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Hallo
Hätte bitte eine Frage zur Zollkontrolle (im Wald kurz vor Dörflingen Knt. Schaffhausen).
Darf ein Beamter ohne zu fragen die Beifahrertür öffnen, Taschen im Auto anfassen und hineinlangen, das Handschuhfach öffnen und durchsuchen? Das einzige, was ich selbst gemacht habe, war den Kofferraum zu öffnen, nachdem er zu mir sagte: "Öffnen Sie bitte mal den Kofferraum". Habe ihn auch noch gefragt, ob ich ihm helfen kann, nachdem ich gesehen habe, dass er in meiner Handtasche herumwühlt. Er sagte: "Nein, ich schau nur".
Vielen Dank
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Hallo
Hätte bitte eine Frage zur Zollkontrolle (im Wald kurz vor Dörflingen Knt. Schaffhausen).
Darf ein Beamter ohne zu fragen die Beifahrertür öffnen, Taschen im Auto anfassen und hineinlangen, das Handschuhfach öffnen und durchsuchen? Das einzige, was ich selbst gemacht habe, war den Kofferraum zu öffnen, nachdem er zu mir sagte: "Öffnen Sie bitte mal den Kofferraum". Habe ihn auch noch gefragt, ob ich ihm helfen kann, nachdem ich gesehen habe, dass er in meiner Handtasche herumwühlt. Er sagte: "Nein, ich schau nur".
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Sandi Cobain
Polizei hat aber nicht die gleichen Rechte und Befugnisse wie Grenzwächter..
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Theo Reyes
Carola Schindler ja das darf er. Das Zollgesetz erlaubt dem Beamten aufgrund einer Zollkontrolle alles zu durchsuchen.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Theo Reyes
Bitte. Das was er bei dir gemacht hat, nenn man eine Beschau. 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Theo Reyes
Miriam Salman nein. Die Geschlechtertrennung gilt nur beim Abtasten und bei der körperlichen Durchsuchung. Die Grenzwächter (achtung, Zollbeamte sind was anderes) sind geschult, private Sachen neutral zu durchsuchen und sich professionel zu verhalten. Ein Beamter muss sich genau so neutral durch Tampons wühlen können, wie eine Beamtin das bei Boxershorts (im Gepäck)ect. tun muss. Aber ich kann verstehen, das dass bei manchen eine Art unwohlsein auslösen kann 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Alexandro Lüscher
Miriam Salman
Es ist zu unterscheiden ob es eine Personen oder eine Effekten Kontrolle ist. Ist es eine Personen Kontrolle darf nur das gleiche Geschlächt kontrolliert werden, ist es eine Effekten Kontrolle darf eine Handtasche auch von einem Polizisten kontrolliert werden. Eine Personen und Effekten Kontrolle ist ein Eingriff in die Persöndliche Integrität und wird auch diskret und stillschweigend durchgeführt.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Robert Schweng
Ich folge Theo Reyes. Im grenznahen Bereich(tiefe 30km?) haben die Beamten besondere Befugnisse und dazu gehört wohl auch das durchsuchen ohne Einwilligung oder konkreten Verdacht.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Theo Reyes
Genau. Wobei für diese Beamten immer ein gewisser Verdacht besteht bei einer Kontrolle. Dies kommt daher, dass extrem viel und auf jede erdenkliche Weise geschmuggelt wird (es gibt aber noch mehr kriminelle Bereiche die ko trolliert werden). Deshalb ist so gesehen jede Person verdächtig, bis der Verdacht nach einer Kontrolle mit negativem Ergebnis verflüchtigt 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Alexandro Lüscher
Die Polizei wie auch der Zoll haben die berechtigung, eine Personen und Effekten Kontrollen durchzuführen und dies auch ohne verdacht, zu jedem Zeitpunkt und Ort. In erster linie gilt die Kontrolle zur Personen überprüfung, Personenschutz (3 Person = ilegale Waffen), Eigenschutz, Hehlerei (ilegale Substanzen, Hehler Ware), Schmuggel Ware.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Beat Weissen
Alexandro Lüscher , nein. Die Polizei braucht nen Anfangsverdacht, um jemanden zu kontrollieren. Die Grenzwache nicht.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Alexandro Lüscher
Beat Weissen Verdacht oder zwingenden Verdacht brauchen sie bei einer Fahrzeug oder Haus durchsuchung, Personen können ohne verdacht kontrolliert werden. Beispiel: Verkehrskontrolle, da wird jeder kontrolliert und wenn sich ein verdacht erhärtet dürfen sie anschliessend das Fahrzeug kontrollieren.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Beat Weissen
Alexandro Lüscher , nein. SVG ist nicht gleich PolG.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Alexandro Lüscher
PolG art. 21 ab. 1-3
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Beat Weissen
Alexandro Lüscher , welches PolG? Glarus? Bezieht sich nicht auf die Personenkontrolle...
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Alexandro Lüscher
http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/167BDE965CA92519C12575D800431...$file/550.1_23.4.07_65.pdf
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Alexandro Lüscher
https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/867/download_pdf_file
Das erste ist PolG Zürich, das hier PolG Bern, Art. 27
Beide gleichen sich...?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Beat Weissen
Alexandro Lüscher , ok, nun Zürich. Es macht aber keinen Sinn, wenn Sie einfach nur Polizeigesetze verlinken. In den meisten der vermutlich über 100 verschiedenen Polizeigesetzen steht in etwa dasselbe.
Haben Sie sie gelesen?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Alexandro Lüscher
Ja, sie auch...
Den da steht was ich die längste Zeit sage und zwar, das die Polizei eine Person ohne verdacht in eine Kontrolle nehmen kann.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Beat Weissen
Alexandro Lüscher , nun gut, wenn sie das Gelesene so interpretieren...
Dann würde ich mich echt freuen, wenn Sie als Polizist mich mal ohne Verdacht kontrollieren würden.
Vielleicht googeln Sie mal nach "verdachtsfrei Personenkontrolle Urteile" oder so ähnlich. Sie werden sehen, dass dies die Gerichte (auch ZH und BE) anders sehen.