Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo, frage zur früh zeitigen Kündigung.
Mein Mietvertrag läuft bis ende Oktober.
da ich früher schon raus will habe ich jetzt einen potenziellen Nachmieter gefunden.
Keine Betreibungen, beide arbeitstätig.
So nur sagte mir meine Verwaltung gerade, dass sie diese zuerst überfrüfen werden und wenn diese für die Verwaltung als Mieter aus iergend einem grund nicht in frage kommen, muss ich natürlich bezhalen bis ende Oktober.
Wie ist mein Recht hier zu? Wie viele potenzielle Nachmieter muss ich finden? Und was könnten sie für andere Gründe haben um die Nachmieter, dienich gefunden habe, nicht zu nehmen? Wenn beide arbeiten und keine Betreibungen haben?
Vielen dank
Schönen tag euch allen.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo, frage zur früh zeitigen Kündigung.
Mein Mietvertrag läuft bis ende Oktober.
da ich früher schon raus will habe ich jetzt einen potenziellen Nachmieter gefunden.
Keine Betreibungen, beide arbeitstätig.
So nur sagte mir meine Verwaltung gerade, dass sie diese zuerst überfrüfen werden und wenn diese für die Verwaltung als Mieter aus iergend einem grund nicht in frage kommen, muss ich natürlich bezhalen bis ende Oktober.
Wie ist mein Recht hier zu? Wie viele potenzielle Nachmieter muss ich finden? Und was könnten sie für andere Gründe haben um die Nachmieter, dienich gefunden habe, nicht zu nehmen? Wenn beide arbeiten und keine Betreibungen haben?
Vielen dank
Schönen tag euch allen.
Ansichten:
Archiv
- Juni 2018 (107)
- Juli 2018 (109)
- August 2018 (76)
- September 2018 (82)
- Oktober 2018 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 9 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:58
Patrick L. Surber
Wenn der vorgeschlagene Nachmieter zumutbar, zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den bestehenden Konditionen zu übernehmen, kann ihn der Vermieter nicht ablehnen bzw. Du bist von den Mietzahlungen befreit. http://www.beobachter.ch/wohnen/umzug/artikel/ersatzmieter_was-muss-ein-...
Di, 15/08/2017 - 15:58
Tanya Rohr
Ich war auch schon in so einer Situation. Laut Mieterschutz musst du nur 1 möglichen Nachmieter bringen! Von vorteil wären aber mehr. Wenn du diese gebracht hast, ist es egal ob die Verwaltung diese ablehnen oder nicht! Dann kannst du ohne Probleme raus ohne noch zahlen zu müssen!