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Hallo alle Miteinander
Ich hätte eine kurze Frage.
Mein aktueller Arbeitgeber ändert nach Lust und Laune die Regeln. Sie haben nun am 01.02.18 eine Mail an alle Mitarbeitenden gemacht, dass man per sofort, spätestens nach 3 Tagen bei Krankheitsbedingtem fehlen ein Arztzeugnis vorzulegen hat, ansosten gilt das als unentschuldigte Abwesenheit und man wird für diese Zeit nicht bezahlt. Ich habe dies erst diese Woche erfahren und habe den Termin beim Arzt erst Heute, es wäre also zu spät und ich wäre somit unbezahlt für diese Tage. Ich habe nie etwas unterschrieben das ich damit einverstanden bin. Meine Fragen sind: A. Ist das erlaubt was die da machen und B. Habe ich ein anrecht auf das Geld?
Danke schon mal im voraus und allen ein schönes Wochenende.
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Hallo alle Miteinander
Ich hätte eine kurze Frage.
Mein aktueller Arbeitgeber ändert nach Lust und Laune die Regeln. Sie haben nun am 01.02.18 eine Mail an alle Mitarbeitenden gemacht, dass man per sofort, spätestens nach 3 Tagen bei Krankheitsbedingtem fehlen ein Arztzeugnis vorzulegen hat, ansosten gilt das als unentschuldigte Abwesenheit und man wird für diese Zeit nicht bezahlt. Ich habe dies erst diese Woche erfahren und habe den Termin beim Arzt erst Heute, es wäre also zu spät und ich wäre somit unbezahlt für diese Tage. Ich habe nie etwas unterschrieben das ich damit einverstanden bin. Meine Fragen sind: A. Ist das erlaubt was die da machen und B. Habe ich ein anrecht auf das Geld?
Danke schon mal im voraus und allen ein schönes Wochenende.
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Kommentare
Fr, 09/02/2018 - 13:35
Sandra Schnelli-Kehrli
3 tage ist eigentlich immer der reelfall
Fr, 09/02/2018 - 13:36
Sandra Schnelli-Kehrli
mit dem artz reden dass er dich rückwirken krankschreiben tut
Fr, 09/02/2018 - 13:42
Sybille Rellstab
weit wann bist Du den krank?
Fr, 09/02/2018 - 13:45
Allma Kiki
Der AG kann auch ein Zeugnis ab dem ersten Kranktag verlangen, wenn du jetzt zum Arzt gehst wird er dich für die Zeit krankschreiben. Denke da hast du was nicht genau gelesen in der Info.
Fr, 09/02/2018 - 13:45
Veronika Sara Zwyssig
3 Tage ist der normalfall.
Der Betrieb kann sogar nach 1nem Tag ein Zeugnis verlangen.
Fr, 09/02/2018 - 13:46
Markus Meyer
unterschreiben musst du solche Reglementsänderungen auch nicht. Nur muss der AG sicherstellen, dass du rechtzeitig Kenntnis davon hast.
Fr, 09/02/2018 - 13:46
Sandra Schnelli-Kehrli
wie war es denn vorher ? weil du schreibst er macht es nach lust und laune was zuändern
Fr, 09/02/2018 - 13:50
Stiv Curry
Diese Mail wurde am 01.02.18allen Mitarbeitenden zugesendet.
Fr, 09/02/2018 - 14:33
Rebecca Lang
Der arbeitgeber kann schon nach dem ersten tag ein zeugnis verlangen
Fr, 09/02/2018 - 15:03
Sybille Rellstab
https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfortzahlung/arti...
Fr, 09/02/2018 - 15:27
Rene Loosli
Bei uns ab dem ersten Tag !!
Fr, 09/02/2018 - 17:17
Andreas Georg
Pn
Fr, 09/02/2018 - 17:43
Allma Kiki
So mal eine kleine Anmerkung ... wenn ein AG solche Massnahmen treffen muss, kann ich mir denken dass die MA machen was sie wollen. Leider trifft es dann alle.
Fr, 09/02/2018 - 18:44
Kovacic Sandra
Christian Moser