Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo 😊
Frage zum Mietvertrag: Soeben klingelt der Vermieter bei uns und erklärt, dass ab sofort das Wäsche waschen per Karte (welche jede 3 Monate mit 100.- aufgeladen werden muss/kann/soll) funktioniert und ein Depot von 50.- für die Karte eingezogen wird. Seit 4 Jahren steht die Waschmaschine zur Mitbenutzung ohne Bezahlung (also keine Jetons o.ä.) zur Verfügung. Die Begründung der Vermieterin zu diesen Kosten: Im Mietvertag steht lediglich, dass die Waschküche zur Mitbenutzung zur Verfügung steht, jedoch das Benutzen der Waschmaschine nicht dazu gehört.
Dies kommt faktisch einer Mietzinserhöhung gleich. Ausserdem wird bereits ein Betrag für "Allgemeine Stromkosten" als Nebenkosten verrechnet. Da diese Kosten nicht dem Strom für die Wohnung entsprechen, bin ich der Meinung das dieser Betrag die Stromkosten der Waschmaschine decken.
Darf der Vermieter das Wäsche waschen nach 4 Jahren kostenpflichtig machen, ohne dabei eine Mietzinsreduktion zu gewähren?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo 😊
Frage zum Mietvertrag: Soeben klingelt der Vermieter bei uns und erklärt, dass ab sofort das Wäsche waschen per Karte (welche jede 3 Monate mit 100.- aufgeladen werden muss/kann/soll) funktioniert und ein Depot von 50.- für die Karte eingezogen wird. Seit 4 Jahren steht die Waschmaschine zur Mitbenutzung ohne Bezahlung (also keine Jetons o.ä.) zur Verfügung. Die Begründung der Vermieterin zu diesen Kosten: Im Mietvertag steht lediglich, dass die Waschküche zur Mitbenutzung zur Verfügung steht, jedoch das Benutzen der Waschmaschine nicht dazu gehört.
Dies kommt faktisch einer Mietzinserhöhung gleich. Ausserdem wird bereits ein Betrag für "Allgemeine Stromkosten" als Nebenkosten verrechnet. Da diese Kosten nicht dem Strom für die Wohnung entsprechen, bin ich der Meinung das dieser Betrag die Stromkosten der Waschmaschine decken.
Darf der Vermieter das Wäsche waschen nach 4 Jahren kostenpflichtig machen, ohne dabei eine Mietzinsreduktion zu gewähren?
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Angela Berisha Bucher
isch jo normal... wäsche musch immer mit münz oder charte, den hesch bis jetzt eifach glück gha. allgemeini stromkoste sind liecht vom treppehus,cheller etc.
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Mladen Djokic
Gemäss Mieterschutzverband gehört neben dem Licht im Treppenhaus und Keller auch der Strom für Waschmaschine/Tumbler der Liegenschaft zum Allgemeinstrom. (https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:45eeb376-dd8d-4b2a-a561-5ab7da765eb...) (Seite 5)
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Deni De Niro
meinsch weg wäsche und strom? doppelt zahle?
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Mladen Djokic
I zahl allgemeinstrom. Döt ghört luut mieterschutz de strom vode wöschmaschine/tumbler au dazue. Bim wasser zahli pauschal. Do chönnt me no stritte ob s wasser vode wöschmaschine döt dazue ghört oder nöd.
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Gabriel Jenny
Dann darfst du dich gllücklich Schätzen und ihm Danke sagen, dass du bis jetzt gratis hast dürfen waschen ! Du kannst auch eine eigene Kaufen und es ins Badzimmer stellen. Dann wäscht du ja auch GRATIS ! Wenn du berücksichtigst das die Waschmaschine etwas kostet, Wartungsarbeit etwas kostet, Strom etwas kostet und wasser etwas kostet.... etc. etc.
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Mladen Djokic
Stromkosten für die Warmwasseraufbereitung und die Wasserkosten wurden bis anhin durch die Nebenkosten gedeckt. Also gratis waschen war das ja nicht, habe einfach keine Jetons rein schmeissen müssen. Und die Überwälzung der Wartungsarbeiten/Reparaturen an den Mieter ist gemäss Mieterschutzverband unzulässig.
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Gorana Schukrun Simunic
also bei uns im haus läuft es ohne jetons oder karte und der strohm- und wasserverbrauch wird unter allen mietern geteilt in der nebenkostenabrechnung.
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Nadda Longoni
Ja darf er 😊 glückspilz, dass du bis heute so günstig davongekommen bist!
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Mladen Djokic
Die Nachbarin hat bereits den Mieterschutz kontaktiert, kann mich also erstmal zurücklehnen und abwarten was dabei rauskommt ??
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Also abgesehen davon, dass du unter Umständen günstiger kommst (ich hätte mir in meiner alten Wohnung eine Lösung mit Karte / Jetons gewünscht), handelt es sich um eine Vertragsänderung, die entsprechend mitgeteilt werden musss. Je nach Kanton gibt es dafür andere Formulare.
Hier noch ein Artikel, indem das ausgeführt wird: https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:ed19aaba.../tipp-2009-07-waschkuech...
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Mladen Djokic
Vielen Dank für die Antwort. Leider funktioniert der Link zum Artikel bei mir nicht
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Sorry, nächster versuch
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:ed19aaba-95a3-4768-98d6-603e20c4ebc...