Hallo eine frage darf der vermieter eine wohnungsabnahme anordnen obwohl man beim einzug keine hatte und auch keine übernahmeprotokoll oder mängelliste??danke für euere antwort

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Ja. Der Mieter hätte auf eine bestehen sollen.

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Monika Lüttin

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Nein. Nach heutigem Mietrecht ist es nicht mehr so, dass der Mieter beweisen muss, dass ein Schaden beim Einzug schon vorhanden war. Es ist umgekehrt Sache des Vermieters zu beweisen, dass ein Schaden während der Mietdauer entstanden ist. Fehlt ein Übernahmeprotokoll, kann der Vermieter diesen Beweis am Ende des Mietverhältnisses kaum erbringen.

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Maja Mühlemann

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Denk vor sllem nach 10 jahren auch nicht

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Alraune Soma

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Ist ja eigentlich auch logisch.

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Dominique Treskavec

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Monika Lüttin

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Dominique Treskavec,Wäre ein Übernahmeprotokoll vorhanden, ja. Da es jedoch keines gibt, wird es für den Vermieter praktisch unmöglich zu beweisen, dass ein allfälliger Schaden während der Mietdauer entstanden ist. Somit greift hier OR 267 nicht.

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Dominique Treskavec

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Dominique Treskavec

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Maja, einfach nicht übern tisch ziehen lassen und die amortisationszeiten beiziehen:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/un...

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Monika Lüttin

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Maja Mühlemann, wie ich bereits oben erwähnt habe, ohne Übernahmeprotokoll kann dir der Vermieter nichts beweisen und du somit gibt es keine offizielle Wohnungsabnahme.

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