HalliHallo
Wer bezahlt bei Mietzinsreduktion? Geht das zu Lasten vom Vermieter oder Baustelle ? Die Baustelle besteht seit Juni und dauert noch gut 1 Jahr ?
Das Zimmer meiner Tochter ist unbewohnbar....bzw Lärm von 7 bis 17 Uhr.

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Kommentare

Brigitte Susanne Gurtner

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Frag bei deiner Gemeinde ode Mieterschutz nach. Wir haben letztes Jahr auf ein sperr konto einzahlen müssen.

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Sandra Bergmann

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Danke für die Antwort. Das ich etwas bekomme ist unbestreitbar...nur aus welcher Kasse kommt das Geld ? Mein Vermieter ist nett und kann ja nichts dafür. Ihn würde ich nicht verklagen

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Anaid Widmer

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Üblicherweise geht es zulasten des Vermieters ob dieser es dann bei der Baufirma einfordern kann, kommt auf die Umstände an.

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Alexander Thielert

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Um das genau beurteilen zu können,braucht es mehr Details .......
Grund der Baustelle....
Vorgeschichte,Abmachungen mit dem Vermieter usw.

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Alexander Thielert

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Die Baufirma hat bei einem normalen umbau mit irgendwelchen Reduktionen der Miete nichts zu tun.

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Alexander Thielert

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Und sie werden auch kein Geld ausbezahlt bekommen..... Sondern,wenn ein Reduktionsanspruch besteht,muss ermittelt werden wie hoch Dieser ist.

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Cornelia Aegerter

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Kann mir nicht vorstellen dass das durchgeht, mo-fr 7-17 uhr ist ja normale arbeitszeit und der lärm allein machts ja nicht unbewohnbar. Wenn jetzt schimmel oder so wäre sähe es wieder anders aus

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Alexander Thielert

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Das stimmt nicht ganz.
Da ein komplettes Zimmer nicht bewohnbar ist,und der Lärm sich in unmittelbarer Nähe befindet.

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Cornelia Aegerter

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Hatten auch 2 jahre Baustelle direkt vor den Schlafzimmern, nichts schönes ganz klar, aber unbewohnbar war es deswegen noch nicht (leider)

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Alexander Thielert

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Genau....,aber bei Ihnen waren es andere Gegebenheiten
Punkt 1 vor den Zimmern ,also außen
Punkt 2 eine Reduktion wegen Lärm hätten Sie durchsetzen können.

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Cornelia Aegerter

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Ich verstehe den eingangstext so dass die situation gleich ist? Ansonsten eine sehr lange zeit um ein zimmer zu machen?

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Alexander Thielert

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Bei extremen Fällen...... Baulärm starken oder unzumutbaren Einschränkungen der Wohnqualität sind in einigen Fällen sogar Ansprüche auf eine Ersatzwohnung während der Bau/Umbauphase gegeben oder anwendbar .

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Cosima Grögli

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du bezahlst weniger miete.was hat die baustelle mit der bezahlung der miete zu tun?du musst miete zahlen.bei mzr musst du das eingeschr. und schriftl. mitteilen. den ausgleich musst du nur auf ein sperrkto einbezahlen,wenns um mängel am.mietobjekt selbst geht.

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