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Hallo ein Bekannter hat sich online angemeldet für den Nothelfekurs für jeweils unter der Woche am Abend. Aus privaten Gründen hat er absichtlich die Termine unter der Woche ausgewählt. Nun, die Termine wurden verschoben auf heute Abend und Morgen den ganzen Tag. Er hat angerufen um abzusagen und die Dame am Telefon sagte ausdrücklich, dass es nicht möglich sei so kurzfristig abzusagen, weil es dann zu wenig Leute hat die am Kurs teilnehmen. Da es nunmal nicht geht meinte er, dass er nicht erscheinen kann es tut ihm Leid. Darauf hin sagte sie, dass die Rechnung trotzdem am Montag eintreffen wird ob er kommt oder nicht.
Frage; Darf sie die Rechnung so abschicken?
Und dadurch, dass die Termine einfach geändert wurden ist es verständlich, dass er dann vielleicht nicht kann. Oder?
Bewertung:
(1 Stimme)
Hallo ein Bekannter hat sich online angemeldet für den Nothelfekurs für jeweils unter der Woche am Abend. Aus privaten Gründen hat er absichtlich die Termine unter der Woche ausgewählt. Nun, die Termine wurden verschoben auf heute Abend und Morgen den ganzen Tag. Er hat angerufen um abzusagen und die Dame am Telefon sagte ausdrücklich, dass es nicht möglich sei so kurzfristig abzusagen, weil es dann zu wenig Leute hat die am Kurs teilnehmen. Da es nunmal nicht geht meinte er, dass er nicht erscheinen kann es tut ihm Leid. Darauf hin sagte sie, dass die Rechnung trotzdem am Montag eintreffen wird ob er kommt oder nicht.
Frage; Darf sie die Rechnung so abschicken?
Und dadurch, dass die Termine einfach geändert wurden ist es verständlich, dass er dann vielleicht nicht kann. Oder?
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Kommentare
Fr, 08/12/2017 - 15:44
Rene Loosli
Nein darf sie nicht !!
Fr, 08/12/2017 - 15:58
Robert Schweng
Rene Loosli stimmt Sie haben Recht, darf Sie nicht.
Der Termin wurde ja vom Kurs verschoben, dann müsste der Teilnehmer zuerst mal einverstanden sein.
Fr, 08/12/2017 - 16:04
Sarah Wiederkehr
In den AGBs der Klubschule steht:
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Klassen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Schulleitung einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetze
https://www.klubschule.ch/Services/AGB
Fr, 08/12/2017 - 17:06
Mi Na
Hallo liebe Helfer. Das Problem wurde soeben geklärt. Dankeschön