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Hallo
Habe eine Frage .
Mein Mann und Ich haben den Mietvertrag zusammen unterschrieben . Jetzt lassen wir uns Trennen . Muss mein Mann die Wohnung bezahlen ? Er zieht aus .
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Habe eine Frage .
Mein Mann und Ich haben den Mietvertrag zusammen unterschrieben . Jetzt lassen wir uns Trennen . Muss mein Mann die Wohnung bezahlen ? Er zieht aus .
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Stefan Stutz
(Admin) Aus welchem Grund sollte der Mann die gemeinsame Wohnung weiterhin bezahlen, wenn ER auszieht?
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Fiechter Manuela
Weil beide haftbar sind?
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Stefan Stutz
Ihre Frage war explizit ob der Mann die Wohnung bezahlen muss....
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Fiechter Manuela
Falls die Frau keine eigenen Mittel hat, bezahlt der Mann weiterhin (auch nach Trennung), bis (raschmöglichst) eine günstigere Wohnung gefunden ist. Allenfalls käme dann das Sozialamt zum Zug, jedoch müsste eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung vorliegen
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Fiechter Manuela
Ihr seid beide zusammen weiterhin für den Mietzins verantwortlich.
Beide Parteien können den Vertrag kündigen unter Einhaltung der Fristen. Wenn die Wohnung für 1 Person zahlbar ist, kann die Frau den Vertrag ab Ende Kündigung übernehmen, wenn die Vermieterschaft einverstanden ist.
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Gorana Schukrun Simunic
wenn er auszieht müstet ihr eigentlich beide die wohnung kündigen und wenn der vermieter einverstanden ist dass du weiterhin dort wohnst, müsste es einen neuen mietvertrag geben auf deinen namen. solange ihr beide im vertrag steht, haftet ihr beide solidarisch für die miete. ich finde da kommt es auch etwas auf deinen charakter und deine fairness an, dass du die miete selber trägst, oder eine günstigere wohnung suchst, und ihn nicht "ausnimmst".
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Sandra Marty
Übrigens jede Frau.. Wo sich scheiden lässt, sollte sich umgehend beim RAV anmelden (falls sie nicht erwerbstätig ist)
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Emöke Nemet
Also müsste er nit alleine die Miete zahlen oder?
Die Frau will und sie het gseit sie wird die Miete nit zahlen... Kann er nüt mache?
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Fiechter Manuela
Beide haften zusammen im Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Fiechter Manuela
Vorausgesetzt, das Gericht hat noch nichts anderes entschieden bei Trennung/Scheidung.
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Emöke Nemet
Nein ist noch nicht Gerichtliches. Danke für deine Antwort, nur ihm ist es peinlich die Miete nicht zu zahlen und sie hat klar gesagt sie zahlt es nit. Soll er einfach die Miete nicht zahlen dann werden sie beide gemahnt?
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Fiechter Manuela
Emöke Nemet , ist nicht ratsam, die Miete nicht zu zahlen. Eventuell werden dann beide mit Mehrkosten betrieben.
Ich als Mann würde eine Aufstellung machen, wer wieviel verdient, dann die Miete anteilmässig aufteilen, dann als Mann den eigenen Betrag zahlen und der Frau den Einzahlungsschein mit dem Restbetrag übergeben. Bei Zahlung Mann den Vermerk anbringen: Anteil Mann...
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Carolin Metzler
Emöke Nemet solange der mietvertrag noch auf beide läuft, kann der vermieter auch jeweils einen Mieter seiner wahl in die haftung nehmen und betreiben.
Wenn der Mietvertrag nur auf sie läuft, ist er gegenüber dem Vermieter soweit nicht haftbar - das wäre dann eine Sache des Innenverhältnisses - also zwischen ihm und seiner frau
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Carolin Metzler
Relevant ist nicht wer in der wohnung wohnt, sondern wer als mietpartei angegeben ist bzw ob die wohnung als "familienwohnung" qualifiziert
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Fiechter Manuela
...damit zeigt der Mann (endlich), dass es ihm ernst ist.
Und peinlich sollte es ihm auch nicht sein, eher sind solche "Frauen" als peinlich zu betrachten...die meinen, nur weil sie geheiratet haben, hätten sie jetzt eine lebenslange Geldmaschine
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Emöke Nemet
Vielen Dank für eure hilfreche Antworten. Ja es ist halt sehr traurig, die minderjährige Tochter wohnt mit dem Vater zusammen. So effektiv kämpft sich der Vater jetzt mit 2. Mieten durch und die Frau zahlt absolut nix. Auch keine Unterhalt fürs Kind...
Ich werde ihm raten Anteil Mann zu bezahlen der Miete mal zahlen.. Er hat schon 2. Mieten bezahlt dies wäre die letzte Miete da 3 Monate Kündigungsfrist vorbei ist..
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Fiechter Manuela
Emöke Nemet , ja, und ich würde ihm empfehlen, raschmöglichst einen Termin mit Anwalr bezgl. Scheidung ins Auge zu fassen. Dann werden die finanziellen Dinge geregelt und hoffentlich gerecht aufgeteilt. Viel Glück dem Bruder
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Emöke Nemet
Carolin Metzler es war als Familienwohnung gedacht , und beide haben es unterschrieben. Nur er hatt halt immer bezahlt..
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Erna Frei
Oder nachmieter suache ?