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Hallo freunde eine frage
ich habe letzte Woche einen Brief von Inkasso Easymonitoring AG erhalten darin wird erwähnt dass 1999 eine ehemalige Arbeitskollegin mir ein Darlehen gegeben hat.
Da dies bestimmt nicht stimmt habe ich da angerufen und gemailt dass ich genauere unterlagen sehen möchte das dies bestätigt.
Sie haben mir nur einen auszug gegeben wo drauf steht Darlehen 1995 Fr. und zinsen 1795. Fr total 3790 Fr.
von einer Firma Reichmuth in niederuzwil. wie kann ich mich dagegen wehren ??
Ich möchte keinen eintrag in mein Betreibungsregister auszug
Danke für die Tipps im voraus
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Hallo freunde eine frage
ich habe letzte Woche einen Brief von Inkasso Easymonitoring AG erhalten darin wird erwähnt dass 1999 eine ehemalige Arbeitskollegin mir ein Darlehen gegeben hat.
Da dies bestimmt nicht stimmt habe ich da angerufen und gemailt dass ich genauere unterlagen sehen möchte das dies bestätigt.
Sie haben mir nur einen auszug gegeben wo drauf steht Darlehen 1995 Fr. und zinsen 1795. Fr total 3790 Fr.
von einer Firma Reichmuth in niederuzwil. wie kann ich mich dagegen wehren ??
Ich möchte keinen eintrag in mein Betreibungsregister auszug
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Kommentare
Mi, 04/10/2017 - 18:00
Lara Ragonesi
Wenn du kein darlehen genommen hast, ignorieren? ihnen nochmals einen Brief schreiben und sie darauf hinweisen, dass offenbar eine verwechslung vorliegt bzw. du kein darlehen erhalten hast. Worst case werden sie dich betreiben, dann musst du Rechtsvorschlag erheben. Dann ist es an ihnen, im Rechtsöffnungsverfahren darzulegen, dass sie etwas (sog. Rechtsöffnungstitel) gegen dich in der Hand haben... das wird ihnen - wie du sagst- ja nicht gelingen. Die Betreibung muss dann von ihnen oder gerichtlich gelöscht werden. Hoffen wir es kommt nicht so weit, ist wohl eine Masche..
Mi, 04/10/2017 - 18:00
Markus Schläpfer
Das ist schon lange vernährt https://www.verjaehrung.ch/verjaehrungsfristen/fristen-tabelle
Rückantwort geben gemäss OR 128 ist das Verjährt
Mi, 04/10/2017 - 18:00
Maya Grossenbacher
Existiert denn diese ehemalige Arbeitskollegin? Wenn ja, stell sie doch zur Rede, um Licht in's Dunkle zu bringen!
Mi, 04/10/2017 - 18:00
Allma Kiki
Wenn bis zum heutigen Zeitpunkt keine Betreibung eingeleitet wurde für diesen Betrag, dann ist diese Forderung verjährt. Somit kann man eine verjährte Forderung nicht mehr eintreiben und ein Inkassobüro darf keine Betreibung einleiten. Ansonsten gilt einreder der Verjährung.
Mi, 04/10/2017 - 18:00
Erwin Brotzer
Wer könnte mir ein schreiben an die easymonotoring machen? Natürlich gegen vorauszahlung ! Dass ich ruhe habe
Mi, 04/10/2017 - 18:00
Colette Rudin
Erwin: Man kann auch eine verjährte Forderung eintreiben/betreiben. So wie man jeden einfach so betreiben kann. Das Betreibungsamt darf nicht prüfen, ob die Forderung verjährt ist. Dies vorab. Sollte die Betreibung eingeleitet werden, musst du umgehend Rechtsvorschlag erheben und kannst gleichzeitig beim Betreibungsamt um Beweismitteleinforderung verlangen. Dann liegt es am Gläubiger den Rechtsvorschlag gerichtlich zu beseitigen und dort muss er alle Beweismittel nochmals einreichen.
Mi, 04/10/2017 - 18:00
Markus Meyer
Bevor du nicht betrieben wirst, würde ich mal GAR NICHTS machen, weder die Inkasso anschreiben, noch die Ehemalige kontaktieren. Brief vom Inkasso aufbewahren und abwarten.