hallo

ein bekannter wohnt seit ca. 18 monaten in der schweiz (KT Aargau) und ist aus italien gekommen.

Er hat (vermutlich nicht richtig verstanden)
die Info gehabt, dass er nur mit Visum B den Führerschein umtauschen kann.
Er hat aber nur Visum L und wurde letztes Wochenende an der Grenze (Italien in die Schweiz) angehalten und konnte nur den italienischen Führerschein zeigen, welcher noch Gültigkeit hat.
Laut Gesetz kann er 12 Monate mit dem ausländischen Führerschein fahren.

Was kann ihm jetzt passieren?
Das Strassenverkehrsamt sagt, dass er auch mit Visum L hätte umschreiben können.

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Kommentare

Moni Niemeyer

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Ich bin der Meinung, es ist egal welche Aufenthaltsbewilligung man hat, man muss nach einem Jahr seinen Führerschein um melden... ich hatte damals im ersten Jahr auch eine L Bewilligung und hätte den Führerschein ummelden müssen (was ich nicht wusste, daher hab ich dann so nach 2 Jahren Schweiz eine recht hohe Busse bekommen)... dh er wird wohl eine Busse bekommen und sollte den Führerschein ummelden... mehr war es bei mir nicht...

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Eduard Trainer

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Weisst du wie hoch die Busse ungefähr war?

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Moni Niemeyer

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Meine war damals vor ca. 8 Jahren 360 Franken...

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Eduard Trainer

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Super. Das hilft mir schon weiter!
Danke für die Antwort!

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Moni Niemeyer

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Bitte gerne... ich bin auch damals am Zoll angehalten worden... mehr als eine Busse kam nicht... und natürlich die Aufforderung den Führerschein umzutauschen gegen einen Schweizer Führerschein...

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Stephan Busch

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Es gab erst ein Urteil da wurde ein Landsmann freigesprochen , glaub vor zwei Jahren war das . Stand auch in 20 min . Da gab es auch ein Problem der Mann wollte nicht umschreiben und das landete vor Gericht und der Mann durfte sein deutschen Führerschein behalten

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Stephan Busch

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