Hallo habe eine frage zur zeit bin ich noch im mutterschaftsurlaub meine tochter kam am 29 mai 2015 zur welt.am 5 september müsste ich meine arbeit wieder aufnehmen jedoch weigert sich meine tochert eine flasche zu trinken ich stille sie voll. Wie sieht meine rechtliche lage aus ? Was kann ich machen ? Mutterschaftsurlaub verlängern hätte noch 10tage ferien gut.. danke für eure hilfe

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Kommentare

Sabrina Stutz

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S problem isch de weg isch zwiit zum das die chli chönt bracht werde zum stille

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Stefan Stutz

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Wend Möglichkeit hesch, s Kind am Arbeitsplatz z stille, mue de Arbeitsgeber diä Zit als Arbeitszit arechne.. wenn i de nöchi e Krippe hesch und du deswege weg muesch vom Arbeitsplatz kriegsch 50% Arbeitszit agrechnet über i dere Zit... Chasch gar ned nur Arbeit oder s Kind ned mitneh, den muesch Ferie izieh oder unbezahlt mache... Set s Kind jedoch mol Krank werde und du muesch ufpasse, wird dir diä Zit agrechnet...

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Sabrina Stutz

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Wohn und arbeitsstelle ist in kt. St.gallen

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Stefan Stutz

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Jannik Burth nur so als Info... ArG sowie s OR isch National... Und das was i gschriebe ha bezieht sich ufs OR resp. ArG.. was nützt de Sabrina Stutz s Gesetzes Artikel? Sie het welle wüsse was sie mache chan und das hani beantwortet in CH Dütsch und ned Paragraphe Kuderwelsch ?

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Jannik Burth

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Stell dir einmal die Diskussion mit dem Arbeitgeber vor: "Ich muss mein Kind stillen und brauche einen Ort im Betrieb sowie bezahlte Zeit dafür." - "Auf keinen Fall, wie kommen Sie darauf, das zu fordern? - "Jemand in einer Facebook-Gruppe hat das behauptet."

Nach kurzer Recherche findet sich auf admin.ch ein Dokument, das den relativ neuen Art. 60 der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV) erklärt und belegt: http://goo.gl/lO7rQi

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Jannik Burth

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Interessant dürfte sein, dass zwar ausserhalb gestillt werden kann, die Wegzeit nicht bezahlt wird (d.h. nicht etwa 50% wie Stefan Stutz behauptet), jedoch der Arbeitgeber im Betrieb einen geeigneten Ort zum Stillen zur Verfügung stellen muss.

Als nice to know - das Gleiche gilt für Mütter, die mit der Flasche stillen.

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Ines Kammermann

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intern ist dies je nach arbeitgeber auch anders geregel. Mein alter arbeitgeber war ein spital..wenn mit fer flasche gestilllt wurrde gabs keine zeit dafuer.

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Ines Kammermann

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da steht nix von fladche jannik

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Jannik Burth

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Oramee, bei Spitälern gilt die kantonale Personalverordnung (es sei denn, es ist ein Privatspital).

Bezügl. Flasche siehe letzter Abschnitt des verlinkten Kommentars zu Art. 60 ArGV

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Ines Kammermann

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Dagehts ums abpumpen...daher die flasche. Reine flaschenkinder gilt das nicht

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