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Hallo an die Gruppe.
Heute habe ich mal eine Frage. Ich bin seit einem Jahr zu Gast in der Schweiz und bin daher noch nicht so genau mit dem Schweizer Recht und den jeweiligen Vorgehensweisen vertraut.
Zum Fall:
Ich habe vor 2 Wochen ein Produkt über Plattform tutti gekauft. Preis 180 CHF.
Das Geld würde vor 10 Tagen von mir überwiesen und seit dem habe ich die Ware nicht erhalten.
Seit dem habe ich zweimal den Verkäufer per Email versucht zu kontaktieren.
Da ich bis heute keine Antwort erhalten habe und auch die Ware noch nicht, gehe ich davon aus, dass ich vielleicht auf einen
Betrüger reingefallen bin.
Meine Vorgehensweise wäre jetzt nach der Fristsetzung meinerseits, nach Ablauf dieser, am Freitag ein Anzeige bei der Polizei zu machen.
Was würdet ihr mir als Vorgehensweise empfehlen bzw. was wäre üblich?
Vielen Dank für eure Antworten
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Hallo an die Gruppe.
Heute habe ich mal eine Frage. Ich bin seit einem Jahr zu Gast in der Schweiz und bin daher noch nicht so genau mit dem Schweizer Recht und den jeweiligen Vorgehensweisen vertraut.
Zum Fall:
Ich habe vor 2 Wochen ein Produkt über Plattform tutti gekauft. Preis 180 CHF.
Das Geld würde vor 10 Tagen von mir überwiesen und seit dem habe ich die Ware nicht erhalten.
Seit dem habe ich zweimal den Verkäufer per Email versucht zu kontaktieren.
Da ich bis heute keine Antwort erhalten habe und auch die Ware noch nicht, gehe ich davon aus, dass ich vielleicht auf einen
Betrüger reingefallen bin.
Meine Vorgehensweise wäre jetzt nach der Fristsetzung meinerseits, nach Ablauf dieser, am Freitag ein Anzeige bei der Polizei zu machen.
Was würdet ihr mir als Vorgehensweise empfehlen bzw. was wäre üblich?
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Kommentare
Mi, 27/06/2018 - 11:44
Robert Schweng
Miriam Salman wenn du erst vor 10T das Geld überwiesen hast, liegt es alles noch in grünem Bereich. dh der VK hat das Geld vor 8T erhalten, wenn er grad nicht an Mails reagiert, kann er abwesend, krank oder was auch immer sein. Nicht jeder läuft täglich zur Post. Falls du dein Artikel nach 3W immer noch nicht hast, so schreib ihm SI Brief (hoffe, Adresse ist vorhanden und korrekt), setzt eine zumutbare Frist um die Ware zu liefern u/o teile deine Kontodaten für die Rückerstattung. Falls nichts passiert, kannst du ihm (je nach Warenwert) betreiben.
Birgit Rechsteiner Ja, also bei einer Überweisung von vor 10 Tagen - da musst du jetzt also noch nichts machen... wäre echt mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Der Andere wird ja nicht minütlich am PC sitzen und deinen Geldeingang abwarten, oder? Es ist noch Ferienzeit usw. - Dafür spricht ja auch, dass er die E-Mails nicht beantwortet hat.