Hallo guten Nachmittag allen, habe da mal eine frage..
Mein Partner hat durch ein Temporärbüro eine Stelle angetretten die er nun fristgerecht wieder gekündigt hat. Er musste einen zwei tägigen Kurs absolvieren den er selber zu bezahlen hat, nur hat mein Partner nur EIN Tag absolviert den der zweite wäre erst im September.Die hälfte des betrages wurde ihm schon vom Lohn abgezogen. Jetzt kommt ein Einschreiben des Temporärbüros mit der anmerkung dass die zweite hälfte nochmals 475.- vom Lohn abgezogen wird. Das ist doch nicht korrekt? Ich bin euch sehr dankbar für eure antworten und wünsche ein gemütliches Osterfest.

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Kommentare

Robert Schweng

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Miriam Salman Debby Costanza nun es gab bestimmt ein Vertrag diesbzgezüglich o. schrifftliche Kursanmeldung, was ist dort geschrieben bzgl. Rücktritt? iR kann man nicht einen Kurs einfach so stornieren oder "kostenlos" absagen.

Fedi Dagher Auch ratsam wäre es wenn ihr den Temp.vertrag genauer anschaut
Evtl. ist dort auch diese Klausel
Aber Grundsätzlich einen Kurs soweit voraus mit 100% zu belasten find ich komisch
Normalerweise kann sowas kostenlos oder gegen ein kleine Entschädigung gekündigt werden

Birgit Rechsteiner Stel dir vor, du vernstaktest ein seminar, genau wie der Walzenkurs, 1 Tag jetzt, einer im September. Damit die Leute nicht so viel Geld auf einmal zahlen müssen, dürfen sie in 2 Mal zahlen.
Nun haben sie keine Lust mehr auf Teil 2. Nur 1 kommt, der Rest nicht....
Dann hast du doch dein Geld trotzdem zu gut. Weil nur einen Teil 2 kannst du ja niemandem verkaufen, oder?
Das denke ich, ist Rechtens, natürlich muss man die Verträge, AGB des Kurses etc. ansehen, aber so was muss man sich vor Antritt überlegen...

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