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Hallo,
Darf Firma Betreibungsgelder einbehalten?
Gemeinde hat mir gesagt ich soll Anzeige machen aber die wissen nicht mit welcher Begründung.
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Hallo,
Darf Firma Betreibungsgelder einbehalten?
Gemeinde hat mir gesagt ich soll Anzeige machen aber die wissen nicht mit welcher Begründung.
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Kommentare
Sa, 26/05/2018 - 09:09
Robert Schweng
Yasmin Peker Also wie meinst du das? Hast du eine lohnpfändung under der arbeitgeber ziht es dir vom lohn ab aber überweisst es dem betreibungsamt nicht? Wen das so ist nein darf er nicht. Er muss Monatlich das was er dir abzieht dem betreibungsamt überweisen. Wenn du Lohnabrechnungen und kontoauszüge hast wo beweisen das er es dir zwar abzieht aber nicht den Betreibungsamt überweist. Würde ich sagen ist es sache des Betreibungsamt es beim Arbeitgeber einzuholen.
Walter Büchi das ist dann nicht mehr ihre sache, sondern die des betreibungsamtes.
das amt wird gemäss art. 131 schkg eine abtretung an die gläubiger veranlassen.
diese können dann für den verloren betrag den ag direkt betreiben.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18890002/index.html
Monique Schmidli-Rieder Art. 169 StGB
https://www.strafprozess.ch/art-169-stgb-vs-art-159-stgb-vs-anklageprinzip/