Hallo eine Frage

Kennt sich hier jemand mit Pferdepensionverträgen aus?

Situation ist folgende :

Wir hatten unser Fohlen auf einer Fohlenweide in Pension. Misten, Füttern und betreuen im Preis inklusive. Nun haben wir unser Fohlen jedoch nach Hause genommen weil es uns nicht mehr gepasst hat. Laut Pensionsvertrag müssten wir immer auf den 1. des Monates und per Quartalsende künden. Wir haben aber auf 2 statt 3 monate gekündet (per 1.dezember). Wir haben ca 2 Monate im vorraus gekündigt und die Unterschriebene Kündigung des Stallbetreibers am Tag der Abholung erst wieder zurück erhalten. Es sind leider mehrere unangenehme Dinge vorgefallen....

Nun möchte der Pensionsnehmer die Miete von Dezember noch bezahlt haben.
Müssen wir Ihm diesen Betrag noch Auszahlen oder ist das nichtig?

Vielen Dank für eine Antwort 😊

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Kommentare

Martina Müller-Hochstrasser

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Nein, muss nicht bezahlt werden, nur bis und mit dem Tag wo das Fohlen dort war.

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Martina Müller-Hochstrasser

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Der Pensionsvertrag ist ein "hinterlegungsvetrag".
Egal welche Abmachung im Vertrag steht, du müsstest nicht mal kündigen, sondern könntest jederzeit dein Fohlen holen. Fairerweise, so wie du es gemacht hast, würde man trotzdem frühzeitig oder spätestens wenn ein Umzug feststeht kündigen.
Würde nicht auf Forderungen reagieren.
Kannst dich ansonsten an den "Pferdeanwalt" Bart Krenger wenden, er wird dir das gleiche sagen wie ich ?

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