Hallihallo.
Ich frage für eine freundin, tatbestand ist aber schon jahre her.
Nach wievielen Jahren ist ein körperlicher Missbrauch noch strafbar? Sagen wir um die 15 jahre.
Normalerweise verjährt das ein oder andere, gilt das auch wenn man bei der tat noch ein kind war und sich erst jetzt wehren kann?

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Kommentare

Sandra Baumann

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Soweit ich weiß, verjährt nur Mord nie...

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Ramona Landolt

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Auch wenn diese tat ein leben zerstört hat? Eigentlich darf das doch nicht sein das solche miesen menschen mit solchen Taten davonkommen

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Sandra Baumann

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Da geb' ich Dir Recht... Man muss die Tat aber auch Beweisen...

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Violeta Viki Djekic

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im endefekt find ich s ish s allerletshte was für mildi strafe das meh ih so fäll bechunnt. . . vielne wird durch die Tat s lebe zerstört die einte chönne besser die andere weniger guet demit umgah aber schlussendlich begleitet eim das s ganze Lebe lang ... meh gaht en schiefe Weg & wenn mehs den irgendwo döre shafft sind Chance wo meh ih dere Zit als en normali Frau kha het weg ...& jedem erkläre wieso meh damals uf die shiefi Bahn cho ish öffnet d Narbe immer wie meh ...
ps: ih so viel Sache duet meh en Lügedetektor bruche aber bi so Fäll brucht meh Bewiese ??bravo weltwiiti Justiz !!

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Ramona Landolt

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100% unterschribe violeta!

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Azem Miftari

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Ramona Landolt

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Sandra Marty

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Ich frage emol en Kolleg er schafft bi de Polizei...

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Sandra Marty

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Also er meint.. Sie sölls uf jedefall emol bi de Polizei probiere... Ganz viel Glück und vor allem Chraft?

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Sandra Marty

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Vielleicht bestaht die Möglichkeit die Person druff aspreche.. Natürlich nid allei.. Vielleicht chasch sie ja eifach als Stützi begleite... Dass was er gmacht hät isch nid richtig gsi.. Und das muess gseit werde... ohni natürlich sich selber strafbar zmache...

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Ramona Landolt

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Ich glaube das sött der herr doch wüssä.. Es wär zfriedestellender wene wüsst das er büesse muess, gnau wie alli betroffene hend müesse liide.
Ich weiss das tönd nach racheakt aber mir gahts nöd in chopf ie das der sausiech das sit jahre und witeri jahre so tribe cha.. Oh je schwierig. Ich wirde sus eifach mal direkt ufe poschte gah und nach de recht frage. Im net staht iwie alles überall anderst..

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Sandra Marty

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Ich weiss.. Und verstah dich guet.. Jedoch was nützt 1-2 Jahr Gefängnis... Aber me häts dere Person nie chöne säge...
Mir händ leider en Kuscheljustiz... Für Mörder.. Vergewaltiger und Gwalttätigi Persone...

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Bettina Klaus

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im Kanton St.Gallen kannst du noch Jahre danach eine Anzeige gegen Missbrauch machen verjährt nicht!!!!

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Carolin Metzler

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Strafgesetzbuch Art. 97:

1. Verfolgungsverjährung.

Fristen

1 Die Strafverfolgung verjährt, wenn die für die Tat angedrohte Höchststrafe:
a.lebenslängliche Freiheitsstrafe ist: in 30 Jahren;b.eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren ist: in 15 Jahren;c.eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ist: in 10 Jahren;d.eine andere Strafe ist: in 7 Jahren.1
2 Bei sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) und Abhängigen (Art. 188) sowie bei Straftaten nach den Artikeln 111, 113, 122, 124, 182, 189-191, 195 und 197 Absatz 3, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, dauert die Verfolgungsverjährung in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers.2

3 Ist vor Ablauf der Verjährungsfrist ein erstinstanzliches Urteil ergangen, so tritt die Verjährung nicht mehr ein.

4 Die Verjährung der Strafverfolgung von sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) und minderjährigen Abhängigen (Art. 188) sowie von Straftaten nach den Artikeln 111-113, 122, 182, 189-191 und 195, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, bemisst sich nach den Absätzen 1-3, wenn die Straftat vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 5. Oktober 20013 begangen worden ist und die Verfolgungsverjährung zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist.

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Carolin Metzler

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jetzt wär denn ebe relevant, unter welle artikel vom Strafgsetzbuech de "Körperlich Missbruuch" wür falle...

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Carolin Metzler

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und wenns um sexuelle Missbrauch gaht, gahts u.U. nach Art. 101:
3. Unverjährbarkeit

1 Keine Verjährung tritt ein für:
a.Völkermord (Art. 264);
b.Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 und 2);
c.Kriegsverbrechen (Art. 264c Abs. 1-3, 264d Abs. 1 und 2, 264e Abs. 1 und 2, 264f, 264g Abs. 1 und 2 und 264h);
d.Verbrechen, die als Mittel zu Erpressung oder Nötigung Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr brachten oder zu bringen drohten, namentlich unter Verwendung von Massenvernichtungsmitteln, durch Auslösen von Katastrophen oder durch Geiselnahme;
e.1sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1), sexuelle Nötigung (Art. 189), Vergewaltigung (Art. 190), Schändung (Art. 191), sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten (Art. 192 Abs. 1) und Ausnützung der Notlage (Art. 193 Abs. 1), wenn sie an Kindern unter 12 Jahren begangen wurden.2

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Manuela Nef

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Castagna Hilft betroffenen egal ob es erst gerade oder in der kindheit passiert ist. Sie soll sich sonst dort mal hinwenden die haben sehr viel ahnung auch über rechtliches.....

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