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hallo eine frage... wie ist es wenn man in die rs einrückt.. der arbeitgeber sagt er zahle nur die 62.00 fr.. bin aber 100%angestellt.. bekommt die person nicht die 80% minus abzüge, ausbezahlt. da ja der arbeitgeber das geld wieder vom stadt vergütet bekomt..
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hallo eine frage... wie ist es wenn man in die rs einrückt.. der arbeitgeber sagt er zahle nur die 62.00 fr.. bin aber 100%angestellt.. bekommt die person nicht die 80% minus abzüge, ausbezahlt. da ja der arbeitgeber das geld wieder vom stadt vergütet bekomt..
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:13
Carolin Metzler
Meine Rekrutenschule steht bevor: Wie viel Entschädigung bekomme ich für den Lohnausfall?
Ein Rekrut oder eine Rekrutin erhält während der RS täglich 62 Franken Erwerbsersatz – zusammen mit dem Sold von vier Franken pro Tag das Einkommen der Dienstleistenden. Anders als etwa die Arbeitslosenversicherung richtet die Erwerbsersatzordnung (EO) für jeden Wochentag eine Entschädigung aus, also auch für Samstag und Sonntag. Der Erwerbsersatz wird mit den üblichen Sozialversicherungsabzügen aufs Konto überwiesen. Den Sold gibts bar auf die hand.
Quelle: beobachter
Fr, 02/06/2017 - 14:13
Carolin Metzler
Ich behalte während der RS meinen Job. Verdiene ich entsprechend mehr?
Nicht wirklich – höchstens die vier Franken Sold. Wenn ein Rekrut seine Anstellung während der RS behält, geht der Erwerbsersatz an seinen Arbeitgeber. Der Rekrut erhält weiterhin ein monatliches Einkommen; die Höhe richtet sich nach der vertraglichen Regelung. Wenn keine solche vorhanden ist, gilt das Obligationenrecht.
Fr, 02/06/2017 - 14:13
Carolin Metzler
Fr, 02/06/2017 - 14:13
Carolin Metzler
https://www.ahv-iv.ch/p/6.01.d
Fr, 02/06/2017 - 14:13
Helm-Schilling Hedy
hab ich gesehen danke! irgendwie hab ich ein durch einander.. nur was bekommt ehr den wirklich.. die 80% vom jetzigen lohn?
Fr, 02/06/2017 - 14:13
Carolin Metzler
Als rekrut wirklich nur die chf 62 😉