Hallo

Heute ist ein Brief in meinen Briefkasten geflattert. Ich soll im privaten Parkplatz der Einkaufsinsel in Weil am Rhein ohne Parkscheibe geparkt haben. Kann sein dass das stimmt, aber ich hatte keinen Strafzettel am Auto (ich schmeiss die nie weg). Es kam auch nie eine Zahlungserinnerung, sondern direkt dieser Inkassobrief.

Wenn man nach "Park & Control" sucht, kommt man auf mehrere Treffer von genervten Kunden. Also bekanntes Übel.

Muss ich das bezahlen? Da das nach derselben Masche wie bei Intrum Justitia riecht noch die Folgefrage: Welche Gebühren davon könnt ich ignorieren?

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Kommentare

Robert Schweng

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Miriam Bettschen-Grossen Ich hatte in wheil am rhein in der dorfstrasse das gleiche erlebt. Dort war kein schild und nix, musste auch bezahlen.
Im dem von dir genannten Parkhaus muss mann die blauezone parkkarte einstellen....

Robert Schweng Weil Weil am Rhein in Deutschland liegt, gilt hier wohl deutsches Recht.
Ich empfehle ihre Frage in einer deutschen Rechtsgruppe wie dieser zu stellen:
https://www.facebook.com/groups/Info.Rechtsprechung/

Sven Dürig In diesem Parkhaus steht überall das man seine Parkscheibe einstellen muss.

Robert Schweng Soll das ein Witz sein? 🤔
Sie können dort angeblich für 10 Euro ein Buch bei Amazon bestellen in dem steht, wie sich gegen diesen Strafzettel wehren können!
Zitat aus Ihrem Link (ganz unten):
"Thomas Hollweck: Widerspruch gegen einen Strafzettel der privaten Parkplatzkontrolle: Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Vorgehen gegen unberechtigte Forderungen ... Parkplatzkontrolle und Parkraumüberwachung. Taschenbuch. BoD - Books on Demand. EUR 10,00 » Bestellen bei Amazon"
https://www.takkiwrites.com/30-euro-fuer-parkverstoss-ist-das-ueberhaupt...

Kurt Egli Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:
Die ausländischen Behörden dürfen Bussen wegen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften – zum Beispiel Falschparkieren, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder Nichtbeachten von Signalen und Markierungen – direkt per Post an die betroffenen Personen in der Schweiz zustellen. Diese direkte Zustellung von Bussen ist in Europa mittlerweile zum Standard geworden.
Erfahrungsgemäss übergeben viele ausländische Behörden die Eintreibung von Verkehrsbussen an Inkassobüros. Nach Meinung von Völkerrechtsexperten ist die Rechtslage diesbezüglich klar: Inkassobüros dürfen hier wegen der Souveränität der Schweiz keine ausländische Bussen eintreiben.
Planen Sie, demnächst wieder Ferien im betreffenden Land zu verbringen, und wollen Sie bei der Einreise keine Probleme riskieren, sollten Sie folgende Möglichkeiten prüfen:
*Bezahlen Sie die Busse, ist die Angelegenheit erledigt.
*Bestreiten Sie den Sachverhalt bzw. den Vorwurf, sollten Sie bei der ausländischen Behörde intervenieren.
*Reagieren Sie gar nicht innert der angegebenen Frist, gilt die Busse als rechtskräftig und vollstreckbar.
Quelle:
https://www.srf.ch/sendungen/ein-fall-fuer-srf-3/aerger-wegen-auslaendis...

Robert Schweng wenn sie den Vorwurf bestreiten, müssen sie bei den Ausländischen Behörden intervenieren, so wie es im Link von Herrn Egli steht.
Und ohne einen deutschen Anwalt wird das kaum zu schaffen sein.
Hier noch ein interessanter Link dazu:
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

Suissi Kamilion Steht 'parkplatzverordnung'..ich würde mich bei den behörden in weil am rhein informieren, ob diese auf genanntes areal gilt und ob die busse von ihnen stammt..bzw sollte die inkassofirma bekege über die originalforderung herausgeben

Mambo Müller In De ist das so Rechtens. Eine Hinweis auf Privatgrundbewitschaftung reicht und die Sache Läuft.

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