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Hallo, habe frage.
Wir haben unsere Wohnung ausserordentlich gekündigt, und fast zeitgleich neue Familie für die Wohnung gefunden, die auch zeitig einziehen können. Habe also der Verwaltung mehrere interessente vorgestellt und die haben auch schon Papiere ausgefüllt ( betreibungsamt sauber), jedoch verlangt die gute Frau jetzt, das erst Mietvertrag unterschrieben werden soll.
Wer kann mir da kurz helfen.
Danke im voraus.
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Hallo, habe frage.
Wir haben unsere Wohnung ausserordentlich gekündigt, und fast zeitgleich neue Familie für die Wohnung gefunden, die auch zeitig einziehen können. Habe also der Verwaltung mehrere interessente vorgestellt und die haben auch schon Papiere ausgefüllt ( betreibungsamt sauber), jedoch verlangt die gute Frau jetzt, das erst Mietvertrag unterschrieben werden soll.
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Kommentare
Mi, 23/01/2019 - 09:16
Robert Schweng
Ciara Gomez Ein solventer Nachmieter reicht eigentlich schon und Ihr seid aus dem Vertrag entlassen.
Aber der muss den Mietvertrag (zu den gleichen Konditionen) natürlich auch unterschreiben. 😎😎😎
Birgit Rechsteiner Verstehe die Vermieterin.
Wenn nämlich ein Nachmieter nicht unterschreibt, dann musst du weiterhin bezahlen... Was hält denn den Interessenten davon ab zu unterschreiben?
Birgit Rechsteiner wollte noch Nachfügen:
Falls "die gute Frau" (klingt das nur in meinen Ohren so abschätzig) den Nachmieter ablehnen würde, wärst du aus der Sache raus - wenn aber nun der Nachmieter der Forderung nach Unterzeichnung des Mietvertrages nicht nachkommt, dann ist die Nachmieterschaft nicht zustande gekommen!
Natalie Rill Nachmieter will ja unterschreiben, sie lässt es einfach nicht zu.
Mirjam Locher-Heuberger Natalie Rill wieso denn das? Wie begründet die Vermieterin das?
Natalie Rill Mirjam Locher-Heuberger es gibt keine Begründung
Natalie Rill Mirjam Locher-Heuberger das ist so wie sie geschrieben hat.
Die Bestätigung können wir Ihnen erst geben wenn jemand den Mietvertrag unterschrieben hat
Sibylle Benkert Iten Reicht da nicht der Vorvertrag, aus dem hervorgeht, dass der Nachmieter gewillt ist, den Mietvertrag zu unterschreiben/ die Wohnung zur Miete ab... zu denselben Bedingungen zu übernehmen?
Laura Viglino-Rychener En Mietvertrag chönnet Sie ou vum Mieterverband uusdrucke und em Nachmieter geh.
Mirjam Locher-Heuberger Ich durchschaue das Ganze nicht mehr so genau:
- Wurde nun per 1. Mai gekündigt? - das wäre dann ja eine ordentliche Kündigung, und Sie wären nicht verpflichtet, Nachmieter zu stellen, da der Vermieter selber besorgt sein muss, ab 1. Mai neue Mieter zu finden.
- Falls es sich nun doch um eine ausserordentliche Kündigung (per???) handelt: Hat die potentielle Nachmieterin ihren Willen klar und schriftlich ausgedrückt, dass sie den Vertrag ab Ihrem Auszug übernehmen möchte? Falls noch nicht, verlangen Sie dies bei ihr.
- Falls Sie beweisen können (schriftlich!) dass die potentielle Nachmieterin zahlungsfähig und zumutbar ist und den Vertrag ab (???) übernehmen möchte, die Vermieterin ihr aber den Vertrag nicht zur Unterschrift übergibt (warum???), dann sind Sie raus.
Mirjam Locher-Heuberger Schreiben Sie sicherheitshalber der Vermieterin (halt nochmals per Einschreiben), dass Sie gemäss Art. 264 Abs. 1 OR per xxxxx nicht mehr haftbar sind.
Art. 264 Abs. 1 OR: Vorzeitige Rückgabe der Sache
1 Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt; dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.