Hallo Danke für die Aufnahme! 😊
Ich habe auch direkt ein Anliegen. Komme aber aus Deutschland...
Mein kleiner Frechdachs 2.5 Jahre alt und mitten in der Trotzphase hat vor Wut seine Teeflasche mit voller Wucht gegen die Küchentür geknallt. In der Tür ist Glas. Nun hat die Scheibe einen riesen Sprung. Er ist ja schuldunfähig und ich habe die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Es ging so schnell da konnte ich nicht reagieren... Versicherung habe ich nur Hausrat ohne Glasversicherung. So wer kommt nun dafür auf? Ich ja eigentlich nicht da ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe und er mit 2 Jahren ist Deliktunfähig... wie wird es geregelt? Ich hoffe ihr könnt helfen?!

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sandra Schnelli-Kehrli mit der versicherung klären aber sicher kommt der selbstbehalt auf dich zu

Romina Wichtelmann Ich habe keine Versicherung die Glas beinhaltet

Sandra Schnelli-Kehrli Dein Kind wird dort ja mit versichert sein und da wird sicher was übernommen

Romina Wichtelmann Nein wird nix...

Sandra Schnelli-Kehrli hast gefragt ?

Sonja Rogger-Graf Bei der eigenen Tür wirst du den Schaden wohl selber zahlen müssen. Wenn es die Tür von jemand anderem ist, müsste es die Haftpflichtversicherung übernehmen (sofern vorhanden). So ist es zumindest in der CH.

Sandra Schnelli-Kehrli da es kein anderen kaputt gemacht hat, kommst du einen selbstbehalt oder eine komplette übernahe der scheibe gar nicht umher, und mit aufsichtsverletzung oder nicht hat dass alles nichts zu tun

Jessika Becker Ich würde sagen Haftpflicht...

Sandra Schnelli-Kehrli und frage bleibt auch wenn die versicherung übernehmen würde ob es wegen dem selbstbehalt überhaupt lohnen tut

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv