hallo

ich brauche kurz einen anwalt der mir ein schreiben betreffend urheberrechtsverletzung im geschäftsbereich kontrollieren und sich durchlesen kann

bitte aufnahme via pn

danke vielmals im vorraus

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Kommentare

Robert Schweng

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Robert Schweng Babs Steini Sie erhöhen ihre Chancen auf Antworten, wenn sie ihre Frage konkret stellen, bzw. das Schreiben anonymsiert hier einstellen.
Alternativ bietet sich auch die Möglichkeit Rechtsfragen über unsere Seite bei https://awri.ch anonym ins Rechtsforum Schweiz posten zu lassen.
Viel Glück!

Babs Steini Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Entsetzen habe ich Ihr Schreiben gelesen.
Es ist uns unerklärlich wie das Bild auf unserem Drive und somit auch auf der Homepage gelandet ist.
Wir haben das Bild sofort gelöscht und auf der Homepage entfernt.
Wir sind nicht bereit etwas dafür zu zahlen da kein Schaden davon entstanden ist.
Ansonsten müssten Sie uns die Beweislast vom Schaden welcher entstanden ist nahelegen gem. unserem Anwalt.
Auf dem Bild ist auch das Wasserzeichen nicht vorhanden wie auf Ihrem Bild.
Wir bitten nochmals um Entschuldigung und bitten Sie um Verständnis, dass wir die Unkosten nicht übernehmen werden
Mit freundlichen Grüssen

Birgit Rechsteiner ob das was bringt. Dort wo ich arbeite war das auch mal - wir haben dann zahlen müssen....
Und PS - wenn du wirklich nicht weisst, wie das mit dem Bild passieren konnte - dann hast du ein rechtes Problem...!!

Igbo M'baku Hier kommen Sie nicht um eine anwaltliche Beratung herum. Das einzige, was ich Ihnen raten kann ist, dass Sie dem Rechtsanwaltsbüro melden, dass Sie das Schreiben bekommen haben die gesetzten Fristen indessen nicht einhalten könnten, da Sie noch Abklärung zu machen hätten, indessen aber vorsorglich das Bild schon von Ihrer Homepage genommen hätten.
Wenn Sie tatsächlich das ganze ohne anwaltlichen Beistand durchziehen wollen, würde ich zu folgendem raten:
1. Erklären Sie sich bereit dafür, für den Zeitdauer der Nutzung per Saldo aller Ansprüche die ordentliche Lizenzgebühr zu bezahlen.
2. Erklären Sie sich bereit dafür, zw. 300 und 500 Eur für die Anwaltskosten zu bezahlen, unter dem Hinweis, dass der vom Anwalt erwähnte Kostenansatz auch ein strittiges Verfahren vor Gericht umfassen würde, welches vorliegend nicht nötig sei.

Babs Steini unsere Rechtsschutzversicherung hat uns eben gesagt, wir könnten das mit dem schreiben machen, da es sich um bouillon mit fleisch handelt wäre niemandem einen schaden zugefügt worden und wenn dann müssten die das beweisen. das wäre so eine "masche" um leute einzuschüchtern und ein "standart schreiben"

Babs Steini Igbo M'baku ok das klingt für mich soweit ganz ok, kann ich den anderen text so belassen?

Igbo M'baku Babs Steini Es ergeben sich dann Widersprüche aus meinem Vorschlag und Ihrem Schreiben, wenn Sie beides schreiben wollen. Ich würde Ihnen wirklich raten, entweder einen Anwalt mit einer Antwort auf dieses Schreiben zu beauftragen oder aber das von Ihnen beabsichtigte selbst verfasste Schreiben noch Ihrer Rechtsschutzversicherung zu unterbreiten.

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