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Hallo, heute habe ich mal stellvertretend für einen Freund eine Frage.
Da ich mich mit dem Schweizer Recht noch nicht so gut auskenne, würde ich den Sachverhalt hier gerne schildern um zu erfahren wie ihr das einschätzt.
Mitarbeiter A ist im Festlohn zu 100 Prozent bei einer Firma angestellt.
Aufgrund eines Unfalls (ihm ist jemand hinten in den Wagen gefahren, er hat keine Schuld am Unfall) konnte er an 6 Tagen nicht arbeiten.
Da er arbeitsunfähig vom Arzt geschrieben wurde.
Jetzt hat er seinen Lohn erhalten und festgestellt, das dieser ca. 420 CHF weniger ist als normalerweise. Der Mitarbeiter A hat die Auffenthaltsbewilligung für 5 Jahre, so das Steuern bei ihm vorab schon abgezogen werden, so das ihm die ca. 420 CHF quasi von seinem Netto jetzt fehlen.
Jetzt die Fragen:
Darf die Firma in dem Fall, das Geld abziehen?
Müsste die Firma sich das Geld von der SUVA oder dem Unfallverursacher holen (von seiner Haftpflichtversicherung) oder bekommt der Mitarbeiter A das Geld von der SUVA oder muss er sich das von der Versicherung vom Unfallverursacher holen?
Ich würde mich über qualifizierte Antworten freuen, so dass ich diese weitergeben kann.
Freundliche Grüsse
Karsten
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Hallo, heute habe ich mal stellvertretend für einen Freund eine Frage.
Da ich mich mit dem Schweizer Recht noch nicht so gut auskenne, würde ich den Sachverhalt hier gerne schildern um zu erfahren wie ihr das einschätzt.
Mitarbeiter A ist im Festlohn zu 100 Prozent bei einer Firma angestellt.
Aufgrund eines Unfalls (ihm ist jemand hinten in den Wagen gefahren, er hat keine Schuld am Unfall) konnte er an 6 Tagen nicht arbeiten.
Da er arbeitsunfähig vom Arzt geschrieben wurde.
Jetzt hat er seinen Lohn erhalten und festgestellt, das dieser ca. 420 CHF weniger ist als normalerweise. Der Mitarbeiter A hat die Auffenthaltsbewilligung für 5 Jahre, so das Steuern bei ihm vorab schon abgezogen werden, so das ihm die ca. 420 CHF quasi von seinem Netto jetzt fehlen.
Jetzt die Fragen:
Darf die Firma in dem Fall, das Geld abziehen?
Müsste die Firma sich das Geld von der SUVA oder dem Unfallverursacher holen (von seiner Haftpflichtversicherung) oder bekommt der Mitarbeiter A das Geld von der SUVA oder muss er sich das von der Versicherung vom Unfallverursacher holen?
Ich würde mich über qualifizierte Antworten freuen, so dass ich diese weitergeben kann.
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Karsten
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Kommentare
Do, 27/09/2018 - 01:09
Robert Schweng
Melii Schaurhofer Es gibt firmen die ziehen dir für die ersten wenigen tage einer krankheit meist vom lohn etwas ab und alles nach diesen tagen zahlt meinte ich dann die krankentaggeldversicherung.. daher braucht es einen blick in den vertrag und evt in die lohnabrechnung..
Birgit Rechsteiner Oft ist der Lohn bei Unfallabsenz nur 80%.
Könnte es diese Differenz ergeben.
Was steht darüber im Vertrag bzw. im Personalreglement?
Karsten König Das müsste ich erfragen. Das heisst dann muss er such die Differenz von der Versicherung vom Unfallverursacher holen, damit er nicht auf dem Schaden sitzen bleibt?
Birgit Rechsteiner Naja, wiederholen wird wohl nicht gehen... Versuchen kann er es, aber ich kenbe keinen Fall, wo es geklappt hat...
Da er ja zu Haise war, hatte er auch weniger Kosten... Kein Arbeitsweg etc.
Karsten König Weniger Benzinkosten relativ, da er mehrfach zum Arzt musste, waren das Max. 50 CHF die er weniger Ausgaben hatte.
Robert Schweng Ich nehme an ihr Freund kommt aus DE?
Hier in der Schweiz ist es leider so dass man davon ausgeht das man genug verdient, so das man sich selbst ein Polster schaffen muss.
Daher sollte man hier immer min. einen Monatslohn auf der hohen Kante haben.
Das merkt man spätestens dann wenn man z.B. Arbeitslos wird und Geld von der Arbeitslosenkasse möchte.
(Diesen Tipp habe ich mal bekommen) :-(
Karsten König Ich dachte, das hier im Rahmen von Schadensersatz (Lohnhöhe) ein Ausgleich stattfindet, wenn der Betroffene nicht der Verursacher ist. Nur wusste ich nicht, wenn es einen Ausgleich gibt, wer den übernimmt.
Das der Mitarbeiter A, durch den Verursacher, dadurch jetzt finanziell schlechter da steht und mit Schmerzen zu kämpfen hatte und das nicht kompensiert wird, wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich nicht gedacht.
Da hat er ja scheinbar Glück, das die Folgen nicht so schwerwiegend waren.
Auch hätte ich gedacht, wenn er zu 100 Prozent angestellt ist und eine FIX Stundenzahl im Jahr leisten soll, das der Lohn weitergezahlt wird. Werden die Krankheitsstunden dann in die vorgegebene Stundenzahl für das Jahr eingerechnet oder muss er diese dann so zusagen nacharbeiten?
Robert Schweng Ich denke auch nicht dass es klappt sich die Differenz beim Unfallverusacher zu holen.
Das mit den 80% bei Krankheit oder Unfall ist hier eher normal.
Nein. Die Krankheitsstunden bekomt der AG ja von der Versicherung bezahlt, das muss er sicher nicht nacharbeiten.
https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfortzahlung/arti...
Esther Bamert Die Unfalltaggelder (ab 3.em Tag nach dem Ereignis) sind jedoch dann nicht AHV- sozialversicherungspflichtig, da man üblicherweise eine sog. "Ersatzkorrektur" in der Lohnabrechnung erst dann macht wenn die Taggeldzahlung an die Firma abgerenet wurde, kann es sein, dass diese Minderabzüge erst in einer nächsten Lohnabrechnung dann zum Tragen kommen. Der Ausfall ist dann/darum nicht 20%