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Hallo😊
Ich hätte auch mal eine Frage.
Unser Studentenverein hat für Besprechungen etc. ein Atelier in der Stadt gemietet. Das Atelier haben wir fristgerecht auf Ende Oktober gekündigt. Bei der Räumung des Ateliers haben wir versehentlich zwei teure Stehlampen der Vermieterin entsorgt. Anscheinend war auf einem alten Übergabedokument vermerkt, dass diese Lampen ihr Eigentum sind und nach der Mietdauer wieder an sie übergeben werden müssen. Leider haben unsere Vorstandsvorgänger dies nicht sauber abgelegt, deshalb haben wir das nicht gewusst (ich weiss nicht gut!).
Nun haben wir gestern eine Abrechnung der Vermieterin erhalten in der sie die Kaution mit dem Neupreis dieser beiden Stehlampen (insgesamt 2000.-) verrechnet.
Einige im Vorstand sind nicht damit einverstanden, dass sie uns den Neupreis verrechnet. Selbst haben wir die Lampen für je 900.- im Internet gefunden (also 1800.- und nicht 2000.-). Wie ist das, welchen Preis müssen wir bezahlen und ist eine Verrechnung mit der Kaution möglich, ich dachte die sei nur für Miet- und Nebenkosten. Dürfen wir eine Originalquittung der Lampen beantragen, bevor wir den Preis bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe. Für weitere Unterlagen (Abrechnung etc.) bitte PN.
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.
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Hallo😊
Ich hätte auch mal eine Frage.
Unser Studentenverein hat für Besprechungen etc. ein Atelier in der Stadt gemietet. Das Atelier haben wir fristgerecht auf Ende Oktober gekündigt. Bei der Räumung des Ateliers haben wir versehentlich zwei teure Stehlampen der Vermieterin entsorgt. Anscheinend war auf einem alten Übergabedokument vermerkt, dass diese Lampen ihr Eigentum sind und nach der Mietdauer wieder an sie übergeben werden müssen. Leider haben unsere Vorstandsvorgänger dies nicht sauber abgelegt, deshalb haben wir das nicht gewusst (ich weiss nicht gut!).
Nun haben wir gestern eine Abrechnung der Vermieterin erhalten in der sie die Kaution mit dem Neupreis dieser beiden Stehlampen (insgesamt 2000.-) verrechnet.
Einige im Vorstand sind nicht damit einverstanden, dass sie uns den Neupreis verrechnet. Selbst haben wir die Lampen für je 900.- im Internet gefunden (also 1800.- und nicht 2000.-). Wie ist das, welchen Preis müssen wir bezahlen und ist eine Verrechnung mit der Kaution möglich, ich dachte die sei nur für Miet- und Nebenkosten. Dürfen wir eine Originalquittung der Lampen beantragen, bevor wir den Preis bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe. Für weitere Unterlagen (Abrechnung etc.) bitte PN.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Andy Wyler
Bestimmt hat die Vermieterin ein Übergabeprotokoll, ich würde dies verlangen. Zudem könnt ihr die Anschaffung der Lampen selber vornehmen. (Mit Einverständnis).
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Luana Trutmann
okay vielen Dank, ja der Vertrag wurde uns gezeigt, es steht wirklich drin, wir hatten einfach keine Kopie deshalb erfuhren wir es erst, als die Lampen schon weg waren..:/
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Christian Twer
nicht der Neuwert - aber der Zeitwert muss ersetzt werden und darf mit der Kaution verrechnet werden.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Dominique Treskavec
nicht der zeitwert muss ersetzt werden, sondern die lampen resp. deren wiederbeschaffungskosten per gem. übergabeprotokoll...
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Flavia Büchel
Christian Twer aber darf man solche Sachen der Kaution abziehen? Ich dachte der Mieter bekommt die volle Kaution (da diese nur für Mietausfälle ist) und dass das per Rechnung an den Mieter geht und dieser die Rechnung bezahlt resp. Die Versicherung das übernimmt?
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Dominique Treskavec
die versicherung wird das höchstwahrscheinlich nicht übernehmen, wieso sollte sie auch, denn es ist kein eigentlicher schaden nach mietende... mietkaution ist nicht bloss für mietausfälle, sondern für schäden und sonstige abrechnungen mach mietende...
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:ac8a2875-bb87-4636-9e64-14d30405b64...
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Luana Trutmann
also was jetzt wiederbeschaffung oder zeitwert??
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Christian Twer
der Zeitwert ist der Wert, den man aufwendet für eine Wiederbeschaffung zum jetzigen Zeitpunkt (offizielle Definition: Der Zeitwert beschreibt den Wert eines Objektes zu einem festgelegten Zeitpunkt und berücksichtigt dadurch die Zeitkomponente bei der Wertermittlung).
Flavia Büchel - Eine Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter – einerseits für unbezahlt gebliebene Mietzinse, andererseits für Beschädigungen am Mietobjekt, für die der Mieter verantwortlich ist. Das schließt ach Lampen ein, die abhanden kommen. Wenn Du versichert bist = toll. Aber zwischen Vermieter und Versicherung besteht in dem Fall kein Rechtsverhältnis.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Flavia Büchel
Aah ok danke
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Robert Schweng
Luana Trutmann frag doch mal die Vermieterin ob und in welchem Reglement das geregelt ist.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Luana Trutmann
das mit den lampen? das stand im vertrag
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Dominique Treskavec
das müsst ihr mit der vermieterin ausmachen... wenn sie die lampen wieder will, müsst ihr diese quasi wiederbeschaffen, egal wie teuer oder auf ihren vorschlag eingehen... bei zeitwertsberechnung wirds halt schwierig, da die dame ja ihre lampen will und entsprechend auch versuchen kann strafrechtlich vorzugehen...
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Luana Trutmann
vielen dank für eure hilfe!
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Christian Twer
in keinem Fall ist das Strafrecht ...
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Dominique Treskavec
bin ja kein rechtsprofi, aber unterm strich fehlen die lampen... resp. wurden sie entsorgt...
art. 144 abs. 1 stgb "zerstörung fremden eigentums, etc...", weiss jetzt grad nicht, ob das nun nen riesenunterschied macht ob aus vorsatz geschehen oder wie hier aus fahrlässigkeit...
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Robert Schweng
Dominique Treskavec da fehlt der Vorsatz, das müsste m.E. mutwillig sein. Sonst würrde jeder Unfall darunter fallen 😉 (auch Laie)
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Dominique Treskavec
na dachte, wenn sie versuchen würde, den studis vorsatz zu unterstellen... sonst könnte man sich ja aus fast allem rausreden...
sonst hast natürlich recht, fahrlässige sachbeschädigung gibts nicht...
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Robert Schweng
Naja, man kann natürilich grundsätzlich immer den Vorsatz unterstellen! 😉 (Generalverdacht)
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Dominique Treskavec
in dubio contra reo ?
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Robert Schweng
Dominique Treskavec 😉
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Christian Twer
der Vorsatz fehlt schon deswegen, weil die Sachen den Studis zur Nutzung überlassen wurde. Da muss man damit rechnen, dass die Lampen auch kaputt gehen können oder ganz weg kommen können - darum auch die Kaution.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Philippe Rueedi
wurde schon die privathaftpflichtversicherung kontaktiert? diese sollte den "schaden" gemäss dem zeitwert übernehmen. sollten die lampen nicht mehr zu kaufen sein, würden diese gegen entgeld entschädigt.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Luana Trutmann
du meinst die Haftpflichtversicherung des Vereins, oder wie?
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Philippe Rueedi
nein, dieser schaden kann eine person mit dessen versicherung decken.
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Dominique Treskavec
werden “entsorgungen“ auch gedeckt?
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Blanca Arni
ich meine ,dass die versicherung nur bezahlt ,wenn etwas kaput ist
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Dominique Treskavec
unwissende entsorgung gibt es so als begriff nicht... versicherung würde dies jedoch eher als grob fahrlässig betrachten... ist ja wie blanca geschrieben hat kein schaden an der immobilie...
man kann ja nicht einfach zeugs wegwerfen und dann die versicherung belangen es wieder zu beschaffen...
Fr, 02/06/2017 - 13:42
Philippe Rueedi
leider jedoch ist eine sachbeschädigung welche grob fahrlässigkeit begangen wurde eine straftat. daher keine option falls eine versicherung zahlen sollte ?