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Hallo habe 1 Frage. Ein im gleichen Haushalt, Untermiete hatte über 59000 Waren ohne mein Wissen u. Ja; Waren bestellt. Er bereut es sehr und will die Hälfte tragen. Ich bin jetzt der Geprellte und wurde über diesen Betrag betrieben. Wie kann das Problem gelöst werden. Danke. Lg. Roland
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Hallo habe 1 Frage. Ein im gleichen Haushalt, Untermiete hatte über 59000 Waren ohne mein Wissen u. Ja; Waren bestellt. Er bereut es sehr und will die Hälfte tragen. Ich bin jetzt der Geprellte und wurde über diesen Betrag betrieben. Wie kann das Problem gelöst werden. Danke. Lg. Roland
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Kommentare
Mo, 02/10/2017 - 03:37
Howard Dillier
Was für Waren?
Und was macht einen Vermieter Haftbar für einen (Unter-)Mieter?
Mo, 02/10/2017 - 05:44
Roland Notter
Mein Wohnpartner hat die Ware Versand auf meinen Namen bestellt. Lg
Mo, 02/10/2017 - 11:21
Howard Dillier
Und wer hat die Ware entgegen genommen?
Mo, 02/10/2017 - 03:45
Louisa Faber
Da du die Waren nicht bestellt hast, können die gar nichts. Hatte auch mal ein Inkassobüro am Hals wegen einer Untermieterin. Habe die Gläubiger informiert und alles geklärt, seitdem ist Ruhe
Mo, 02/10/2017 - 05:45
Roland Notter
Ich wurde in vielen Fällen bereits betrieben.
Mo, 02/10/2017 - 06:46
Monique Schmidli-Rieder
Du hast ja hoffentlich rechtsvorschlag erhoben?
Mo, 02/10/2017 - 03:52
Howard Dillier
Danke Louisa, nun habe ich seine Frage erst richtig verstanden.
Und: Ganz genau, die Gläubiger informieren und gut ist.
Mo, 02/10/2017 - 06:54
Brigitte Flöer
Gib denen den Name und Adresse vom Untermieter an und erklär, dass er der Untermieter sein. Und gut ist
Mo, 02/10/2017 - 09:19
Lyn Ledermann Forster
Er will die Hälfte tragen? Sehr grosszügig! Das geht dich ja wohl gar nichts an!
Er soll die Situation klären, soviel wie möglich bestellte Waren retournieren falls möglich! Und dan würde ich mir einen anderen Untermieter suchen. Das hat ja schon Suchtcharakter!
Mo, 02/10/2017 - 15:54
Roland Notter
Genau. Nur ist es schon bald 2-3 Jahre her.
Mo, 02/10/2017 - 10:46
Robert Schweng
Wie kann jemand denn Waren im Wert von 59'000 SFr. auf Ihren Namen bestellen, ohne dass sie davon wussten?
Es wird schwer sein zu beweisen dass Sie es nicht waren, wenn Sie ihre Kreditkarten Nummer sowie ihre Passwörter weitergegeben haben.
Können Sie nachweisen, dass ihr Mitbewohner die Waren bestellt hat, können Sie die Forderung zivilrechtlich bei Ihm einfordern.
Eine andere Lösung wäre die Waren zu verkaufen, um die offen Forderungen auszugleichen.
Auf jeden Fall sollten Sie auf die Betreibung einen Rechtsvorschlag erheben.
Damit liegt die Beweislast dann beim Händler der nachweisen muss, dass Sie Waren bestellt haben.
Mi, 04/10/2017 - 18:05
Howard Dillier
Hallo Robert
Wäre mit Kreditkarte bezahlt worden, so wären nun keine Schulden offen. ?
Salve Howie
Mi, 04/10/2017 - 18:03
Erwin Brotzer
Vor allem denke ich nicht dass die versandfirma ware am gleichen empfänger schickt für 59000fr ohne voraus kasse
Do, 05/10/2017 - 19:45
Roland Notter
Nein verschiedene.
Do, 05/10/2017 - 19:45
Roland Notter
Danke für die Antworten. Es ist alles sehr komplex.