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Hallo
Frage: wenn ich mich mit mietvertrag in ein geschäft einmiete, wo ich meinen eigen raum habe, in dem ich arbeiten kann, habe ich dann nicht auch das recht auf einen eigenen schlüssel? Denn ich habe keinen bekommen. Ich meine nicht den schlüssel zum rsum, den hab ich. Sondern den schlüssel zum geschäft.
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Hallo
Frage: wenn ich mich mit mietvertrag in ein geschäft einmiete, wo ich meinen eigen raum habe, in dem ich arbeiten kann, habe ich dann nicht auch das recht auf einen eigenen schlüssel? Denn ich habe keinen bekommen. Ich meine nicht den schlüssel zum rsum, den hab ich. Sondern den schlüssel zum geschäft.
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Kommentare
Fr, 25/05/2018 - 11:46
Robert Schweng
Robert Schweng nein. Sie haben dem Vertrag in dieser Form zugestimmt und bekommen mit Sicherheit keinen Schlüssel für ein fremdes Geschäft! 😉