lehmann
Entschuldige ich wusste nicht das man etwas verschweigen darf
Sa, 02/12/2017 - 15:40
Patrik Lehmann
Gesetzlich
Sa, 02/12/2017 - 15:44
Regula Christen
Patrik Lehmann darf man 😉 im Arbeitsrecht enthalten.
Sa, 02/12/2017 - 15:45
Regula Christen
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/recht-du-darfst-lugen
Sa, 02/12/2017 - 15:47
Robert Schweng
Regula Christen na super,das sollten wir uns auf den Titel schreiben? :-(
Sa, 02/12/2017 - 15:48
Patrik Lehmann
Danke
Sa, 02/12/2017 - 15:49
Regula Christen
Robert Schweng musst lesen Robert 😊 ist ein reisserischer Titel
Sa, 02/12/2017 - 15:50
Robert Schweng
Regula Christen ich hab auch das Recht die Aussage zu verweigern! 😉
Sa, 02/12/2017 - 15:36
Daniela Arifi
Falls die Stelle nicht zustande kommt, unbedingt sofort beim RAV melden.
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Broschuere/716_200_d_2012_web.pdf
Sa, 02/12/2017 - 15:54
Robert Schweng
Also ich kann nur als Mann sprechen:
Aber ich würde grundsätzlich keinem SS Test glauben, den ich nicht selbst gemacht hätte! 😉
Arzttermin abmachen Ende Januar SS bestätigen lassen, bis dahin ist alles sowie unklar und der Arbeitsvertrag hoffentlich unterschrieben!
Alles Gute für die Kollegin.
Sa, 02/12/2017 - 16:05
Patrik Lehmann
Bingo
Sa, 02/12/2017 - 20:31
Martina Bucher
Man will/muss ja wissen, woran man ist. Falls man z.B. eine medikamentöse Abtreibung in Erwägung zieht, ist es ratsam, nicht zu lange mit einer Bestätigung zu warten, weil diese nur bis zur 7. Woche erfolgen kann.
So, 03/12/2017 - 00:07
Simone Meier-Brand
Ich ging beide Male erst in der 9. SSW zum Arzt. Theoretisch reicht aber auch die 12. Woche für den Ersttrimestertest.
Sa, 02/12/2017 - 17:07
Sandra Tarolli-Luechinger
Meines Wissens verlängert sich die Kündigungsfrist beim bisherigen Arbeitgeber bis zum angeschlossen Mutterschutz, da die SS vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist.. Kenne zwei Fälle in denen es so war.. da wurde die Kündigung allerdings seitens des Arbeitgeber ausgesprochen. Würde das mal mit einem Juristen/RAV klären..
Sa, 02/12/2017 - 17:27
Birgit Rechsteiner
Sie hat selbst gekündigt, das heisst, dass da kein Schutz besteht. Die Kündigung ist also gültig und es wäre nur Goodwill, wenn der AG die Rücknahme der Kündigung akzeptieren würde.
Sa, 02/12/2017 - 17:15
Dra Gana
Herzlichen glückwunsch und alles gute dieser welt wünsch ich euch❤️
So, 03/12/2017 - 02:18
Robert Schweng
Evlt. auch noch gut zu wissen:
https://awri.ch/content/hallo-zusammen-folgendes-problem-ich-bin-seit-no...
So, 03/12/2017 - 08:49
Aline Steinacher
Danke für eure Antworten. Das Kind ist gewollt, und der Vater weiss bescheid. Erstmal das.
Es hat nach langem Probieren endlich eingeschlagen, niemand hätte jetzt damit gerechnet.
So, 03/12/2017 - 11:37
Robert Schweng
Aline Steinacher Sie müssen sich nicht rechtfertigen, nur weil jemand mal einen Witz macht.
Überflüssige Kommentare werden später auf AWRi sowieso ausglebendet.
Wir wünschen Euch alles Gute für die Zukunft! 😉
So, 03/12/2017 - 09:09
Birgit Rechsteiner
Na, dann wird ja auch die finanzielle Situation auf ein Kind ausgerichtet sein und der Job nicht soooo nötig.
Anständigerweise würde ich wie folgt vorgehen:
- genau wissen, wie der Wunsch für arbeit nach der Geburt ist (Teilzeit, gar nicht etc)
- sich bei der Arbeit beweisen!
- Nach gewisser Zeit AG informieren und Wunsch inkl. Lösungsansatz für ihn vorbringen