Hallo.. eine frage;
Habe ne zahlungsaufforderung bekommen. Die damalige rechnung habe ich bezahlt noch bevor es zum inkassobüro kam. Es hat sich überschnitten.
Nun bekomme ich eine rechnung in der höhe von 146.15
Davon

5 % zinsen betrag fr. 1.15
Verzugsschaden gemäss art. 106 fr. 145.--

Muss ich das bezahlen??

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Kommentare

Susan Stadelmann

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Verzugsschaden müssen nicht bezahlt werden

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Susan Stadelmann

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Und wens überschnitten wurde dan ignorieren

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Birgit Rechsteiner

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also, das Verzugsschaden nicht bezahlt werden muss - so Pauschal kann man das nicht sagen. Was stand in den AGB - das OR 106 sagt, wenn der Schaden wirklich grösser ist als der Verzugszins - dann sind die Kosten gerechtfertigt etc. etc.

Und wenn es sich überschnitten hat, nicht ignorieren - sonder mitteilen. Durch Ignoration wird das ganze nie einfacher....!!!

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Susan Stadelmann

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In den meisten schrieben steht ja, wen sich die zahlung gekreuzt haben sollte dan ignorieren, und auch der kassensturz hat bestätig das verzugsschade nicht bezahlt werden muss

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Melanie Pascal

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ignorieren ist nie ratsam. Am besten per eingeschriebenem Brief darauf hinweisen dass sich das Schreiben mit deiner Zahlung gekreuzt hat und du darum nicht gewillt bist das zu zahlen. und wenn dein Zahlungsdatum vor dem Briefversand ist, dann am besten auch gleich einen Ausdruck davon mitsenden.

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