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Hallo frage habe kürzlich eine Trennunsvereinbarung mit meiner Ex-Frau unterschrieben lassen mit Unterhaltsreglung gestern sagte sie mir sie nehme ein Anwalt das ich mehr bezahlen müss geht das wenn die Trennungsvereinbarung 21.4.2017 unterschrieben worden sind von ihr und mir
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Hallo frage habe kürzlich eine Trennunsvereinbarung mit meiner Ex-Frau unterschrieben lassen mit Unterhaltsreglung gestern sagte sie mir sie nehme ein Anwalt das ich mehr bezahlen müss geht das wenn die Trennungsvereinbarung 21.4.2017 unterschrieben worden sind von ihr und mir
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:49
Allma Kiki
Was ist den der Grund für diesen Anlass, dass sie einen Anwalt herbei ziehen möchte?
Eine Berechnung kann auch zugunsten für dich ausfallen, je nach Situation.
https://www.ehescheidung.ch/ehescheidung/ehegatten-unterhalt-uebersicht/...
Di, 15/08/2017 - 15:49
David Knecht
Wir waren bei einer Rechtsawälti die alle zahlen zusammen nahm Grundlagen der Unterhaltsregelung Einkommen Mann Einkommen Ehefrau beide haben unterschrieben den Vertrag am 21.4.2017!!!!
Di, 15/08/2017 - 15:49
Renate Steiger
Dan ist es aber Rechsgültig .
Di, 15/08/2017 - 15:49
Christian Sahli
Trennungsvereinbarung dient als Grundlage bei Scheidung doch ist nicht abschliessend. Kann immer wieder angepasst werden. Diese kann aber auch gerichtlich definiert werden bis zur Scheidungsklage. Viel Glück?. Nimm einen Anwalt und schau für Dich!!