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Hallo in die Runde ich habe eine Frage,
am 29.1.2018 hatte ich die Wgh. Abgabe bei der vorhergehender Verwaltung. Musste vor Schlichtungsbehörde und aus diesem Beschluss 10.8.2018 habe ich noch HK und NK Nebenkosten zu gut. Die Verwaltung hat immer noch keine Abrechnung zugestellt und schrieb auf Anfrage schwammig
Zitat "Heiz und Nebenkostenabrechnung im Verlauf des
Frühlings erstellt u zugestellt wird."
Muss ich das akzeptieren bzw. wie lange darf sich die Verwaltung nach dem Auszug Zeit lassen. Und gilt Wgh. Abgabe Termin oder Beschlusstermin von der Schlichtungsbehörde als Stichtag. Danke für eure Antworten.
LG Lanah
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Hallo in die Runde ich habe eine Frage,
am 29.1.2018 hatte ich die Wgh. Abgabe bei der vorhergehender Verwaltung. Musste vor Schlichtungsbehörde und aus diesem Beschluss 10.8.2018 habe ich noch HK und NK Nebenkosten zu gut. Die Verwaltung hat immer noch keine Abrechnung zugestellt und schrieb auf Anfrage schwammig
Zitat "Heiz und Nebenkostenabrechnung im Verlauf des
Frühlings erstellt u zugestellt wird."
Muss ich das akzeptieren bzw. wie lange darf sich die Verwaltung nach dem Auszug Zeit lassen. Und gilt Wgh. Abgabe Termin oder Beschlusstermin von der Schlichtungsbehörde als Stichtag. Danke für eure Antworten.
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Kommentare
Do, 07/02/2019 - 06:26
Robert Schweng
Franziska von Barzheim So viel ich weiss,zumindest hat es unser Vermieter gemacht,kann sie bis zu einem Jahr warten.
Flavia Büchel Aber wenn der Fall bei der Schlichtungsstelle schon bekannt ist, da würde ich da nochmals nachfragen und ums weitere Vorgehen informieren lassen. Bei einem bereits bearbeiteten Fall helfen sie sicher gerne damit dieser abgeschlossen werden kann
Lanah Engel Danke vielmals liebe Flavia Büchel wusste nicht dass man dies bei der Schlichti anfragen kann.
Flavia Büchel Lanah Engel ich denke schon, ansonsten können Sie sicher sagen an wen du dich wenden sollst
Und so sind sie gleich auch informiert 😉