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Hallo, es ist so das ich mit einem Freund vor etwa 7 Jahren in eine wg gezogen sind, er ist hauptmieter. Jetzt möchte ich gern wissen ob für mich die gleiche kündigungssbedingugen gelten wie für ihn. Wir haben damals beide den Vertrag unterschrieben, aber wie gesagt ist er hauptmieter. Kann ich im eine Kündigung aushändigen mit einem Zeitraum für 3 Monate oder geht das nicht. Der nächst offizielle Termin von der Verwaltung wäre im September.
Vielen Dank
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Hallo, es ist so das ich mit einem Freund vor etwa 7 Jahren in eine wg gezogen sind, er ist hauptmieter. Jetzt möchte ich gern wissen ob für mich die gleiche kündigungssbedingugen gelten wie für ihn. Wir haben damals beide den Vertrag unterschrieben, aber wie gesagt ist er hauptmieter. Kann ich im eine Kündigung aushändigen mit einem Zeitraum für 3 Monate oder geht das nicht. Der nächst offizielle Termin von der Verwaltung wäre im September.
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Kommentare
Di, 15/01/2019 - 11:41
Robert Schweng
Phil Becker Kommt darauf an was im vertrag steht, wen beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben, könnte es sein, das beide Vermieter "auszuziehen" müssen(Dan müssten beide Parteien die Kündigung unterschreiben).der Vermieter kann natürlich mit der übrig verbliebenen Partei einen neuen Mietvertrag unterschreiben, wen er möchte, muss er aber nicht.
Im Vertrag müssten alle bedingungen formuliert sein.
Birgit Rechsteiner ihr werdet das ja wohl mal besprochen haben, oder? Dann gilt das, was ihr da besprochen habt.
Ansonsten - nach 7 Jahren dürfte man ja also schon so ein Verhältnis miteinander haben, dass man das als Frage mal aufbringt und sich die andere Seite anhört... und nicht gleich ins Rechtsforum muss, oder?
Andreas Thanner Wenn Sie beide als Mieter im Mietvertrag aufgeführt sind, dann können Sie separat NICHT kündigen. Sie können nur zusammen mit Ihrem Freund das Mietverhältnis auflösen.
Dafür gelten dann auch die im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfristen. Will der...Mehr anzeigen
Lars Andratzeck Es ist halt so das er seine Meinung schon zwei mal geändert hat. Erst wollte er nicht ausziehen und wir waren auf Wohnungs suche. Könnten jetzt auch die Wohnung haben. Dann sagte er er will auch gehen und wir müssten bis zum September (nächster kündigungstermin) weiter anteilig Miete zahlen. Jetzt stehen wir da und er macht was er will.
Kurt Egli Bei der Solidarmiete wird der Mietvertrag gemeinsam unterschrieben (Ausnahme Ehepaare). Häufig verlangen die Vermieter aus finanziellen Gründen, dass alle Mitglieder der Wohngemeinschaft (WG) unterschreiben. Alle, die auf dem Mietvertrag als Mieter erwähnt sind, haben die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten.
Sobald mehrere Mieter den Mietvertrag unterzeichnet haben, kann der Mietvertrag nur von allen gemeinsam gekündigt werden (Kündigung durch Mieter). Jemand kann somit nicht alleine aus dem Vertrag aussteigen. Eventuell stimmt der Vermieter dem Ausstieg freiwillig zu. Lassen Sie sich dieses Einverständnis zur Sicherheit schriftlich bestätigen. Damit müssen aber alle anderen WG-Mitglieder einverstanden sein. Findet sich keine tragbare Lösung, ist eine rechtliche Beratung durch den Mieterverband unumgänglich.