Hallo 😊 ... habe eine kurze Frage wegen dem 13. Lohn

Wenn ich jetzt ende Monat oder ende August künden würde .. hätte ich da trotzdem recht auf meinen 13. ? Und wenn ja auf den ganzen ?

Kündigungsfrist 3 Monate

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Kommentare

Carolin Metzler

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Kommt drauf an, was vertraglich geregelt ist. Bzw im GAV

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Nadine Ott

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chunt druf a was im vertrag staht

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Sybille Koch

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Ich würde sagen anteilsmässig z.b. Wenn du auf ende August gehst hast du einen achtel zu gute

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Karin Fo

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(Admin) wie kommst du auf 1/8?

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Sybille Koch

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August 8. Monat also 8/12

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Karin Fo

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(Admin) ja was denn jetzt: 1/8 oder 8/12 bzw. 2/3?

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Violeta Viki Djekic

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im Vertrag ish de 13. fix ... letscht Jahr hend mir neh im November becho

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Carolin Metzler

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Wenn du einen vertraglichen anspruch hast, gilt folgendes:

Folgende Regelungen gelten, wenn Anspruch auf einen 13. Monatslohn besteht:
Nach einer häufigen Definition ist der 13. Monatslohn ein Lohnbestandteil, welcher sich lediglich durch die Fälligkeit unterscheidet: Statt monatlich wie der übrige Lohn, wird diese Sondervergütung meist im Monat November oder Dezember ausbezahlt. Dabei ist der 13. Monatslohn fest 1/13 der gesamten Jahresentlohnung. Er ist weder von der Arbeitsleistung noch vom Geschäftsgang abhängig.
Der 13. Monatslohn ist anteilmässig bei einem Austritt immer geschuldet, unabhängig vom Grund oder den Umständen des Austritts. Selbst bei einer fristlosen Entlassung ist der Anteil des 13. Monatslohnes bis zum Austrittstag, also pro rata, auszuzahlen. Bei einem Austritt ist der Anteil dieser Sondervergütung mit der letzten Lohnabrechnung fällig und nicht erst im folgenden November oder Dezember.

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Nadia Kiener

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wird pro rata temporis berechnet

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