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Hallo euch allen 😊
Ich wurde betrieben, weil ich manches nicht bezahlen kann da ich auf dem soz bin momentan und auf dem existenzminimum...
Sie kommen jetzt in 2 Wochen vorbei um zu sehen was es bei mir zu holen gibt...
Meine Frage wäre : was dürfen sie nehmen? Verlobungsring? Handy?
Da ich zu meinem freund gezogen bin gehört tv, ps4 usw ihm...
Was dürfen sie nehmen?
Hoffe darf wenigstens mein handy für das ich lange gespart habe behalten... und den verlobungsring...
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Allma Kiki
Also wenn du eh auf dem Soz bist, denke ich nicht dass sie was holen können bei dir. Handy und Verlobungsring können sie dir nicht nehmen.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Marcel Marty
Inkorrekt.. Den Verlobungsring können Sie grundsätzlich pfänden, da es sich um ein Schmuckstück handelt. Diese sind pfändbar, sofern es sich nicht um Eheringe handelt.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Allma Kiki
Marcel Marty jetzt willst du mir aber nicht weis machen, dass ein Verlobungsring mit sehr geringem Wert tatsächlich in der realität pändbat ist?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Marcel Marty
Theoretisch ist Schmuck pfändbar. Ob der dann auch wirklich gepfändet wird, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Pfändungsbeamten. Es ging hier ja nicht um den Wert, sondern darum, was THEORETISCH gepfändet werden könnte. Und da gehört ein Verlobungsring dazu, auch wenn er einen geringen Wert hat.. 😉 Die Chance, dass er bei einem geringen Wert tatsächlich gepfändet wird, ist eher klein..
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Brigitte Gartmeier
Alles was deinem Freund gehört dürfen sie nicht anfassen. handy brauchst du damit du einen Job suchen kannst und verlobungsring weiss ich nicht..
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Colette Rudin
Brigitte Gartmeier dürfen sie sehr wohl. Es gibt das sogenannte Widerspruchsverfahren ?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Fabian Schuler
Du wirst sehr wahrscheinlich auf Pfandverwertung betrieben. Sog. Kompetenzstücke gem. SchKG Art. 92 können Sie dir nicht wegnehmen
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Colette Rudin
Nein... betreibung auf pfandverwertung ist etwas anderes ? das pfand würde vor der betreibung schon bestehen ?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Fabian Schuler
Die Rangordnung/Klassen auf SchKG Art. 219 sind noch zu beachten ?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Colette Rudin
Das geschieht leider oftmals schneller wie einem lieb ist. Und oftmals passiert es, weil es einfach nicht mehr anders geht.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Fabian Schuler
Naja, man kann aber oft eine Lösung mit dem Gläubiger finden, da Betreibungen oft misslingen. Ich selbst rufe Schuldner (3. Mahnung mit Betreibungsandrohung + zusätzlich 10Tage in Verzug) telefonisch an, mache zuerst einen Termin ab, bis wann ich das Geld habe. Notiere den Termin, rufe nochmal an. Wird es beim 2. Termin nicht einbezahlt wird durch ein anderes Büro die Betreibung eingeleitet. Ist tragisch, wenn man aufgrund schlechter Bonität keine Wohnung mehr findet ?
Man muss die Gläubigerseite auch verstehen. Debitorenverluste sind fehlende Liquidation.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Colette Rudin
absolut...gebe ich dir Recht. Aber Bsp. Frau trennt sich von Mann. Er muss Unterhalt und Alimente bezahlen. Aber auch die laufenden Steuern etc. da passiert es sehr schnell.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Fabian Schuler
Wichtig bei einer Betreibung bzw. "Zahlungsbefehl" ist, dass du nicht einfach nichts machst sondern entweder:
Zahlen / mit Betreiber eine Lösung suchen (die wollen Ihr geld, Betreibungen kosten Geld + Zeit)
Oder Rechtsvorschlag innert 10Tagen! Das bringt dir Zeit resp. Kannst du damit das ganze Anfechten ?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Alexander Lica
Sag es gehört alles deinem
Kollegen! Dann können sie dir eh nichts nehmen, weil die nicht verlangen können das du es beweist. Dein Kollege muss halt nur zustimmen das im alles gehört ?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Marcel Marty
Das würde dann den Tatbestand des Betrugs erfüllen und wäre strafbar.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Marcel Marty
Und es würden grundsätzlich beide Personen dann dafür haften. Sie wegen Betrugs, und er wegen Beihilfe zum Betrug.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Lara Ragonesi
Auch dann würden sie es mitnehmen (ausser offensichtlich) und der dritte müsste dann ein widerspruchsverfahren anstreben..
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Colette Rudin
Sozialhilfegelder sind nach Art. 92 Abs. 8 nicht pfändbar. Au denn nid wenn sie bsp. 5'000.00 Sozialhilf würd becho.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Marcel Marty
Wenn das Handy für Dich ein "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" ist, dann wäre es unpfändbar. Wertgegenstände wie Schmuck etc. (darunter fällt auch ein Verlobungsring) werden jedoch gepfändet, wenn der Gläubiger die Verwertung verlangt und bevorschusst.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Allma Kiki
Anbei Mal was was Unpfändbar ist ...
https://www.google.ch/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.schulden...
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Colette Rudin
Art. 93 isch no erwähnenswert 😉
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Lina Mauch
ich würde sagen das sämtliches deinem Kollegen gehört, dann können sie dir nichts nehmen, ich selber würde es auch so machen... und ich denke nicht, dass du es beweisen musst...
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Colette Rudin
Widerspruchsverfahren Art. 107 und 108 SchKG
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Colette Rudin
Und verheimlichen oder wegschaffen von Vermögenswerten macht sie/er sich noch strafbar. Gilt also auch für "verschlucken"
Mein Rat... immer ehrlich sein. Bringt dir am meisten.
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Für diejenigen die es nicht glauben wollen ?
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Peter Spillmann
Jetzt mal ehrlich Frau Rudin: Pfändbare Gegenstände müssen ja verwertbar sein damit das Ganze Sinn macht.
Wo liegt bei einem LowCost Verlobungsring denn die Wertgrenze?
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Ich würde den Verlobungsring sicherstellen und schätzen lassen. Wenn der Wert so tief sein sollte, dass meine Kosten höher wären, dürfte ich ihn nicht pfänden. Also kommt es auf den Ring an 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Peter Spillmann
Colette Rudin Sie würden also einen den Umständen nach offensichtlich wertgeringen Ring schätzen lassen? Sie wissen aber schon was nur schon die Schätzung eines Fachmanns kostet oder?
Ist ja im sozial tiefen Umfeld und nicht bei Erbs zuhause. Ein teurer Ring ist wohl kaum zu erwarten.
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
nein wenn es offensichtlich ist nicht....
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Peter Spillmann
Colette Rudin ein Erbstück das die Schuldnerin als Verlobungsring empfangen hat kann zurückgefordert werden, ist also nicht definitiv im Eigentum der Beschenkten. Erst bei Heirat, wenn also das Heiratsversprechen, Verlobung genannt, erfüllt ist.
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
ich weiss. aber wo steht, dass es deshalb nicht pfändbar sein sollte??
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Peter Spillmann
Colette Rudin weil sie Besitzerin aber nicht Eigentümerin wäre! Der Unterschied sollte bekannt sein!
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Allma Kiki
Colette Rudin soviel mir bekannt ist, sind doch Geschenke nicht pfänbar oder täusche ich mich da?
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
es ist nur unpfändbar was in Art. 92 SchKG aufgelistet ist
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Allma Kiki
Aber ein Verlobungsring ist ja ein Geschenk. Wenn die Verlobung aufgelöst wird kann der andere den Ring wieder einfordern. Somit sehe ich hier nicht ein das etwas gepfändet wird, das einem nicht mal "gehört"
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
hmm weil der Verlobungsring nicht in Art. 92 aufgelistet ist.... 😉 es gibt viele Dinge in unseren Gesetzen, welche nicht immer logisch sind
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Allma Kiki
Eben Colette Rudin und auch du weisst. Das es sehr gut möglich ist, das ein Gesetzesartikel einen anderen aufheben kann.
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Allma Kiki genau...und von welchem Art. wird Art. 92 SchKG aufgehoben?
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Allma Kiki
Nimm doch einfach diesen Artikel liebe Colette Rudin ? Art.91 ZGB
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Allma Kiki
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
ich kann ja auch Gegenstände pfänden, die nach Angaben des Schuldners nicht ihm gehören würden 😊 ich kann auch ein Leasingfahrzeug pfänden 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Peter Spillmann
Colette Rudin wie das? Ein Leasingfahrzeug bleibt IMMER im Eigentum des Leasinggebers!
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Allma Kiki wie bereits schon paar mal erwähnt. Drittanspruch geltend machen.... = Widerspruchsverfahren 107 und 108
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Peter Spillmann die Verwertung würde bei dem Betrag beginnen, welcher der Restanzwert der Leasingfirma wäre 😊
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Peter Spillmann
Colette Rudin falsch! Der Restanzwert wird kreditiert, verzinst und verbleibt von Gesetzwegen im Eigentum des Leasinggebers. Alles andere wäre eine Umgehung des Gesetzes!
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Annika Binner keine Ahnung. ich habe frei
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Peter Spillmann ja....aber eben...nochmals. es gibt Art. 107 und 108 :-(
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Peter Spillmann
Colette Rudin darin ist klar ersichtlich das Dritte ihr Eigentum herausklagen können sobald der Beweis vorliegt. Das ist beim Verlobungsring kein Problem und ein Leasingfahrzeug zu beweisen ist ja kein Problem, die Tatsache wissen Sie aber bereits beim Pfänden.....
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
ja eben.... und deshalb würde der Restanzwert mit Zins bis zum Steigerungstag berechnet.
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Peter Spillmann
Ja aber zum Restanzwert kommt nich die Zeitwertdifferenz hinzu die auch dem Leasinggeber gehört. Da der Leasingsins ja laufend bezahlt wird entsprechen sich diese Werte +/-. Hinzu kommt, dass in einem solchen Fall die Leasingrate wohl auch seit längerem offen geblieben ist! Also WAS bleibt zur Deckung von Schulden? Nada, gehört alles dem Leasinggeber!
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Colette Rudin
Mi, 27/09/2017 - 15:38
Allma Kiki
Vermögen von dritten zu Pfänden? Dann hat ja das Betreibungsamt einen anderen Bereichert wenn der Verlobungsring gepfändet wird. So und nun fertig mit noch mehr Artikel.