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Hallo
ich bin mit einer Brasilianerin seit September 2018 verheiratet und habe eine Tochter die einen Monat nach der Hochzeit geboren wurde.
nun hat sie mich aus nicht ersichtlichen Gründen vor 3 Monaten verlassen und ist ins Frauenhaus.
dann kam sie mit Anwalt und unterhaltsforderungen...
nun habe ich einen DNA Test übers Internet mit ihrer Zustimmung gemacht und es kam heraus das ich nicht der Vater bin.
muss ich zwingend eine Anfechtung der Vaterschaft mit DNA-Test übers Gericht mit Anwalt machen damit Ehe aufgehoben wird und ich keine Unterhaltsgeld für Kind und Frau bezahlen muss?
danke für Hilfe.
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Hallo
ich bin mit einer Brasilianerin seit September 2018 verheiratet und habe eine Tochter die einen Monat nach der Hochzeit geboren wurde.
nun hat sie mich aus nicht ersichtlichen Gründen vor 3 Monaten verlassen und ist ins Frauenhaus.
dann kam sie mit Anwalt und unterhaltsforderungen...
nun habe ich einen DNA Test übers Internet mit ihrer Zustimmung gemacht und es kam heraus das ich nicht der Vater bin.
muss ich zwingend eine Anfechtung der Vaterschaft mit DNA-Test übers Gericht mit Anwalt machen damit Ehe aufgehoben wird und ich keine Unterhaltsgeld für Kind und Frau bezahlen muss?
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Kommentare
Mi, 20/11/2019 - 21:20
Robert Schweng
Tiziana Vogel Riatsch Ja
Freiburghaus Jan das Geld für kostenvorschuss fehlt mir und kann meine zukünftige ex Frau den Test verweigern
Martin Kaiser wenn der Test vom Gericht angeordnet wird, kann sie sich nicht weigern.
Der Internet-Test wird nie von einem Gericht anerkannt. Sie sind verheiratet und als Ehemann sind sie automatisch als Vater eingetragen.
Vorerst sind sie sicher unterhaltspflichtig.
Diego Martins Wenn das Kind nicht von Ihnen ist, ist die Ehe nicht ungültig. Sie müssen sich scheiden lassen. In diesem Fall schulden Sie je nach Einkünfte der Ehepaare Unterhalt für die Frau. Sie können eine Vaterschaftsfeststellungsklage beim Zivilgericht einreichen, wo dann der Fall geprüft und ggf. ein DNA-Test angeordnet wird. Allerdings muss die Klage innerhalb von fünf Jahren nach Geburt des Kindes eingereicht werden. Verpasst man die Frist, bleibt man der offizielle Vater.