.... Hallo, guten Tag.. ich habe auch versucht mich einzulesen, sah aber leider nichts (komisch) ueber Mietverhaeltnisse... Ich komme aus Strasbourg und werde ab November in die Schweiz (teilweise, das heisst, ich lasse mir meine Wohnung in Strasbourg) verziehen. Ich habe mich fuer ein Mietverhaeltnis ..Untermiete... entschieden, bis ...ich die B-Aufenthaltsgenehmigung bekomme und Arbeit gefunden habe. Die Vermieterin will nach Kanada verziehen und vermietet eben deshalb. Sie schrieb die Wohnung mit 1100 CHf aus und als ich dann zur Mietunterschrieft kam, wollte sie 1200 CHf. Ich sah drueber weg, unterschrieb und bezahlte eine Miete in bar (quittiert wurde im Mietvertrag). Sie wollte dann noch die Zweite voir dritte Miete. Als Datum schrieb sie nicht 1.11.2016, sondern Ab Anfang.. unterstrich es... kurze Zeit spaeter schrieb sie mir, dass sie erst am week 11/13. fliegen koennen. Wiederum sagte ich "in Ordnung".. dann schrieb sie auf einmal sie hat fuer den 4.11. gebucht.. und sie will die Schluesseluebergabe machen und ich soll die zweite Miete mitbringen.. als vereinbart ist nun der 1.11. zur Schluesseluebergabe und sie will am 4. fliegen. Nun fiel ihr ein, sie will Referenzen von mir... sorry, dass ich so viel schreibe, aber mir erscheint das alles ein bischen "konfus"...

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Chanti Ruppen

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Patrick L. Surber

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Wenn Du den Schlüssel bekommst, dann sehe ich keine Probleme.

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Monique Schmidli-Rieder

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Versteh ich das richtig, du mietest ihre Wohnung zur Untermiete?
Was bezahlt sie den an Miete?
Die erste Miete ist per 31.10.16 fällig, die zweite per 30.11.16.
Der Mietvertrag ist unterschrieben, zurücktreten kann sie jetzt nicht mehr so einfach. Zumal du schon eine Miete bezahlt hast.

Ich würde gegebenfalls ihren Vermieter anrufen und fragen ob sie ihm die Untermiete mitgeteilt hat.

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Anita Anspichler

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Liebe Dank nochmals fuer deine Intervention Monique.. ja ich habe eine Miete in bar gleich bezahlt, damit sie mir die Wohnung auch reserviert. (sie wollte drei Mieten im voraus, moeglichst bar) und fuegte mir auch ich glaube von Homegate einen Artikel bei, wo drinne stand, dass man bei kurzen Mietvertraegen drei Monatsmieten im voraus verlangen koennte. Wegen dem Vermieter... sie sagte mir gleich, dass der "Verwalter" mich aber kennenlernen wollte. Da ich an einem Freitag kam, sagte sie, er sei am Freitag aber nicht im Buero. Habe gegoogelt und sah, dass dieser sogar im gleichen Block wohnt. Alles sehr komisch.... nun moechte sie ihn mir vorstellen. Am 1.11. haben wir Termin zur Schluesseluebergabe (auf einmal moechte sie noch Referenzen von mir).. gut sie hat ihr Hab und Gut in dieser Wohnung und das kann ich verstehen... Sie wollte also die Miete am Dienstag in bar und ich sagte diese werde ich ueberweisen. Also bis 30. wollte sie es dann ueberwiesen haben. Das habe ich nicht gemacht, wenn ich den Schluessel nicht bekomme, kann ich das Geld nicht mehr zurueckrufen.. also warte ich erstmal, ob der Schluessel ausgehaendigt wird und DANN ueberweise ich.... Was mir noch auffiel... in ihrem Mietvertrag stand.. sie mietete die Wohnung erst ab Februar an.. wenn man weiss, dass man auswandert.. hm auch komisch noch fuer 6 Monate eine neue Wohnung anzumieten.. wieso auch immer...

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Monique Schmidli-Rieder

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Sie wandert aus oder ist nur für gewisse Monate im Ausland?

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Anita Anspichler

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.. das ist so bischen ihr Problem... sie will auswandern.. hat sich wohl ihre Rente ausbezahlen lassen, wenn es ihr nun nach dieser Zeit aber doch nicht gefaellt, wird sie evtl. bleiben... was mich wundert.. sie sagte mir nun schon dreimal, ..."heute ist mein letzter Arbeitstag".. und dann so ich muss nun arbeiten gehen.. bis spaeter.. und so Sachen..,wenn ich auswandere, habe ich wirklich viel zu tun.. dachte schon, vll kann sie die Miete nicht mehr bezahlen und macht einen Break..

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Monique Schmidli-Rieder

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Wenn sie sich die pk ausbezahlen ließ, dann scheint die Absicht recht groß dass sie nicht mehr in die Schweiz zurück will. Dementsprechend darf sie die Wohnung gar nicht untervermieten. Weil wenn du wieder aussiehst müsste sie ja die Miete weiter bezahlen.
Hmm als ich persönlich wäre da vorsichtig.
Miete im voraus und das mal 3 ist nicht korrekt. Das wäre dann ein mietdepo und das müsste auf einem sperrkonto hinterlegt sein. Also nicht vom Vermieter in dem Sinn als Miete angesehen werden.

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