Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo hab mal eine frage wenn man ein toer ohne kaufvertrag hergibt dann gehört dieses doch rein rechtlich den vorbesitzer oder?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo hab mal eine frage wenn man ein toer ohne kaufvertrag hergibt dann gehört dieses doch rein rechtlich den vorbesitzer oder?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Dezember 2015 (21)
- Januar 2016 (21)
- Februar 2016 (23)
- März 2016 (39)
- April 2016 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 3 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Pascal Heidelberger
Toer=Tier?
Fr, 02/06/2017 - 16:50
Pascal Heidelberger
Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag formfrei, also auch mündlich gültig. Es gibt allerdings Ausnahmen. Für Tiere ist keine spezielle Form vorgesehen, allerdings gibt es welche die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen und daher (bei Anhang I & II, bin mir aber nicht mehr sicher) ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden muss. Dieser ist dann oft gleichzeitig ein schriftlicher Kaufvertrag.